Hornschuchpromenade 8: Unterschied zwischen den Versionen
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Dreigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit sehr reich gegliederter Sandsteinfassade mit Ädikulaportal, mittiger Eisenbalkon-Erker-Gruppe und Zwerchgiebel, [[Neubarock]], von [[Fritz Walter]], [[1896]]/[[1897]]; bauliche Gruppe mit [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] / [[Hornschuchpromenade 7|7]]; Teil des Ensembles [[Hornschuchpromenade]]/[[Königswarterstraße]].<br clear=all> | Dreigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit sehr reich gegliederter Sandsteinfassade mit Ädikulaportal, mittiger Eisenbalkon-Erker-Gruppe und Zwerchgiebel, [[Neubarock]], von [[Fritz Walter]], [[1896]]/[[1897]]; bauliche Gruppe mit [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] / [[Hornschuchpromenade 7|7]]; Teil des Ensembles [[Hornschuchpromenade]]/[[Königswarterstraße]]. | ||
Der ehem. Eigentümer des Gebäudes beantragte Mitte der 1970er Jahre den Abbruch des Hauses um an dieser Stelle nach den Plänen eines Fürther Architekten ein Hochhaus zu errichten. Lediglich das 1973 erlassene Denkmalschutzgesetz, aber auch die die Bauauflagen in Hinblick auf Traufhöhen und Baufluchtmöglichkeiten verhinderten den Abriss des Bestandsgebäudes, so dass es heute noch erhalten ist.<ref>Interview mit dem ehem. Baureferenten Wolfgang Schneider, 2021</ref> | |||
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Version vom 30. Dezember 2021, 17:29 Uhr
- Objekt
- Mietshaus
- Baujahr
- 1896
- Baustil
- Neubarock
- Architekt
- Fritz Walter
- Geokoordinate
- 49° 28' 11.24" N, 10° 59' 56.15" E
- Quellangaben
- BLfD - Denkmalliste Fürth
Dreigeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit sehr reich gegliederter Sandsteinfassade mit Ädikulaportal, mittiger Eisenbalkon-Erker-Gruppe und Zwerchgiebel, Neubarock, von Fritz Walter, 1896/1897; bauliche Gruppe mit Hornschuchpromenade 6 / 7; Teil des Ensembles Hornschuchpromenade/Königswarterstraße.
Der ehem. Eigentümer des Gebäudes beantragte Mitte der 1970er Jahre den Abbruch des Hauses um an dieser Stelle nach den Plänen eines Fürther Architekten ein Hochhaus zu errichten. Lediglich das 1973 erlassene Denkmalschutzgesetz, aber auch die die Bauauflagen in Hinblick auf Traufhöhen und Baufluchtmöglichkeiten verhinderten den Abriss des Bestandsgebäudes, so dass es heute noch erhalten ist.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Interview mit dem ehem. Baureferenten Wolfgang Schneider, 2021