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Theodor Bohn kam als Sohn des Maurers [[Johann Kaspar Bohn]] und seiner Ehefrau Friederika Albertine, geb. Preu in Fürth zur Welt.
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Theodor Bohn kam als Sohn des Maurers [[Johann Kaspar Bohn]] und seiner Ehefrau Friederika Albertine, geb. Preu in Fürth zur Welt. Taufpate war der Sattler Theodor Staudinger aus Weißenburg i. Bay., Vertreterin Kunigunde Petz, Tochter des Gewerbvereinsdieners Joh. Christoph Petz aus Fürth, Gustavstraße 21 (heute [[Gustavstraße 16]]).
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Er erlernte das Steinmetzhandwerk. In den Jahren 1899/1900 war er beim Steinbildhauer Otto Staudenmeyer, [[Erlanger Straße 8]] als „Grabsteinhauerlehrling“ tätig.
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Er erlernte das Steinmetzhandwerk. In den Jahren 1899/1900 war er beim Steinbildhauer Otto Staudenmeyer, [[Erlanger Straße 8]] als „Grabsteinhauerlehrling“ tätig. Anschließend lernte er im Baugeschäft des Bruders [[Karl Wilhelm Bohn|Karl Bohn]], dort war er anfänglich auch als junger Geselle beschäftigt. In den Jahren 1903 und 1904 ging er zeitweise auf Wanderschaft, wohnte aber weiter bei der Mutter in der Fabrikstraße 5. In den folgenden Jahren arbeitete er als Maurer mitunter im Baugeschäft Karl Bohn, vielfach jedoch in anderen Fürther Baubetrieben, so bei [[Leo Gran|Leo Gran jr.]], [[Hans Scharff]], [[Georg Schneider]], Hans Röllinger  sen. und [[Karl Mayer]].
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Am 24. April 1909 reichte der ledige und militärfreie Theodor Bohn beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Bürgerrechts und Ausfertigung eines Verehelichungszeugnisses ein. Er beabsichtigte, die zu Fürth beheimatete Anna Barbara Brand zu heiraten. Die obligatorische Abfrage der Strafregister, für den Bräutigam beim Amtsanwalt Fürth-Stadt und für die Braut beim Amtsanwalt für Markt Erlbach in Neustadt/Aisch, erbrachte für die Brautleute keinerlei Vorstrafen. Auch Steuer- sowie Umlagenrückstände oder Einträge im Armenbüro waren nicht festzustellen. Da keine Versagensgründe vorlagen beschloss der Stadtmagistrat am [[21. Mai]] [[1909]] (Unterschrift [[Theodor Kutzer|Kutzer]]), dem Steinmetz Theodor Bohn ''„gegen Erlage einer Gebühr von 27 M das Bürgerrecht in hiesiger Stadt“'' zu verleihen und das Verehelichungszeugnis auszustellen. Drei Tage später wurden ihm Bürgerurkunde und Heiratserlaubnis ausgehändigt. 
    
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