Die Funktion des '''Distriktsvorstehers''' stellte ein unbesoldetes Ehrenamt dar. Der Distriktsvorsteher unterstütze den Stadtmagistrat und die Stadtverwaltung durch allerlei Zuarbeiten. Die Funktion bestand bis ca. in die 1950er Jahre.
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Die Funktion des '''Distriktsvorstehers''' stellte ein unbesoldetes Ehrenamt dar. Der Distriktsvorsteher unterstütze den Stadtmagistrat und die Stadtverwaltung durch allerlei Zuarbeiten. Die Funktion bestand bis mindestens in die 1960er Jahre.