Am [[15. April]] [[1901]] ersuchte Bohn um Erwerb des Bürgerrechts und gleichzeitig um Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Dabei gab er an, kein Vermögen zu besitzen, aber einen durchschnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark zu erhalten. Die Braut, die ledige kinderlose Tochter des Milchhändlers Johann Romming und dessen Ehefrau Christine – sie hieß ebenfalls Christine –, konnte auch kein Vermögen vorweisen. | Am [[15. April]] [[1901]] ersuchte Bohn um Erwerb des Bürgerrechts und gleichzeitig um Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses. Dabei gab er an, kein Vermögen zu besitzen, aber einen durchschnittlichen Wochenverdienst von 20 Mark zu erhalten. Die Braut, die ledige kinderlose Tochter des Milchhändlers Johann Romming und dessen Ehefrau Christine – sie hieß ebenfalls Christine –, konnte auch kein Vermögen vorweisen. |