Im Juli [[1937]] hieß es, die zwingende Vorschrift des Reichsgesetzes vom [[26. März]] [[1936]] zur Durchführung des Fremdenverkehrs schaffe umwälzende Reformen; die Leitung der Verkehrsvereine sei durch die Gemeinde zu übernehmen. Das hatte Fürth bereits erfüllt. | Im Juli [[1937]] hieß es, die zwingende Vorschrift des Reichsgesetzes vom [[26. März]] [[1936]] zur Durchführung des Fremdenverkehrs schaffe umwälzende Reformen; die Leitung der Verkehrsvereine sei durch die Gemeinde zu übernehmen. Das hatte Fürth bereits erfüllt. |