Diskussion:Volljuristin: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und…“) |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher | + | Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher behandeln. --[[Benutzer:FürthWikiAdmin S|FürthWikiAdmin S]] ([[Benutzer Diskussion:FürthWikiAdmin S|Diskussion]]) 16:59, 22. Jan. 2021 (CET) |
Aktuelle Version vom 22. Januar 2021, 17:59 Uhr
Die Berufe-Semantik müssen wir mit einer so tiefen Detail-Differenzierung eigentlich nicht überfrachten. Auch ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt - und das ist ein Volljurist - ist und bleibt ein Jurist. Die Details kann man ja gerne im Artikeltext näher behandeln. --FürthWikiAdmin S (Diskussion) 16:59, 22. Jan. 2021 (CET)