24.131
Bearbeitungen
(Abschnitte Familie, Adressen erg.) |
K (→Leben) |
||
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
Kurz darauf, am [[14. Juni]] [[1870]], begab sich Heilmann – nun als Tünchermeister, zusammen mit seiner Braut Anna Höfler, ihrem Vater und Schuhmachermeister Johann Höfler und seiner Mutter Margaretha Kühnlein – zum Stadtmagistrat, und stellte beim Polizeioffizianten Ott unter Übergabe seines Militärpasses die Bitte um Erteilung eines Verehelichungszeugnisses. Hierbei gab er an, dass er und seine Braut kein Vermögen besitzen und sie gemeinsam bereits zwei Kinder haben. Die Braut übergab als Geburtsurkunde ihren Impfschein vom 30. Mai 1851 und erklärte sich bereit, Lukas Heilmann zu heiraten. Die anwesenden beiderseitigen Elternteile gaben ihre Einwilligung zur beabsichtigten Verehelichung zu Protokoll. | Kurz darauf, am [[14. Juni]] [[1870]], begab sich Heilmann – nun als Tünchermeister, zusammen mit seiner Braut Anna Höfler, ihrem Vater und Schuhmachermeister Johann Höfler und seiner Mutter Margaretha Kühnlein – zum Stadtmagistrat, und stellte beim Polizeioffizianten Ott unter Übergabe seines Militärpasses die Bitte um Erteilung eines Verehelichungszeugnisses. Hierbei gab er an, dass er und seine Braut kein Vermögen besitzen und sie gemeinsam bereits zwei Kinder haben. Die Braut übergab als Geburtsurkunde ihren Impfschein vom 30. Mai 1851 und erklärte sich bereit, Lukas Heilmann zu heiraten. Die anwesenden beiderseitigen Elternteile gaben ihre Einwilligung zur beabsichtigten Verehelichung zu Protokoll. | ||
Nachdem der zehntägige öffentliche Anschlag der Bekanntmachung über die Eheabsichten ohne Einspruch blieb, beschloss der Stadtmagistrat am 7. Juni das Verehelichungszeugnis zu erteilen. Da Lukas Heilmann dabei das selbstständige Heimatrecht erwarb, hatte er sechs Tage später bei Abholung 10 Gulden Heimatgebühr zu zahlen. Den Staatsbürgereid leistete er am 4. November 1870.<ref name="H 560"/> | Nachdem der zehntägige öffentliche Anschlag der Bekanntmachung über die Eheabsichten ohne Einspruch blieb, beschloss der Stadtmagistrat am 7. Juni das Verehelichungszeugnis zu erteilen.<ref>Fürther Tagblatt vom 08.07.1870, Bericht über Sitzung des Stadtmagistrats vom 07.07.1870 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503891_00033/pct:51.66667,67.09887,43.2,3.67369/full/0/default.jpg Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> Da Lukas Heilmann dabei das selbstständige Heimatrecht erwarb, hatte er sechs Tage später bei Abholung 10 Gulden Heimatgebühr zu zahlen. Den Staatsbürgereid leistete er am 4. November 1870.<ref name="H 560"/> | ||
''[... wird ergänzt]'' | ''[... wird ergänzt]'' |