Nach den Bauvorschriften für Bunkeranlagen während des [[2. Weltkrieg]]es handelt sich bei dem Bau nicht um einen klassischen Bunker, vielmehr entspricht er den Vorgaben eines Splitterschutz- bzw. eines Deckungsgrabens. Zweck der Anlage war es, die Menschen im Inneren vor den Spreng- und Splittereinwirkungen von explodierenden Bomben im näheren Umfeld zu schützen - einen direkten Treffer hätte die Anlage nicht standhalten können. Ebenfalls ausgeschlossen war eine öffentliche Nutzung der Anlage, da sich diese auf dem Privatgrund der Familie Wolfsgruber befand. | Nach den Bauvorschriften für Bunkeranlagen während des [[2. Weltkrieg]]es handelt sich bei dem Bau nicht um einen klassischen Bunker, vielmehr entspricht er den Vorgaben eines Splitterschutz- bzw. eines Deckungsgrabens. Zweck der Anlage war es, die Menschen im Inneren vor den Spreng- und Splittereinwirkungen von explodierenden Bomben im näheren Umfeld zu schützen - einen direkten Treffer hätte die Anlage nicht standhalten können. Ebenfalls ausgeschlossen war eine öffentliche Nutzung der Anlage, da sich diese auf dem Privatgrund der Familie Wolfsgruber befand. |