Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|2. Weltkriegs]] und der Naziherrschaft erließ [[1946]] der Alliierte Kontrollrat die Direktive Nr. 30 über die "Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters" und zur Ausführung die Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus entsprechende Verordnungen über "Kriegerdenkmäler bezw. deren Abbruch". Daraufhin wurde bezüglich des Kriegerdenkmals in Burgfarrnbach vom städtischen Finanz- und Verwaltungsausschuss am 4. September 1946 beschlossen: ''"... ist zu beseitigen bzw. so zu gestalten, daß die Plastiken wegfallen."'' Der Vollzug der Verordnung durch die Stadt Fürth wurde am 8. Januar [[1947]] allen beteiligten Regierungsstellen gemeldet: ''"Die im Stadtkreis Fürth vorhandenen Kriegerdenkmäler wurden bis 1. Januar 1947 jeder nationalsoialistischer und militaristischer Tendenz entkleidet."'' Im geforderten detaillierten Bericht vom 23. Juli 1947 heißt es bezüglich des Kriegerdenkmals in Fürth-Burgfarrnbach an der Würzburger Straße: ''"Die bekrönende Plastik stellte einen mit Gewehr stürmenden Soldaten, umgeben von Kriegsgerät und Fahne dar. Die Plastik zeigte militaristische Tendenz und wurde auf Grund eines Stadtratsbeschlusses im Jahre 1946 entfernt ... Ob das Denkmal in Zukunft eine neue Form erhält, kann nicht mit Sicherheit angegeben werden.''<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/32: Beseitigung nationalsozialistischer und militaristischer Tendenzen an Denkmälern</ref> | Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|2. Weltkriegs]] und der Naziherrschaft erließ [[1946]] der Alliierte Kontrollrat die Direktive Nr. 30 über die "Beseitigung deutscher Denkmäler und Museen militärischen und nationalsozialistischen Charakters" und zur Ausführung die Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus entsprechende Verordnungen über "Kriegerdenkmäler bezw. deren Abbruch". Daraufhin wurde bezüglich des Kriegerdenkmals in Burgfarrnbach vom städtischen Finanz- und Verwaltungsausschuss am 4. September 1946 beschlossen: ''"... ist zu beseitigen bzw. so zu gestalten, daß die Plastiken wegfallen."'' Der Vollzug der Verordnung durch die Stadt Fürth wurde am 8. Januar [[1947]] allen beteiligten Regierungsstellen gemeldet: ''"Die im Stadtkreis Fürth vorhandenen Kriegerdenkmäler wurden bis 1. Januar 1947 jeder nationalsoialistischer und militaristischer Tendenz entkleidet."'' Im geforderten detaillierten Bericht vom 23. Juli 1947 heißt es bezüglich des Kriegerdenkmals in Fürth-Burgfarrnbach an der Würzburger Straße: ''"Die bekrönende Plastik stellte einen mit Gewehr stürmenden Soldaten, umgeben von Kriegsgerät und Fahne dar. Die Plastik zeigte militaristische Tendenz und wurde auf Grund eines Stadtratsbeschlusses im Jahre 1946 entfernt ... Ob das Denkmal in Zukunft eine neue Form erhält, kann nicht mit Sicherheit angegeben werden.''<ref>Stadtarchiv Fürth, AGr. 3/32: Beseitigung nationalsozialistischer und militaristischer Tendenzen an Denkmälern</ref> |