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== Gemeindereform in Bayern == | == Gemeindereform in Bayern == | ||
Neben | Neben den Eingemeindungen um die Jahrhundertwende gehörte die [[wikipedia:Gebietsreform in Bayern|Gemeindereform in Bayern]] Anfang der 1970er Jahren zu den größten und letzten dieser Art in der Region. Dieses Mal war treibende Kraft der Eingemeindung nicht die Kommune, sondern der Freistaat Bayern. In der "Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte" vom [[27. Dezember]] [[1971]] und der "Gemeindeordnung des Freistaates Bayern" vom [[27. März]] [[1972]] wurden die Weichen gestellt. Das Ziel der Eingemeindung war leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen, um z.B. durch [[wikipedia:Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Verwaltungsgemeinschaften]] effizienteres Arbeiten zu gewährleisten. So wurden die bis dahin bestehenden 143 Landkreise in 71 zusammengefasst. Gleiches galt für die kreisfreien Städte, die von ehemals 48 auf nun mehr 25 kreisfreie Städte zusammenschrumpften.<ref>Barbara Ohm: Fürth - Geschichte der Stadt Fürth, Fürth, Geschichtsverein Fürth e. V., 2018, S. 345 ff.</ref> | ||
Somit wurden zunächst Anfang [[1972]] in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte neu gegliedert, ab [[1972]] noch auf "freiwilliger" Basis. Ab [[1978]] wurden die noch verbliebenen Gemeinden in einer Zwangseingemeindung angeschlossen, so dass die bay. Gebietsreform [[1980]] als abgeschlossen gelten kann.<ref>Wikipedia: Gebietsreform in Bayern, online abgerufen am 24. April 2019 | 18:55 Uhr</ref> | Somit wurden zunächst Anfang [[1972]] in Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte neu gegliedert, ab [[1972]] noch auf "freiwilliger" Basis. Ab [[1978]] wurden die noch verbliebenen Gemeinden in einer Zwangseingemeindung angeschlossen, so dass die bay. Gebietsreform [[1980]] als abgeschlossen gelten kann.<ref>Wikipedia: Gebietsreform in Bayern, online abgerufen am 24. April 2019 | 18:55 Uhr</ref> |
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