* [[8. März]] [[2021]]: Eine weitere Stufe des Öffnungskonzepts der Bundesländer (Öffnungsmatrix) tritt in Kraft. Abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises darf der Einzelhandel mit Auflagen öffnen. So dürfen die Geschäfte in der Nachbarstadt Erlangen, Inzidenzwert unter 50, ihre Kunden empfangen, während in Fürth, mit einem Wert wieder deutlich über 100, weiter gewartet werden muss. Gleichzeitig trat eine neue Verordnung in Kraft, die den Maskenzwang im Stadtgebiet regelt.<ref>Presse-Information der Stadt Fürth - Zeiten für Maskenpflicht auf Bewegungsflächen geändert vom 8. März 2021, 61/21</ref> | * [[8. März]] [[2021]]: Eine weitere Stufe des Öffnungskonzepts der Bundesländer (Öffnungsmatrix) tritt in Kraft. Abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert einer kreisfreien Stadt oder eines Landkreises darf der Einzelhandel mit Auflagen öffnen. So dürfen die Geschäfte in der Nachbarstadt Erlangen, Inzidenzwert unter 50, ihre Kunden empfangen, während in Fürth, mit einem Wert wieder deutlich über 100, weiter gewartet werden muss. Gleichzeitig trat eine neue Verordnung in Kraft, die den Maskenzwang im Stadtgebiet regelt.<ref>Presse-Information der Stadt Fürth - Zeiten für Maskenpflicht auf Bewegungsflächen geändert vom 8. März 2021, 61/21</ref> |