Als (vorerst) abschließende Klärung der Urheberschaftsfrage ist die Beurteilung von Johannes Sander (2013) anzusehen. Danach wurde der Bauentwurf von Brüger im Mai 1824 von der Ansbacher Kreisregierung unter Einschaltung des Innenministeriums genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass Verbesserungen an der Außenfassade nach einem übermittelten Plan vorzunehmen sind. Dieser erhalten gebliebene Plan stammte von Leo von Klenze. Somit war Klenze am Entwurf beteiligt, der wesentliche Teil der Bauplanung aber wurde von Konrad Joseph Brüger erstellt.<ref name="Sander"/> | Als (vorerst) abschließende Klärung der Urheberschaftsfrage ist die Beurteilung von Johannes Sander (2013) anzusehen. Danach wurde der Bauentwurf von Brüger im Mai 1824 von der Ansbacher Kreisregierung unter Einschaltung des Innenministeriums genehmigt, allerdings mit der Einschränkung, dass Verbesserungen an der Außenfassade nach einem übermittelten Plan vorzunehmen sind. Dieser erhalten gebliebene Plan stammte von Leo von Klenze. Somit war Klenze am Entwurf beteiligt, der wesentliche Teil der Bauplanung aber wurde von Konrad Joseph Brüger erstellt.<ref name="Sander"/> |