Johann Georg Faber: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Sohn eines Lehrers geboren, wurde er zunächst Kammersekretär in Ansbach und wurde dann am 8. September 1809 zum Polizeikommissär in Fürth ernannt. [[1818]] wurde er als Stadtkommissär nach Nürnberg versetzt.<ref>"Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1809, S. 1788" - [https://books.google.de/books?id=h61EAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref><ref>"Baireuther Zeitung" vom 4. Oktober 1818</ref>
Als Sohn eines Lehrers geboren, wurde er zunächst Kammersekretär in Ansbach und wurde dann am 8. September 1809 zum Polizeikommissär in Fürth ernannt. [[1818]] wurde er als Stadtkommissär nach Nürnberg versetzt.<ref>"Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1809, S. 1788" - [https://books.google.de/books?id=h61EAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false online-Digitalisat]</ref><ref>"Baireuther Zeitung" vom 4. Oktober 1818</ref>


Ab 1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals [[Nürnberger Landstraße]] Haus-Nr. 539. (Ab 1860 erhielt dieses Haus die Adresse Obere Königstraße 107 und ab 1890 war es dann [[Königstraße 119]].)  
== Leben und Wirken ==
Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5. November 1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23. November 1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg. Die feierliche Einsetzung des neuen Magistrats in Fürth fand am 17. November 1818 statt. Faber verabschiedete sich von den Fürthern durch eine Zeitungsanzeige. Darin verdeutlichte er seine bisherige Stellung: er habe „doppelte Pflichten als Polizeibeamter und Gemeindevorsteher“ erfüllt.<ref>Fürther Intelligenzblatt Nr. 48 vom 23.11.1818, S. 210</ref>
 
1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals Nürnberger Landstraße mit Nr. 539. Später erhielt es die Adresse Obere Königstraße 107 (ab 1860) und ab 1890 war es dann Königstraße 119. Die Grundsteinlegung fand am 10. Februar 1817 statt.<ref>Fronmüller-Chronik, 1817</ref> Der Bauplatz, auf dem zuvor das Armen- und Hirtenhaus (altes Spital) stand, kaufte Faber für 66 Gulden von der Gemeinde. Verwendet wurden Steine aus der Ruine einer Nürnberger Klosterkirche. In der Wunschel-Häuserchronik wird das Gebäude als massives Hauses mit zwei Hintergebäuden beschrieben, wenn auch unter den Namen „Georg Bernhard Faber“.<ref>Gottlieb Wunschel: Häuserchronik, Königstraße 107/119</ref> Bereits 1818 übernahm das Haus wegen des Weggangs durch Versetzung von Faber nach Nürnberg ein Samuel Seligmann Stuttgardter. Das Eger´sche Adressbuch von 1819 nennt als neuen Besitzer Stuttgarter, Seligmann, Juwelenhändler.


== Die städtische Leitung durch ein Polizeikommissariat Fürth von 1808 bis 1818 ==
In seinem später verfassten Schreiben zur Ruhestandversetzung schildert Faber seinen Lebenslauf wie folgt:
Johann Georg Eberhard Faber (*01.05.1775 in Crailsheim, verst. 08.02.1856 in Nürnberg)
''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden.
Lebenslauf und biografische Daten


Das Staatsministerium des Innern verfügte am 5.11.1818 gegenüber der Regierung in Ansbach, dass Polizei-Kommissär Johann Georg Faber zu Fürth (Leiter des Polizeikommissariats Fürth) nunmehr in seiner neuen Bestimmung als königlicher Kommissär in der Stadt Nürnberg einzuweisen ist. Dort wurde er von Regierungsrat Frendel am 23.11.1818 dem Magistrat mit Bürgermeister Lörsch und den Gemeindebevollmächtigten vor deren feierlichen Einsetzung vorgestellt und in seine Funktion eingewiesen. Für Polizeidirektor Wurm, der dabei anwesend war, endete dessen Tätigkeit. Der neue Amtssitz von Faber war das Rathaus in Nürnberg.
Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef (Anm.2) des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen. Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit und zwar von der ersten Affaire (Anm. 3) von Schleitz bis zur Schlacht von Friedland. An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militär-Administration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber lege er die empfangene Order von Nürnberg 7. Oktober 1806 und das Zeugnis des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 über seine Dienstleistungen vor.
Die feierliche Einsetzung des neuen Magistrats in Fürth fand am 17. November 1818 statt. Faber verabschiedete sich von den Fürthern durch eine Zeitungsanzeige. Darin verdeutlichte er seine bisherige Stellung: er habe „doppelte Pflichten als Polizeibeamter und Gemeindevorsteher“ erfüllt.
 
Aus dem Fürther Intelligenzblatt Nr. 48 vom 23.11.1818 (S. 210)
1817 ließ sich Faber ein neues Wohnhaus erbauen und zwar in der damals Nürnberger Landstraße mit Nr. 539. Später erhielt es die Adresse Obere Königstraße 107 (ab 1860) und ab 1890 war es dann Königstraße 119. Die Grundsteinlegung war am 10. Februar 1817 (lt. Fronmüller-Chronik). Dort ist auch aufgeführt, dass Faber den Bauplatz, auf dem zuvor das Armen- und Hirtenhaus (altes Spital) stand, für 66 Gulden von der Gemeinde erkauft hatte. Verwendet wurden Steine aus der Ruine einer Nürnberger Klosterkirche. Gottlieb Wunschel nennt in seiner Häuserchronik (allerdings mit dem falschen Namen „Georg Bernhard Faber“) den Bau des massiven Hauses und zwei Hintergebäuden. Bereits 1818 übernahm das Haus wegen des Weggangs durch Versetzung von Faber nach Nürnberg ein Samuel Seligmann Stuttgardter. Das Eger´sche Adressbuch von 1819 nennt als neuen Besitzer Stuttgarter, Seligmann, Juwelenhändler.  


Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg
Das neue Amt ab November 1818 in Nürnberg nannte sich nun „Stadtkommissariat“. Es war eine staatliche Unterbehörde, geschaffen zur Kontrolle des Magistrats in Angelegenheiten der Sicherheits-, Fremden- und Sanitätspolizei sowie des Pressewesens (Anm. 1).
Seinerzeit mussten für mehrwöchige Urlaube die Genehmigung der vorgesetzten Behörde eingeholt werden. Mit Schreiben vom 7.4.1825 beantragte Faber einen dreimonatigen Urlaub auf Anraten seines Arztes. Günstige Wirkungen brächte eine Luftveränderung, wobei eine Reise nach Frankreich günstige Wirkungen hoffen lasse. Als Vater von 5 Kindern dürfe er den ärztlichen Rat nicht unversucht lassen. Es sei in seiner 28-jährigen Dienstlaufbahn die erste Bitte dieser Art. Der beantragte Urlaub wurde vom Innenministerium am 2.5.1825 genehmigt und die Vertretung durch einen Staatsbeamten (Erster Assessor am Landgericht) verfügt.
Im Juli 1828 beantragte Faber einen neuen Urlaub zu einer Gesundheitsreise, wobei er darauf hinwies, dass er 1825 nur teilweise vom Urlaub Gebrauch machte und nur an den Rhein und nach Holland kam (nicht wie vorgesehen nach Frankreich). Seit kurzem würden sich die damaligen Symptome wiederholen und der Arzt wiederholte seinen damaligen Rat. Obermedizinalrat Dr. E. W. von Hoven bestätigte am 27. März 1825, dass Faber seit einigen Jahren an einem bald trockenen, bald mit Schleim-Auswurf verbundenen und seine ohnehin zarte Konstitution immer mehr schwächenden Husten, welche ohne Zweifel seinen Grund im Unterleib habe und hauptsächlich von Blutanhäufungen in dem Pforstadensystem veranlasst zu werden scheine.
Vom 13.8.1828 bis 26.9.1828 verbrachte Faber seinen Urlaub als Erholungsreise.
In den folgenden Jahren ging es Faber um seine Bürogehilfen, d. h. die Beschäftigung von brauchbaren Offizianten zu seiner Unterstützung im Staatsdienst. Es gab Wechsel aus gesundheitlichen Gründen.
Für Oktober 1838 beantragte Faber Urlaub für 8-10 Tagen wegen „dringender und unaufschiebbarer Familien-Angelegenheiten eine Reise ins benachbarte Württemberg machen zu müssen“. Den Antrag nahm er aber wieder zurück, „nachdem durch eingetretene Veränderung der Verhältnisse seine Reise nicht mehr nötig ist“.
Ruhestandsversetzung
Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. Er schilderte ausführlich seinen Werdegang:
Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden.
Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef (Anm.2) des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen. Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit und zwar von der ersten Affaire (Anm. 3) von Schleitz bis zur Schlacht von Friedland. An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militär-Administration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber lege er die empfangene Order von Nürnberg 7. Oktober 1806 und das Zeugnis des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 über seine Dienstleistungen vor.
Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt.
Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt.
Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.
Hiermit habe er volle vierzig Dienstjahre nachgewiesen; wollte man aber auf seine Anstellung als Registratur-Offiziant vom 26. Januar 1799, eigentlich 1. Juni 1798 als solche nicht, sondern erst diejenige vom 28. November 1800 als wirkliche Anstellung gelten lassen, so könne und dürfe er dagegen wohl Anspruch machen, dass die zwei Jahre des preußischen und geleisteten Feldzugs doppelt mir angerechnet werden.
Was er in dieser seiner langen Dienstzeit geleistet habe, wolle er nicht besonders erwähnen, so viel sei ihm aber zu sagen erlaubt, dass er in jeder Eigenschaft seine Pflichten nach allen Kräften erfüllt habe. Er könnte von 1799 an zahlreiche und ehrenvolle Zeugnisse seiner Vorgesetzten und mannigfaltige Belobigungs-Dekrete und Beweise des höchsten und allerhöchsten Vertrauens der besonderen und selbst Eurer Königlichen Majestät anführen und vorlegen. Er berufe sich jedoch lediglich auf die Akten und bemerke nur, dass seine Dienstzeit in die schwierigste Periode der Zeitereignisse gefallen [sei].
 
Was er in dieser seiner langen Dienstzeit geleistet habe, wolle er nicht besonders erwähnen, so viel sei ihm aber zu sagen erlaubt, dass er in jeder Eigenschaft seine Pflichten nach allen Kräften erfüllt habe. Er könnte von 1799 an zahlreiche und ehrenvolle Zeugnisse seiner Vorgesetzten und mannigfaltige Belobigungs-Dekrete und Beweise des höchsten und allerhöchsten Vertrauens der besonderen und selbst Eurer Königlichen Majestät anführen und vorlegen. Er berufe sich jedoch lediglich auf die Akten und bemerke nur, dass seine Dienstzeit in die schwierigste Periode der Zeitereignisse gefallen [sei].''
 
Vom Monat Februar bis September 1806 habe er bei der für die Franzosen in Franken konstituiert gewesenen Verpflegungs-Kommission in Ansbach permanente Dienste, und zwar von der schwierigsten und zartesten Natur geleistet, und hierauf die gefährlichen Winter-Feldzüge nach Polen und Preußen bestanden.
Vom Monat Februar bis September 1806 habe er bei der für die Franzosen in Franken konstituiert gewesenen Verpflegungs-Kommission in Ansbach permanente Dienste, und zwar von der schwierigsten und zartesten Natur geleistet, und hierauf die gefährlichen Winter-Feldzüge nach Polen und Preußen bestanden.
== Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg ==
Das neue Amt ab November 1818 in Nürnberg nannte sich nun „Stadtkommissariat“. Es war eine staatliche Unterbehörde, geschaffen zur Kontrolle des Magistrats in Angelegenheiten der Sicherheits-, Fremden- und Sanitätspolizei sowie des Pressewesens.<ref>Stadtlexikon Nürnberg, Stichwort Stadtkommissariat, Nürnberg 1999</ref> Seinerzeit mussten für mehrwöchige Urlaube die Genehmigung der vorgesetzten Behörde eingeholt werden. Mit Schreiben vom 7. April 1825 beantragte Faber einen dreimonatigen Urlaub auf Anraten seines Arztes. Günstige Wirkungen brächte eine Luftveränderung, wobei eine Reise nach Frankreich günstige Wirkungen hoffen lasse. Als Vater von fünf Kindern dürfe er den ärztlichen Rat nicht unversucht lassen. Es sei in seiner 28-jährigen Dienstlaufbahn die erste Bitte dieser Art. Der beantragte Urlaub wurde vom Innenministerium am 2.Mai 1825 genehmigt und die Vertretung durch einen Staatsbeamten (Erster Assessor am Landgericht) verfügt.
Im Juli 1828 beantragte Faber einen neuen Urlaub zu einer Gesundheitsreise, wobei er darauf hinwies, dass er 1825 nur teilweise vom Urlaub Gebrauch machte und nur an den Rhein und nach Holland kam (nicht wie vorgesehen nach Frankreich). Seit kurzem würden sich die damaligen Symptome wiederholen und der Arzt wiederholte seinen damaligen Rat. Obermedizinalrat Dr. E. W. von Hoven bestätigte am 27. März 1825, dass Faber seit einigen Jahren an einem bald trockenen, bald mit Schleim-Auswurf verbundenen und seine ohnehin zarte Konstitution immer mehr schwächenden Husten, welche ohne Zweifel seinen Grund im Unterleib habe und hauptsächlich von Blutanhäufungen in dem Pforstadensystem veranlasst zu werden scheine.
Vom 13.8.1828 bis 26.9.1828 verbrachte Faber seinen Urlaub als Erholungsreise. In den folgenden Jahren ging es Faber um seine Bürogehilfen, d. h. die Beschäftigung von brauchbaren Offizianten zu seiner Unterstützung im Staatsdienst. Es gab Wechsel aus gesundheitlichen Gründen.
Für Oktober 1838 beantragte Faber Urlaub für 8-10 Tagen wegen „dringender und unaufschiebbarer Familien-Angelegenheiten eine Reise ins benachbarte Württemberg machen zu müssen“. Den Antrag nahm er aber wieder zurück, „nachdem durch eingetretene Veränderung der Verhältnisse seine Reise nicht mehr nötig ist“.
== Ruhestandsversetzung ==
Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten.
Er schilderte ausführlich seinen Werdegang:


== Faber über seine Zeit in Fürth ==
== Faber über seine Zeit in Fürth ==
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