::Die Ausführungen von Benutzer Meyer-Schmidt vom 6. Feb. 2020 sind mir erst soeben untergekommen. Sehr interessant, was dieser vor Ort festgestellt hat. Wenn tatsächlich kein Wasser mehr durch die Rohrleitung des Fürberger Stegs fließen sollte, so entspricht das nicht der Planfeststellung beim Bau des Main-Donau-Kanals. Auch bei Planung und Errichtung des Wirbelfallschachtes ist mir von keiner Änderung der Rechtsgrundlage etwas zu Gehör gekommen. Vielleicht gibt es dafür eine neue wasserrechtliche Grundlage? Wäre interessant diese zu kennen; gibt es sie nicht, wäre der Zustand rechtswidrig.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 12:16, 14. Feb. 2022 (CET) | ::Die Ausführungen von Benutzer Meyer-Schmidt vom 6. Feb. 2020 sind mir erst soeben untergekommen. Sehr interessant, was dieser vor Ort festgestellt hat. Wenn tatsächlich kein Wasser mehr durch die Rohrleitung des Fürberger Stegs fließen sollte, so entspricht das nicht der Planfeststellung beim Bau des Main-Donau-Kanals. Auch bei Planung und Errichtung des Wirbelfallschachtes ist mir von keiner Änderung der Rechtsgrundlage etwas zu Gehör gekommen. Vielleicht gibt es dafür eine neue wasserrechtliche Grundlage? Wäre interessant diese zu kennen; gibt es sie nicht, wäre der Zustand rechtswidrig.--[[Benutzer:Aquilex|Aquilex]] ([[Benutzer Diskussion:Aquilex|Diskussion]]) 12:16, 14. Feb. 2022 (CET) |