Die Stadt Fürth wurde [[1818]] zur "Stadt 1. Klasse" erhoben, damit hatte sie das Recht der Selbstverwaltung. Der Stadt Fürth stand ab 1818 der 1. Bürgermeister vor, der ab [[1. Januar]] [[1908]] den Titel "[[Oberbürgermeister]]" führt. | Die Stadt Fürth wurde [[1818]] zur "Stadt 1. Klasse" erhoben, damit hatte sie das Recht der Selbstverwaltung. Der Stadt Fürth stand ab 1818 der 1. Bürgermeister vor, der ab [[1. Januar]] [[1908]] den Titel "[[Oberbürgermeister]]" führt. |