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Nach den Bauvorschriften für Bunkeranlagen während des [[2. Weltkrieg]]es handelt sich bei dem Bau nicht um einen klassischen Bunker, vielmehr entspricht es den Vorgaben eines Splitterschutz- bzw. eines Deckungsgrabens. Ziel der Anlage war es, die Menschen im Inneren vor den Spreng- und Splittereinwirkungen von explodierenden Bomben im näheren Umfeld zu schützen - einen direkten Treffer hätte die Anlage somit nicht stand halten können. Ebenfalls ausgeschlossen war eine öffentliche Nutzung der Anlage, da sich die Anlage auf dem Privatgrund der Familie Wolfsgruber befand. | Nach den Bauvorschriften für Bunkeranlagen während des [[2. Weltkrieg]]es handelt sich bei dem Bau nicht um einen klassischen Bunker, vielmehr entspricht es den Vorgaben eines Splitterschutz- bzw. eines Deckungsgrabens. Ziel der Anlage war es, die Menschen im Inneren vor den Spreng- und Splittereinwirkungen von explodierenden Bomben im näheren Umfeld zu schützen - einen direkten Treffer hätte die Anlage somit nicht stand halten können. Ebenfalls ausgeschlossen war eine öffentliche Nutzung der Anlage, da sich die Anlage auf dem Privatgrund der Familie Wolfsgruber befand. | ||
Nordwestlich von der im Sommer [[2020]] gefunden Anlage | Nordwestlich von der im Sommer [[2020]] gefunden Anlage befand sich eine weitere Splitterschutzeinrichtung. Der Deckungsgraben wird in den einschlägigen Unterlagen der Stadtverwaltung [[1944]] bzw. [[1947]] aufgeführt. Diese Anlage bot Platz für ca. 30 Personen. Der Verbleib der Anlage ist aktuell unbekannt. | ||
== Lokalberichterstattung == | == Lokalberichterstattung == |