Königstraße 7: Unterschied zwischen den Versionen

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Außerdem sind noch folgende Unterlagen festgestellt worden:
Außerdem sind noch folgende Unterlagen festgestellt worden:
a) Ein Köblersguet, so Zinßlehen und dafür Zins ab 1620 mit Ausnahme von 1632 mit 1635 geleistet, darauff ein Wonhaus und Hoffheuslein. Ist das Gemainrecht hievon hinweg und auff Hannß’s Rein-hold Wittib Schmölerin genanndt, selbiger Behaußung kommen, und dahin verkaufft worden. Salbuch 1615 Seite 2.
: a) Ein Köblersguet, so Zinßlehen und dafür Zins ab 1620 mit Ausnahme von 1632 mit 1635 geleistet, darauff ein Wonhaus und Hoffheuslein. Ist das Gemainrecht hievon hinweg und auff Hannß’s Rein-hold Wittib Schmölerin genanndt, selbiger Behaußung kommen, und dahin verkaufft worden. Salbuch 1615 Seite 2.
b) Hannß Romich Präustatt bey der Badbrucken, hat drei Haußgenossen. Köblersgutt. Akt 283 S. 819
: b) Hannß Romich Präustatt bey der Badbrucken, hat drei Haußgenossen. Köblersgutt. Akt 283 S. 819
c) Ein Hauß, so vor diesem ein Köblersguth, wovon das Gemain Recht auf Hanns Reichl, der Schnöller genennt, aniezo Andreas Pfortmeyer Behausung, gezogen und mit gnädigem Herrschaftlichem Consens dahier verkaufft worden, sambt einem Keller, Höfflein und Garten, vornher an der Straße zwischen Friedrich Siebentritt und Conrad Frischmann, hintenher an der Regniz gelegen. Salbuch von 1700 S. 2.
: c) Ein Hauß, so vor diesem ein Köblersguth, wovon das Gemain Recht auf Hanns Reichl, der Schnöller genennt, aniezo Andreas Pfortmeyer Behausung, gezogen und mit gnädigem Herrschaftlichem Consens dahier verkaufft worden, sambt einem Keller, Höfflein und Garten, vornher an der Straße zwischen Friedrich Siebentritt und Conrad Frischmann, hintenher an der Regniz gelegen. Salbuch von 1700 S. 2.
d) 1723 hat Johann Würth, Büttner, empfangen. Eine Behaußung ohne Gemeinrecht sambt daran gelegenen Gärttlein biß hinter zu den Regnitz Fluß stoßend, wobey das Bronnenrecht, vornen an der straße von Georg Vogel käuflich an sich gebracht. Salbuch 1723 S. 3.
: d) 1723 hat Johann Würth, Büttner, empfangen. Eine Behaußung ohne Gemeinrecht sambt daran gelegenen Gärttlein biß hinter zu den Regnitz Fluß stoßend, wobey das Bronnenrecht, vornen an der straße von Georg Vogel käuflich an sich gebracht. Salbuch 1723 S. 3.
 
: e) Zweygädiges Wirthshaus mit dem Schilde zum Mohren und später zum Mohrenkopf an der Frank-furterstraße, einer Hofreith, Waschhütte, Fleischkammer, Schweinestall, Gärt’chen an der Rednitz und einer an dieselbe gebauten Fleyhe. Grundakt 36.
e)Zweygädiges Wirthshaus mit dem Schilde zum Mohren und später zum Mohrenkopf an der Frank-furterstraße, einer Hofreith, Waschhütte, Fleischkammer, Schweinestall, Gärt’chen an der Rednitz und einer an dieselbe gebauten Fleyhe. Grundakt 36.


Mit Ausnahme von Akt 283 ist stets die Rede von einer Behausung. Nur im Akt 283 ist von einer Präustatt die Rede. Ausschlaggebend ist diese Abweichung nicht für die Gültigkeit dieser Niederschrift für Königsstraße 7.
Mit Ausnahme von Akt 283 ist stets die Rede von einer Behausung. Nur im Akt 283 ist von einer Präustatt die Rede. Ausschlaggebend ist diese Abweichung nicht für die Gültigkeit dieser Niederschrift für Königsstraße 7.
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