Kammer Fürth Stadt I: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Kammer Fürth-Stadt I''' war das maßgebliche Tribunal zur Entnazifizierung der Fürther Bevölkerung bzw. zur Klärung der Frage der juristischen und politischen "Schuld" einzelner Mitglieder der Partei der [[NSDAP]] und gesellschaftlich verantwortlicher Personen. | |||
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Die Spruchkammer I begann am 26. Juni 1946 in der [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] im 2. Stock, Zimmer 27, ihre Tätigkeit mit der ersten Verhandlung gegen den evang. Pfarrer Hans Ott aus Langenzenn. Sie war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei dem überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiteten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut geprägt waren. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z. B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei ([[KPD]]) oder [[SPD]]. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifizierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, [[Handwerk in Fürth|Handwerk]]ern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus, durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regimes in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst, geprägt zu sein. Insbesondere in Fürth war, im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der [[KPD]] deutlich höher. So waren in Fürth anfänglich vier [[KPD]]-Mitglieder, des Weiteren sechs [[FDP]]-, acht [[CSU]]- sowie 21 [[SPD]]-Mitglieder in der Kammer tätig. | Die Spruchkammer I begann am 26. Juni 1946 in der [[Hornschuchpromenade 6 / Nürnberger Straße 50|Hornschuchpromenade 6]] im 2. Stock, Zimmer 27, ihre Tätigkeit mit der ersten Verhandlung gegen den evang. Pfarrer Hans Ott aus Langenzenn. Sie war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei dem überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiteten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut geprägt waren. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z. B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei ([[KPD]]) oder [[SPD]]. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifizierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, [[Handwerk in Fürth|Handwerk]]ern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus, durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regimes in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst, geprägt zu sein. Insbesondere in Fürth war, im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der [[KPD]] deutlich höher. So waren in Fürth anfänglich vier [[KPD]]-Mitglieder, des Weiteren sechs [[FDP]]-, acht [[CSU]]- sowie 21 [[SPD]]-Mitglieder in der Kammer tätig. |
Version vom 3. Januar 2022, 23:03 Uhr
Die Kammer Fürth-Stadt I war das maßgebliche Tribunal zur Entnazifizierung der Fürther Bevölkerung bzw. zur Klärung der Frage der juristischen und politischen "Schuld" einzelner Mitglieder der Partei der NSDAP und gesellschaftlich verantwortlicher Personen.
Beschreibung der Tätigkeit
Die Spruchkammer I begann am 26. Juni 1946 in der Hornschuchpromenade 6 im 2. Stock, Zimmer 27, ihre Tätigkeit mit der ersten Verhandlung gegen den evang. Pfarrer Hans Ott aus Langenzenn. Sie war zunächst mit 28 Mitgliedern besetzt. Die Mitglieder der Kammer und deren Zusammensetzung wurde durch die US-Militärregierung gesteuert, so dass sichergestellt werden konnte, dass bei dem überwiegend aus Laienrichtern besetzten Gremium nur Personen in der Kammer arbeiteten, die zweifelsfrei nicht vom nationalsozialistischen Gedankengut geprägt waren. Hierzu wurde häufig auf verbriefte Widerstandskämpfer bzw. auf Mitglieder von Opfergruppierungen zugegriffen, wie z. B. auf ehem. Mitglieder der Kommunistischen Partei (KPD) oder SPD. Die Sozialstruktur der Gerichtsangehörigen entsprach dem zu entnazifizierenden gesellschaftlichen Bevölkerungsgefüge und setzte sich überwiegend aus Selbständigen, Handwerkern und Arbeitern zusammen. Die Berufsgruppe der Beamten war kaum vertreten, da diese Berufsgruppe im Verdacht stand, ideologisch durch den Nationalsozialismus, durch die vergangene Gesetzgebung des NS-Regimes in Hinblick auf das Berufsbeamtentum im Öffentlichen Dienst, geprägt zu sein. Insbesondere in Fürth war, im Vergleich zu anderen mittelfränkischen Kommunen, der Anteil der Mitglieder aus der KPD deutlich höher. So waren in Fürth anfänglich vier KPD-Mitglieder, des Weiteren sechs FDP-, acht CSU- sowie 21 SPD-Mitglieder in der Kammer tätig.
Auf Grund der Vielzahl an Meldebögen, die die Kammer bearbeiten musste, wurde die Kammer Fürth-Stadt I in den laufenden Jahren von ursprünglich 28 Mitgliedern auf bis zu 62 Mitglieder erhöht. Vorsitzender der Kammer Fürth-Stadt I war CSU-Mann Karl Drechsel, der von zwei weiteren Vorsitzenden und drei öffentlichen Klägern in seiner Tätigkeit unterstützt wurde. Der Stellvertreter Mundinar sowie der Kläger Bohling hatten das Parteibuch der KPD und besetzten damit zwei Schlüsselpostionen in der Kammer. Die Wahl von Drechsel war höchst umstritten, da er als 75-jähriges CSU-Mitglied manchen SPD´lern ein Dorn im Auge war. Allerdings hatte die SPD selbst keinen Kandidaten zur Wahl gestellt, so dass die Wahl auf Drechsel oder den KPD-Mann Fritz Sauter gefallen wäre. Indes war der Emigrant und ehem. KZ-Häftling Sauter im Vorfeld insbesondere bei der SPD negativ aufgefallen. Er hatte offensichtlich den komm. Oberbürgermeister Johann Schmidt mehrfach öffentlich scharf angegriffen und war der SPD ideologisch zu stark kommunistisch geprägt, so dass dieser ein 75-jähriger CSU-Amtsrichter "lieber" war als ein dogmatischer Kommunist. Sauter wurde in Fürth auf Grund seines Auftretens nachgesagt, dass "der Sauter nicht ganz sauber sei ".[1]
Siehe auch
- Entnazifizierung in Fürth
- Hauptkammer Fürth
- Kammer Fürth Stadt II
- Kammer Fürth Land
- NSDAP
- Hornschuchpromenade 6; Nürnberger Straße 50
Literatur
- Ulrich Schuh: Die Entnazifizierung in Mittelfranken. Vorhaben, Umsetzung und Bilanz des Spruchkammerverfahrens in einer vielfältigen Region. Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landgeschichte Band 72, Neustadt/Aisch 2013
Einzelnachweise
- ↑ Hans Woller: Gesellschaft und Politik in der amerikanischen Besatzungszone. Die Region Ansbach und Fürth, R. Oldenburg Verlag München, 1986, S. 121