Zum Blauen Affen: Unterschied zwischen den Versionen

Richtigstellung durch Aktenbeleg
Keine Bearbeitungszusammenfassung
(Richtigstellung durch Aktenbeleg)
Zeile 46: Zeile 46:
9 Monate nach Ende des 2. Weltkriegs, am 8. Februar 1946, wandte sich die bisherige Wirtin an die Stadt: ''"Bei den letzten Kampfhandlungen im April 1945 wurde das Anwesen Flössaustrasse 9 durch mehrere Artillerietreffer schwer beschädigt. Ein Teil der Strassenfassade ist eingestürzt und der Abortbau im Hof und das anstoßende Nebengebäude zerstört worden. Die bisherige Abortanlage war sehr ungünstig angelegt. Bei der Beseitigung der Schäden soll die gesamte Bedürfnisanlage und die Wirtschaftsräume neu aufgeteilt werden, was eine große Verbesserung gegenüber des früheren Zustandes bedeutet ... Da das in nächster Nähe gelegene Wirtschaftsanwesen Flössaustrasse 17'' [ [[Zur neuen Welt]] ] ''zerstört ist und weitere Wirtschaften in nächster Nähe sich nicht befinden, ist ein Bedürfnis zum Betrieb der Gaststätte gegeben. Unter Vorlage eines Planes über die künftigen Wirtschafts- und Nebenräume bitte ich mir die gewerbepolizeiliche Genehmigung zum Fortbetrieb der Gaststätte im Hause Flössaustrasse 9 in Fürth erteilen zu wollen."'' Doch wurden vom Konzessionsausschuss das Bedürfnis für die Weiterführung der Wirtschaft und die Dringlichkeit des Bauvorhabens verneint.
9 Monate nach Ende des 2. Weltkriegs, am 8. Februar 1946, wandte sich die bisherige Wirtin an die Stadt: ''"Bei den letzten Kampfhandlungen im April 1945 wurde das Anwesen Flössaustrasse 9 durch mehrere Artillerietreffer schwer beschädigt. Ein Teil der Strassenfassade ist eingestürzt und der Abortbau im Hof und das anstoßende Nebengebäude zerstört worden. Die bisherige Abortanlage war sehr ungünstig angelegt. Bei der Beseitigung der Schäden soll die gesamte Bedürfnisanlage und die Wirtschaftsräume neu aufgeteilt werden, was eine große Verbesserung gegenüber des früheren Zustandes bedeutet ... Da das in nächster Nähe gelegene Wirtschaftsanwesen Flössaustrasse 17'' [ [[Zur neuen Welt]] ] ''zerstört ist und weitere Wirtschaften in nächster Nähe sich nicht befinden, ist ein Bedürfnis zum Betrieb der Gaststätte gegeben. Unter Vorlage eines Planes über die künftigen Wirtschafts- und Nebenräume bitte ich mir die gewerbepolizeiliche Genehmigung zum Fortbetrieb der Gaststätte im Hause Flössaustrasse 9 in Fürth erteilen zu wollen."'' Doch wurden vom Konzessionsausschuss das Bedürfnis für die Weiterführung der Wirtschaft und die Dringlichkeit des Bauvorhabens verneint.


Im Juli 1946 trat der Ausschuss erneut zusammen. Im Vorfeld ermittelte die Stadt folgenden Stand der Dinge: ''"Es wurde lediglich nur das z. Zt. vom Fliegerschaden halb zerstörte Anwesen wieder hergestellt. In der Schankwirtschaft selbst ist alles zufolge Materialmangel noch im Rohbau. Die jetzige Pächterin bewohnt z. Zt. den noch unversehrt gebliebenen Teil (Nebenraum) der Schankwirtschaft, da ein zur Wirtswohnung im ersten Stock gehöriges Zimmer durch den Fliegerschaden noch unbewohnbar ist. Die Schankwirtschaft selbst ist noch nicht im Betrieb."'' Als nächstgelegene Schankwirtschaften sind aufgeführt: ''"Flößaustraße 34'' [Graf Zeppelin] ''= 270 m entfernt, Neumannstraße 28 = 150 m , Neumannstraße 56 = 250 m entfernt, (z. Zt. nur Gassenschänke), Neumannstraße 15 = 260 m entfernt (z. Zt. nur Gassenschänke); Kaiserstraße 16 = 220 m entfernt; die im Anwesen Fürth, Flößaustraße 17 befindlich gewesene Schankwirtschaft'' [ [[Zur neuen Welt]] ] ''ist samt Anwesen total ausgebrannt, sodaß der Betrieb dieser z. Zt. ruht."'' Auch die Brauerei Humbser wandte sich an die Stadt: ''"Wir bitten Sie nun, sich aus folgenden Gründen für die Befürwortung der Bedürfnisfrage ... einzusetzen: … Flößaustr. Nr. 9 ist durch Bombeneinwirkung zerstört gewesen, wurde aber durch Selbsthilfe soweit wieder hergestellt, daß die Wirtschaft bis auf einige kleine Reparaturen wieder betriebsfähig ist. Die Baupläne für diese wurden schon eingereicht und die Genehmigung hängt nur von der Konzessionierung ab. Das Material und die Arbeitskräfte werden fast ausschließlich von uns gestellt. Unsere in der Nähe gelegene Wirtschaft Flößaustr. Nr. 17 ist völlig ausgebrannt, sodaß diese Kundschaft nun auch Flößaustr. Nr. 9 zufällt ..."'' Diesmal wurde entschieden, dass gar keine neue Konzession nötig sei, da es sich beim Wiederaufbau der Wirtschaftsräume im Wesentlichen um dieselben Wirtschaftsräume handle, die bisher schon konzessioniert waren. Daraufhin begann die Brauerei Humbser mit den Bauarbeiten, die aber dann von der Baupolizei eingestellt wurden, weil die Dringlichkeit vom Gewerbeamt nicht befürwortet worden war. Auch meldete sich nun das Hochbauamt, dass durch die Bauarbeiten doch eine wesentliche Vergrößerung eintreten werde.
Im Juli 1946 trat der Ausschuss erneut zusammen. Im Vorfeld ermittelte die Stadt folgenden Stand der Dinge: ''"Es wurde lediglich nur das z. Zt. vom Fliegerschaden halb zerstörte Anwesen wieder hergestellt. In der Schankwirtschaft selbst ist alles zufolge Materialmangel noch im Rohbau. Die jetzige Pächterin bewohnt z. Zt. den noch unversehrt gebliebenen Teil (Nebenraum) der Schankwirtschaft, da ein zur Wirtswohnung im ersten Stock gehöriges Zimmer durch den Fliegerschaden noch unbewohnbar ist. Die Schankwirtschaft selbst ist noch nicht im Betrieb."'' [Anmerkung: Hier und im Folgenden ist anders als im oben angeführten Schreiben der Wirtin vom 8. Februar 1946 von einem "Flieger- bzw. Bombenschaden" die Rede. Im "Verzeichnis der durch Feindeinwirkungen und Sprengungen während der Zeit vom 16. mit 19. April 1945 im hiesigen Stadtgebiet beschädigten Anwesen" des Hochbauamts Fürth ist dagegen ebenfalls im Abschnitt II, Schwere Schäden, unter a) Wohngebäude aufgeführt: Flössaustraße 9, Schadenursache Artilleriebeschuss.<ref>Stadtarchiv Fürth, Wunschel-Chronik 1945, S. 94/95</ref>] Als nächstgelegene Schankwirtschaften sind aufgeführt: ''"Flößaustraße 34'' [Graf Zeppelin] ''= 270 m entfernt, Neumannstraße 28 = 150 m , Neumannstraße 56 = 250 m entfernt, (z. Zt. nur Gassenschänke), Neumannstraße 15 = 260 m entfernt (z. Zt. nur Gassenschänke); Kaiserstraße 16 = 220 m entfernt; die im Anwesen Fürth, Flößaustraße 17 befindlich gewesene Schankwirtschaft'' [ [[Zur neuen Welt]] ] ''ist samt Anwesen total ausgebrannt, sodaß der Betrieb dieser z. Zt. ruht."'' Auch die Brauerei Humbser wandte sich an die Stadt: ''"Wir bitten Sie nun, sich aus folgenden Gründen für die Befürwortung der Bedürfnisfrage ... einzusetzen: … Flößaustr. Nr. 9 ist durch Bombeneinwirkung zerstört gewesen, wurde aber durch Selbsthilfe soweit wieder hergestellt, daß die Wirtschaft bis auf einige kleine Reparaturen wieder betriebsfähig ist. Die Baupläne für diese wurden schon eingereicht und die Genehmigung hängt nur von der Konzessionierung ab. Das Material und die Arbeitskräfte werden fast ausschließlich von uns gestellt. Unsere in der Nähe gelegene Wirtschaft Flößaustr. Nr. 17 ist völlig ausgebrannt, sodaß diese Kundschaft nun auch Flößaustr. Nr. 9 zufällt ..."'' Diesmal wurde entschieden, dass gar keine neue Konzession nötig sei, da es sich beim Wiederaufbau der Wirtschaftsräume im Wesentlichen um dieselben Wirtschaftsräume handle, die bisher schon konzessioniert waren. Daraufhin begann die Brauerei Humbser mit den Bauarbeiten, die aber dann von der Baupolizei eingestellt wurden, weil die Dringlichkeit vom Gewerbeamt nicht befürwortet worden war. Auch meldete sich nun das Hochbauamt, dass durch die Bauarbeiten doch eine wesentliche Vergrößerung eintreten werde.


Im Februar 1947 beschlossen der Gewerbeausschuss und nachfolgend der Stadtrat die Konzessionserteilung für die Vergrößerung der Wirtschaftsräume sowie die Dringlichkeit der Baumaßnahmen: ''"Die Wirtschaftserlaubnis vom 10. April 1947 erstreckt sich auf folgende Räume: 1 Gastzimmer mit 28,5 qm Grundfläche – lichte Höhe 3,5 m, 1 Gastzimmer mit Schenke mit 24,0 qm Grundfläche, 1 Nebenzimmer 15,5 qm, 1 Wirtschaftsküche 18,0 qm, 1 Speise 8,5 qm,; 1 Pissoir, 1 Abort für Damen, 1 Abort für Herren: Spülaborte im Gebäudeinnern, zugluft- und regensicher; 1 Wirtswohnung mit 3 Zimmern, Küche und Abort. Die Erlaubnis wird von der Erfüllung folgender Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht: 1.) Bedürfnisanstalten s.o. Die Abortanlage hat Wasserspülung zu erhalten; der Anschluß an den Schwemmkanal ist sobald als möglich vorzusehen ..."''
Im Februar 1947 beschlossen der Gewerbeausschuss und nachfolgend der Stadtrat die Konzessionserteilung für die Vergrößerung der Wirtschaftsräume sowie die Dringlichkeit der Baumaßnahmen: ''"Die Wirtschaftserlaubnis vom 10. April 1947 erstreckt sich auf folgende Räume: 1 Gastzimmer mit 28,5 qm Grundfläche – lichte Höhe 3,5 m, 1 Gastzimmer mit Schenke mit 24,0 qm Grundfläche, 1 Nebenzimmer 15,5 qm, 1 Wirtschaftsküche 18,0 qm, 1 Speise 8,5 qm,; 1 Pissoir, 1 Abort für Damen, 1 Abort für Herren: Spülaborte im Gebäudeinnern, zugluft- und regensicher; 1 Wirtswohnung mit 3 Zimmern, Küche und Abort. Die Erlaubnis wird von der Erfüllung folgender Bedingungen und Auflagen abhängig gemacht: 1.) Bedürfnisanstalten s.o. Die Abortanlage hat Wasserspülung zu erhalten; der Anschluß an den Schwemmkanal ist sobald als möglich vorzusehen ..."''
133

Bearbeitungen