Ringelgraben: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Flexdorf]]. | Der '''Ringelgraben''' ist ein Entwässerungsgraben bei [[Flexdorf]]. | ||
'''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich | '''Verlauf:''' Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "[[Butschleite]]" und mündete ursprünglich südlich von [[Vach]] in die [[Zenn]]. Er wird heute in den [[Main-Donau-Kanal]] bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.<ref>Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"</ref> | ||
==Siehe auch== | |||
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* [[Schillengraben (Gewässer)]] | * [[Schillengraben (Gewässer)]] | ||
* [[Altengraben]] | * [[Altengraben]] | ||
==Einzelnachweise== | |||
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==Bilder== | |||
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2020, 08:45 Uhr
Der Ringelgraben ist ein Entwässerungsgraben bei Flexdorf.
Verlauf: Der Ringelgraben entsteht nördlich von Flexdorf im Flurgebiet "Butschleite" und mündete ursprünglich südlich von Vach in die Zenn. Er wird heute in den Main-Donau-Kanal bei MDK-km 53,05 eingeleitet; für die Unterhaltung der kanalbedingten Ausbaustrecke einschließlich Einleitungsbauwerk und Sandfang ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nürnberg zuständig.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Rechtsgrundlage: Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Würzburg vom 30. April 1969, Az. W/V Nr. 200/69 für den Neubau der Teilstrecke der Großschifffahrtsstraße Rhein-Main-Donau "Haltung Kriegenbrunn - Lose A und B I"