Drogerie Conrad Heinrichs Nachfolger (CHN): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Drogerie firmierte über 143 Jahre unter dem Namen des Firmenbegründers '''Conrad Heinrich''', später unter der Bezeichnung "Conrad Heinrichs Nachfolger" (CHN).
Die Drogerie firmierte über 143 Jahre unter dem Namen des Firmenbegründers '''Conrad Heinrich''', später unter der Bezeichnung "Conrad Heinrichs Nachfolger" (CHN).
==Die Anfänge im 19. Jahrhundert==
==Die Anfänge im 19. Jahrhundert==
Der Bäckersohn [[Conrad Heinrich]] (geb. [[31. Oktober]] [[1824]] in Fürth; gest. [[21. November]] [[1879]] in Fürth) erhielt am [[6. März]] [[1851]] vom Stadtmagistrat die ''Concession'' zum Betrieb eines Material- und Farbwarenhandels. Im gleichen Jahr begründete er die Firma Heinrich durch Übernahme des [[Georg Michael Heinlein|Heinleinschen Geschäftes]]. [[1854]] wurde [[Conrad Heinrich]] im Januar als Spezereiwarenhändler in den hiesigen Gemeindeverband aufgenommen und erhielt einen Monat später die Konzession zum Spezereiwarenhandel. Im gleichen Jahr kaufte er noch das Lager Rednitzhof 1.<br/>
Der Bäckersohn [[Conrad Heinrich]] (geb. [[31. Oktober]] [[1824]] in Fürth; gest. [[21. November]] [[1879]] in Fürth) erhielt am [[6. März]] [[1851]] vom Stadtmagistrat die ''Concession'' zum Betrieb eines Material- und Farbwarenhandels. Im gleichen Jahr begründete er die Firma Heinrich durch Übernahme des [[Georg Michael Heinlein|Heinleinschen Geschäftes]]. [[1854]] wurde [[Conrad Heinrich]] im Januar als Spezereiwarenhändler in den hiesigen Gemeindeverband aufgenommen und erhielt einen Monat später die Konzession zum Spezereiwarenhandel. Im gleichen Jahr kaufte er noch das Lager Rednitzhof 1. Ende des Jahres erhielt er eine Abmahnung des Magistrats, weil er einen sog. ''spanischen Kreuztee'' überteuert als wahres Wundermittel verkauft hatte <ref>vgl. Akte AGr. 5/834, Verkauf von Arznei- und Geheimmitteln durch unberechtigte Personen, hier Beschluss des Stadtmagistrats vom 11. Dezember 1854:
„''Bei dem Materialisten Conrad Heinrich dahier wurde eine Quantität Thee weggenommen, der infolge einer beigegebenen marktschreierischen Annonce als als sog. spanischer Kreuzthee verkauft und dem eine Heilkraft selbst für unzählige Krankheiten beigelegt wird während er nichts anderes als ein gewöhnlicher Brustthee ist, der in derselben Quantität, und welcher er unter obigem Namen für 12 Kreuzer verkauft wird, in jeder Apotheke für drei Kreuzer zu haben ist.
In Folge der beigegebenen Anpreisung fällt dieser Thee unter die Kategorie der Geheimmittel, und hat sich daher Heinrich nicht nur des unerlaubten Verkaufes von Geheimmitteln schuldig gemacht, sondern zu einer unleugbaren Prellerei die Hand geboten.''</br>
''Da jedoch bei dem guten Leumund des Heinrich mit Grund anzunehmen ist, daß ihm selbst die betrügerische Absicht des Verkaufens fraglicher Thees unbekannt war, so soll ihm lediglich unter Verurtheilung in die Kosten und (Wegnahme?) des vorgefundenen Thees der weitere Verkauf desselben untersagt werden.''“
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Am 13. Dezember 1854 wurde Gerichtsarzt Dr. Wolfring um Aufschluss gebeten, „''ob der dem Materialisten Heinrich weggenommen Thee zur Verwendung in der Krankenanstalt sich eignet, oder ob derselbe zu vernichten ist''“. Die Antwort vom 14. Dezember 1854: „''Da der fragliche Thee ähnlich wie der Brustthee … wirkt, so kann derselbe in der hiesigen Kranken-Anstalt zweckmäßige Verwendung finden.''“</br>
Im Intelligenz-Blatt der Stadt Fürth erschien am 14. Dezember eine Bekanntmachung des Stadtmagistrats:
„''Bei einem hiesigen Verkäufer wurde ein Thee weggenommen, der unter dem Namen „spanischer Kreuzthee“ ausgeboten und dem in einer beigegebenen marktschreierischen Annonce eine Heilkraft selbst für solche Krankheiten beigelegt wird, die oft sogar der angestrengtesten ärztlichen Bemühung und der zweckmäßigsten Medication mit den erprobtesten Mitteln Widerstand geleistet haben und leisten. Eine Untersuchung dieses Thee’s  ergab, daß er nur ganz einfach, wie jeder Brustthee zu wirken vermöge, von welchem in jeder Apotheke für d r e i  K r e u z e r eben soviel zu haben ist, als unter jener pomphaften Anpreisung für z w ö l f  K r e u z e r verkauft wird.
Da somit das Ganze auf eine Prellerei hinausläuft, so wird das Publikum vor dem Ankauf dieses Thee’s gewarnt.''“
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[[Conrad Heinrich]] war Vorkämpfer der Sonntagsruhe und machte [[1861]] durch eine vielbeachtete Anzeige darauf aufmerksam, wenn er veröffentlichte: " ''… erlaube ich mir ... hiermit kund zu tun, daß ich mich entschlossen habe, mein Geschäft, wie bisher schon zu den Festtagen, so für die Folge nun an den Sonntagen gänzlich geschlossen zu halten.''" <ref name="Zeitungskopie">Zeitungskopie ohne nähere Angabe in: "CHN, Conrad Heinrichs Nachfolger", Königstr. 17 - Firmengeschichte, Teil 1; Privatarchiv B</ref> Als Gründe gab Heinrich an:<br/>
[[Conrad Heinrich]] war Vorkämpfer der Sonntagsruhe und machte [[1861]] durch eine vielbeachtete Anzeige darauf aufmerksam, wenn er veröffentlichte: " ''… erlaube ich mir ... hiermit kund zu tun, daß ich mich entschlossen habe, mein Geschäft, wie bisher schon zu den Festtagen, so für die Folge nun an den Sonntagen gänzlich geschlossen zu halten.''" <ref name="Zeitungskopie">Zeitungskopie ohne nähere Angabe in: "CHN, Conrad Heinrichs Nachfolger", Königstr. 17 - Firmengeschichte, Teil 1; Privatarchiv B</ref> Als Gründe gab Heinrich an:<br/>
1. Sonntag ist Tag des Herrn<br/>
1. Sonntag ist Tag des Herrn<br/>
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