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Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat. | Eduard Bürklein ist somit als ursprünglicher Architekt zu nennen, da der Originalplan der Fassade seine Unterschrift trägt. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Urheberschaft eines Gebäudes. Selbst wenn Friedrich den Hauptteil der Pläne angefertigt hätte, tragen sie die Unterschrift seines Bruders Eduard. Friedrich hat darüber hinaus als Urheber zu gelten, weil er die Pläne in wesentlichen Teilen abgeändert hat. | ||
Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. | Im Frühjahr [[2018]] wurde vom [[Ältestenrat |Ältestenrat]] der Stadt Fürth diese Sichtweise übernommen und beschlossen, dass künftig Eduard und Friedrich Bürklein gleichwertig als Architekten bzw. Anfertiger der Pläne für den Rathausbau zu bezeichnen sind. Diese "Sichtweise" lehnt der Lokalhistorikers [[Peter Frank]] ab, da seiner Meinung nach keine Belege dieser Argumentation in den Akten des Archivs zu finden sein. Deshalb kann weiterhin seiner Meinung nach von einer "Gleichwertigkeit" der beiden Bruder nicht die Rede sein. | ||
Diese "Sichtweise" | |||
== Gestalterische Anlehnung == | == Gestalterische Anlehnung == |