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''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. | ''Durch Entschließung der kgl. preußischen Kriegs- und Domänenkammer-Direktoriums Ansbach vom 20. November 1796 als Assistent der Kammer-Registratur zugelassen worden. Durch Entschließung derselben Kammer vom 26. Januar 1799 bestätigt und mit einer Besoldung durch fixes Taggeld auf die Kammer-Salarien-Kasse angewiesen. Mit Entschließung vom 28. November 1800 zum Sekretariats-Assistenten mit einem Gehalt von 450 Gulden befördert worden. Mit Präsidial-Entschließung vom 3. Dezember 1800 unter Einweisung auf sein Anstellungs-Patent vom 8. November 1800 in einen Wirkungskreis eingewiesen worden. | ||
Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef | Mit Reskript vom 10. Juli 1803 zum wirklichen expedierenden Sekretär bei der Kriegs- und Domänenkammer in Ansbach ernannt worden. In dieser Eigenschaft ging er mit der Provinz Ansbach an die Krone Bayern über. Er hatte sogleich den damaligen General-Landes-Kommissär Grafen von Thürheim nach Nürnberg zur Übernahme der Stadt und ihres Gebiets zu begleiten. Von hier aus wurde er auf Requisition des französischen Marschalls Ney dem Ordonateur en chef des 6. Franzöischen Armeekorps Marchant als Attaché der Militär-Administration dieses Corps, welche eine Abteilung königlich bayerischer Truppen zugeteilt war, beigegeben und beauftragt, dem Hauptquartier zu folgen.<ref>rdonnateur = ein Anordner, Anweiser, Beamter, der für Zahlungen Anweisung geben muss. Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> Mit diesem machte er die Feldzüge nach Preußen und Polen in den Jahren 1806 und 1807 mit und zwar von der ersten Affaire von Schleitz bis zur Schlacht von Friedland.<ref>Affaire = der Vorfall, das Scharmützel, Gefacht, die Schlacht, Lt. Heyse´s Fremdwörterbuch, Berlin 1901, Stadtbibliothek Fürth 15.59.8</ref> An der Seite des Ordonnateurs en chef hatte er Geschäfte der Militär-Administration von der wichtigsten und delikatesten Natur z. B. während der Belagerung, dann bei der Übergabe Magdeburgs auszuführen. Darüber lege er die empfangene Order von Nürnberg 7. Oktober 1806 und das Zeugnis des Ordonnateur en chef vom 7. Oktober 1806 über seine Dienstleistungen vor. | ||
Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. | Durch allerhöchstes Dekret vom 8. September 1808 wurde er zum Polizei-Kommissär in Fürth ernannt. Durch weiteres allerhöchstes Dekret vom 30. Mai 1809 in dieser Eigenschaft bestätigt. Durch allerhöchstes Reskript vom 23. September 1818 wurde er zum königlichen Kommissär der Stadt Nürnberg mit einem Gehalt von 2.200 Gulden ernannt. | ||
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== Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg == | == Fabers neuer Wirkungskreis in Nürnberg == | ||
Das neue Amt ab November 1818 in Nürnberg nannte sich nun „Stadtkommissariat“. Es war eine staatliche Unterbehörde, geschaffen zur Kontrolle des Magistrats in Angelegenheiten der Sicherheits-, Fremden- und Sanitätspolizei sowie des Pressewesens.<ref>Stadtlexikon Nürnberg, Stichwort Stadtkommissariat, Nürnberg 1999</ref> Seinerzeit mussten für mehrwöchige Urlaube die Genehmigung der vorgesetzten Behörde eingeholt werden. Mit Schreiben vom 7. April 1825 beantragte Faber einen dreimonatigen Urlaub auf Anraten seines Arztes. Günstige Wirkungen brächte eine Luftveränderung, wobei eine Reise nach Frankreich günstige Wirkungen hoffen lasse. Als Vater von fünf Kindern dürfe er den ärztlichen Rat nicht unversucht lassen. Es sei in seiner 28-jährigen Dienstlaufbahn die erste Bitte dieser Art. Der beantragte Urlaub wurde vom Innenministerium am 2.Mai 1825 genehmigt und die Vertretung durch einen Staatsbeamten (Erster Assessor am Landgericht) verfügt. | Das neue Amt ab November 1818 in Nürnberg nannte sich nun „Stadtkommissariat“. Es war eine staatliche Unterbehörde, geschaffen zur Kontrolle des Magistrats in Angelegenheiten der Sicherheits-, Fremden- und Sanitätspolizei sowie des Pressewesens.<ref>Stadtlexikon Nürnberg, Stichwort Stadtkommissariat, Nürnberg 1999</ref> Seinerzeit mussten für mehrwöchige Urlaube die Genehmigung der vorgesetzten Behörde eingeholt werden. Mit Schreiben vom 7. April 1825 beantragte Faber einen dreimonatigen Urlaub auf Anraten seines Arztes. Günstige Wirkungen brächte eine Luftveränderung, wobei eine Reise nach Frankreich günstige Wirkungen hoffen lasse. Als Vater von fünf Kindern dürfe er den ärztlichen Rat nicht unversucht lassen. Es sei in seiner 28-jährigen Dienstlaufbahn die erste Bitte dieser Art. Der beantragte Urlaub wurde vom Innenministerium am 2.Mai 1825 genehmigt und die Vertretung durch einen Staatsbeamten (Erster Assessor am Landgericht) verfügt. | ||
Als Kommissär der Stadt Nürnberg von 1818 bis 1839 war sein Amt in verschiedenen Perioden, namentlich aber in den politisch bewegten die sehr aufgeregten Jahren von 1830 bis 1834 mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft. Er könne sagen, dass seine Wachsamkeit diese aber so wichtige als ausgezeichnete Stadt vor Ereignissen bewahrt hat, welche manch andere Städte des Reichs betrübend getroffen haben. | |||
Im Juli 1828 beantragte Faber einen neuen Urlaub zu einer Gesundheitsreise, wobei er darauf hinwies, dass er 1825 nur teilweise vom Urlaub Gebrauch machte und nur an den Rhein und nach Holland kam (nicht wie vorgesehen nach Frankreich). Seit kurzem würden sich die damaligen Symptome wiederholen und der Arzt wiederholte seinen damaligen Rat. Obermedizinalrat Dr. E. W. von Hoven bestätigte am 27. März 1825, dass Faber seit einigen Jahren an einem bald trockenen, bald mit Schleim-Auswurf verbundenen und seine ohnehin zarte Konstitution immer mehr schwächenden Husten, welche ohne Zweifel seinen Grund im Unterleib habe und hauptsächlich von Blutanhäufungen in dem Pforstadensystem veranlasst zu werden scheine. | Im Juli 1828 beantragte Faber einen neuen Urlaub zu einer Gesundheitsreise, wobei er darauf hinwies, dass er 1825 nur teilweise vom Urlaub Gebrauch machte und nur an den Rhein und nach Holland kam (nicht wie vorgesehen nach Frankreich). Seit kurzem würden sich die damaligen Symptome wiederholen und der Arzt wiederholte seinen damaligen Rat. Obermedizinalrat Dr. E. W. von Hoven bestätigte am 27. März 1825, dass Faber seit einigen Jahren an einem bald trockenen, bald mit Schleim-Auswurf verbundenen und seine ohnehin zarte Konstitution immer mehr schwächenden Husten, welche ohne Zweifel seinen Grund im Unterleib habe und hauptsächlich von Blutanhäufungen in dem Pforstadensystem veranlasst zu werden scheine. | ||
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== Ruhestandsversetzung == | == Ruhestandsversetzung == | ||
Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. | Am 16. Juni 1839 stellte Faber Antrag auf Versetzung in den Ruhestand. Der König habe ihn mit Reskript vom 10. Juni als Rat der Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz in provisorischer Eigenschaft ab 1. Juli 1839 mit Belassung seines dermaligen Standes und Dienstgeldgehaltes zu versetzen geruht. Die allerhöchste Entschließung überrasche ihn zu einem Zeitpunkt, weil er schon lange im Zustand einer leidenden Gesundheit sei und noch hinzukomme, dass er bereits im 65. Lebensjahr und 40. Dienstjahr sei. Er fühle sich nicht mehr im Stande, die ihm übertragene Regierungsratsstelle in der Pfalz anzutreten. | ||
Er | Endlich könne er nicht unbemerkt lassen, dass er während seiner langen Dienstzeit nur dreimal zu seiner von Ärzten gebotenen Erholung Urlaub verlangt und genommen habe, während er alljährlich 6 Wochen hierzu hätte ansprechen können. Er habe diese unbenützt gelassene Urlaubszeit notorischermaßen nur seinem Amte und seinem Dienst gewidmet. So sei jedenfalls dadurch die 40-jährige Dienstzeit überreichlich ergänzt. | ||
Er begründe sein Quieszenz-Gesuch aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße: | Er begründe sein Quieszenz-Gesuch aber auch noch durch die oben allegierte konstitutionelle Bestimmung Lit. D, welche heiße: | ||
„Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“ | „Der Staatsdiener kann vor Erfüllung des festgesetzten Dienstes- und Lebens-Alters durch physische Gebrechlichkeit als Folge eines äußeren in- oder außer der Funktion erlittenen Unglücks oder der inneren Anstrengung funktionsunfähig und dadurch zur Quieszenz geeigenschaftet werden.“ | ||
Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen. | Er könne mit dem besten Gewissen behaupten, dass er lediglich in Folge der Anstrengung im Dienst sich gezwungen fühle, seine Versetzung in den Ruhestand nachzusuchen. | ||
Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz. | Die beiden Zeugnisse der zwei ihn behandelnden Ärzte, bestätigt durch die bestimmtesten Zeugnisse zweier Gerichtsärzte und kompetenten Geschäftsmänner, liefern die hinreichenden | ||
Beweise seiner Funktions-Unfähigkeit für die neue – ihm allergnädigst übertragenen Regierungsratsstelle der Pfalz. | |||
Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner: | Dazu Randnotiz von Faber über die ärztlichen Aussteller der Zeugnisse und der kompetenten Geschäftsmänner: | ||
Dr. Lochner, Dr. Kapfer – Dr. Heinrichmaier, Dr. Solbrig | Dr. Lochner, Dr. Kapfer – Dr. Heinrichmaier, Dr. Solbrig | ||
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In allertiefster Ehrfurcht ersterbend Eurer Königlichen Majestät | In allertiefster Ehrfurcht ersterbend Eurer Königlichen Majestät | ||
allerunterthänigst treugehorsamster | allerunterthänigst treugehorsamster | ||
Johann Georg Eberhard Faber | |||
Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“. | Zum Quieszenz-[Ruhestands-]-Gesuch vom 16. Juni 1839 fügte Faber 11 Beilagen bei, nämlich „Anstellungs- und Belobungs-Dekrete“. Ansbach antwortete am 20. Juni 1839, dass sein Gesuch mit gutachtlichem Bericht an das Ministerium des Innern eingesandt worden sei. Von München erging die allerhöchste Bewilligung am 7. Juli 1839 unter Rückgabe sämtlicher Beilagen unter dem Betreff „Die Entbindung des zum Regierungsrat der Kammer des Innern der Pfalz allergnädigst ernannten bisherigen Stadtkommissärs Joh. Gg. Eberhard Faber in Nürnberg von dem Antritt dieser Stelle und dessen Ruheversetzung“. | ||
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Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt. | Die Stadtkommissars-Stelle in Nürnberg wurde wieder besetzt. Die Amtsübergabe von Faber an den neu bestellten Stadtkommissar Regierungsrat Philipp Sieß fand in Nürnberger Rathaus am 29. Juli 1839 in Anwesenheit des Regierungsrats Freiherr von der Haydte aus Ansbach statt. | ||
Faber konnte danach 16 ½ Jahre seinen Ruhestand genießen. 1856 verstarb er in Nürnberg. | Faber konnte danach 16 ½ Jahre seinen Ruhestand genießen. 1856 verstarb er in Nürnberg. | ||
Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.02.1856 an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald. | Der Regierungsrat, ehem. Stadtcommissär und Bankdirektor Johann Georg Eberhard Faber ist hier am 08.02.1856 an Entkräftung gestorben, lautete der Kirchenbuch-Eintrag der Pfarrei St. Sebald.<ref>StAN, Akten der Regierung von Mittelfranken (früher Reg. des Retzat-Kreises), Kammer des Innern, Abgabe 1932, Nr. 24 I Das Stadt-Commissariat Nürnberg, die Personal- und Amtsverhältnisse 1818-38</ref> | ||
== Faber über seine Zeit in Fürth == | |||
Als Polizei-Kommissär in Fürth von 1808 bis 1818 habe er in den schwierigsten Ereignissen der Kriegszeit und der Teuerung mannigfaltige besondere Dienste geleistet und Aufträge erfüllt. | |||
* Im Jahr 1811 gelang es ihm, ohne anderen Fonds als die freiwilligen Beiträge der Gemeindeglieder das ganze Volksschulwesen der Stadt auf eine Weise zu organisieren, dass für 1800 schulpflichtige Kinder statt früherer 3 Klassen 14 dergleichen geschaffen und hierüber später 3 besondere Belobungs-Dekrete erteilt wurden, wie sie hier vom 12. November 1814, 26. Juli 1817 und 3. Februar 1820 beiliegen. | |||
* Im Jahr 1812 war, unter Anlegung eines Magazins für Aufnahme und Verpflegung aller Pferde zu sorgen, welche aus dem ganzen Königreich nach Fürth geliefert worden, und der Artillerie-Park für die bayerische Armee unter General Colonge für den russischen Feldzug organisiert wurde. | |||
* Im Jahr 1813 stellte er den ersten freiwilligen Husaren und eine ganze Kompagnie freiwilliger Jäger von 100 Mann aus der Stadt Fürth mit teilweiser Armierung und Bekleidung derselben. | |||
* Im Jahr 1817 legte er mit dem ersten russischen Getreide durch einen aus der Stadt selbst aufgebrachten Aufwand von 80.000 Gulden zur Rettung der Bewohner Fürths vom Hungertod ein Magazin an. Fürth überstand diese furchtbare Periode, ohne dass auch nur einen Augenblick ein Mangel an dem ersten Lebensbedürfnis eintrat. | |||
== Faber als Gutsbesitzer == | == Faber als Gutsbesitzer == | ||
Der ehemalige Stadtkommissär Faber zu Nürnberg taucht aktenmäßig noch auf in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen | Der ehemalige Stadtkommissär Faber zu Nürnberg taucht aktenmäßig noch auf in einem Rechtsstreit über eine Schafweid-Ablösung 1837, gefordert von den Gutsbesitzern Michael und Leonhard Herrgottshofer und Konsorten (=Domenikus Krämer) in Kemmathen<ref>Stadtarchiv Nürnberg, Kirchenbuch-Zweitschrift unter Signatur C 21/II Nr. 228, Eintrag Nr. 270. Mitteilung von Herrn Gerhard Jochem, StadtAN, vom 22.11.2017</ref>. | ||
Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg (Gutsbesitzer zu Virnsberg) bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam. | Darin wird Faber als Stadtkommissär und Banko-Direktor zu Nürnberg und als Schlossbesitzer von Virnsberg (Gutsbesitzer zu Virnsberg) bezeichnet. Virnsberg im Landkreis Ansbach hatte ein Deutsch-Ordensches Obervogtamt vor der Territorial-Einteilung von 1808 zum Rezatkreis; es ging um gutsherrliche Rechte. Zuständig für den Rechtsstreit über das Weiderecht auf 35 Tagwerk 34 Dezimalen war das Landgericht Ansbach, nachdem es 1836 zu keiner gütlichen Einigung kam. | ||
Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen. | Von München erging am 30. Dezember 1837 ein königlicher Befehl, wonach Faber die bisher ausgeübte Schafhut gegen Entschädigung abzutreten habe. Faber legte Rekurs ein zum Landgericht Ansbach. Am 27. August 1838 gab es einen Augenschein (Ortstermin) mit drei Sachverständigen. | ||
Es ging dann in die zweite Instanz. Am 16. Mai 1839 entschied das Landgericht Ansbach über die Entschädigungen zu den abgetretenen Grundstücken für die Schafhut mit 20 (24 / 30?) Schafen einschließlich Viehtriebs (19 Rinder) auf dieselbe Weide. Faber wandte sich als Gutsbesitzer und Schäferei-Besitzer ausführlich und beharrlich am 21. Juni 1839 gegen die Berechnungen und forderte eine höhere Entschädigung als 250 Gulden. Die Kosten des Verfahrens sollten auch den Klagenden aufgebürdet werden. | Es ging dann in die zweite Instanz. Am 16. Mai 1839 entschied das Landgericht Ansbach über die Entschädigungen zu den abgetretenen Grundstücken für die Schafhut mit 20 (24 / 30?) Schafen einschließlich Viehtriebs (19 Rinder) auf dieselbe Weide. Faber wandte sich als Gutsbesitzer und Schäferei-Besitzer ausführlich und beharrlich am 21. Juni 1839 gegen die Berechnungen und forderte eine höhere Entschädigung als 250 Gulden. Die Kosten des Verfahrens sollten auch den Klagenden aufgebürdet werden. | ||
Mit Regierungsbeschluss vom 5. März 1840 endete der Rechtsstreit. Die Entschädigung wurde auf 258 Gulden 30 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten der zweiten Instanz hatten die Kläger allein zu tragen. Der vormalige Stadtkommissär Faber war inzwischen ab 1839 im Ruhestand; der Rechtsstreit hatte über 4 Jahre gedauert, Anwälte und viele Behörden und die Justiz beschäftigt. Interessant dabei, dass Faber offenbar Gutsbesitzer im westlichen Mittelfranken (Virnsberg) wurde, um auf dem Lande seine Gesundheit zu stabilisieren. | |||
Faber als Bankdirektor im Nebenamt | Mit Regierungsbeschluss vom 5. März 1840 endete der Rechtsstreit. Die Entschädigung wurde auf 258 Gulden 30 Kreuzer festgesetzt. Die Kosten der zweiten Instanz hatten die Kläger allein zu tragen. Der vormalige Stadtkommissär Faber war inzwischen ab 1839 im Ruhestand; der Rechtsstreit hatte über 4 Jahre gedauert, Anwälte und viele Behörden und die Justiz beschäftigt. Interessant dabei, dass Faber offenbar Gutsbesitzer im westlichen Mittelfranken (Virnsberg) wurde, um auf dem Lande seine Gesundheit zu stabilisieren.Band 24 II für die Zeit ab 1839-47. Reg. von MFr., KdI, Abgabe 1932, Nr. 1039 (In Sachen der Gutsbesitzer Herrgottshofer und Cons. zu Kemathen, den Kgl. Stadtkommissaer Faber zu Nürnberg, Schaafwaidablösung betreffend, 1837) | ||
Zum Amt des Bankdirektors bei der 1806 bayerisch gewordenen Königlich Preußischen Banco in Franken mit Sitz in Fürth ab November 1895 auf Betreiben von Hardenberg kann darüber ein Buch „Die Bayerische Staatsbank von 1780 bis 1955“ Aufschluss geben | |||
== Faber als Bankdirektor im Nebenamt == | |||
Zum Amt des Bankdirektors bei der 1806 bayerisch gewordenen Königlich Preußischen Banco in Franken mit Sitz in Fürth ab November 1895 auf Betreiben von Hardenberg kann darüber ein Buch „Die Bayerische Staatsbank von 1780 bis 1955“ Aufschluss geben.<ref>Stadtbibliothek Fürth, Geschichte der Bayer. Staatsbank 1780-1955, 4012.8.</ref> Die Bayerische Staatsbank ging aus der Anbach-Bayreuthischen Hof-Banco in Ansbach hervor. Die Verlegung in das gewerbereiche Fürth bewirkte Carl August Freiherr von Hardenberg, der das Fürstentum verwaltete und ab 1790 die Abtretung an Preußen vorbereitete. Er hatte die Oberleitung der Bank. | |||
Bankdirektor war Johann Georg von Kracker, danach Gullmann. Verlegt wurde der Hauptsitz der Bank am 1. Juli 1807 nach Nürnberg. Kracker war von 1806-09 Kammerdirektor beim Generallandeskommissariat in Ansbach. 1809 wurde er Lokalkommissär (Polizeidirektor) in Nürnberg. | Bankdirektor war Johann Georg von Kracker, danach Gullmann. Verlegt wurde der Hauptsitz der Bank am 1. Juli 1807 nach Nürnberg. Kracker war von 1806-09 Kammerdirektor beim Generallandeskommissariat in Ansbach. 1809 wurde er Lokalkommissär (Polizeidirektor) in Nürnberg. | ||
Nach Krackers Tod 1819 wurde Stadtkommissär Faber im Nebenamt Bankdirektor und behielt diese Funktion bis 1839. Der tonangebende Mann in der Bank war der Bankkonsulent Dr. Benedikt Kreitmair, Kreis- und Stadtgerichtsrat und Vorstand der Gemeindebevollmächtigten in Nürnberg. Er riss die Zügel an sich und drängte Faber als Bankdirektor in den Hintergrund. | Nach Krackers Tod 1819 wurde Stadtkommissär Faber im Nebenamt Bankdirektor und behielt diese Funktion bis 1839. Der tonangebende Mann in der Bank war der Bankkonsulent Dr. Benedikt Kreitmair, Kreis- und Stadtgerichtsrat und Vorstand der Gemeindebevollmächtigten in Nürnberg. Er riss die Zügel an sich und drängte Faber als Bankdirektor in den Hintergrund. | ||
Über die weitere Funktion des Faber erfährt man Näheres in den Adressbüchern der Stadt Nürnberg | Über die weitere Funktion des Faber erfährt man Näheres in den Adressbüchern der Stadt Nürnberg.<ref>Stadtarchiv Nürnberg, alte Adressbücher</ref> Im Adressbuch von 1823 erscheint Faber als Hausbesitzer von Nr. 572 Dielinggasse als K. Kommissär der Stadt Nürnberg und Banco-Direktor. 1829 wird er aufgeführt als kgl. bayer. Stadtcommissär, zugleich Banco-Direktor. Unter den Angaben über die k. Bank in der Bankgasse Nr. 19 b wird Faber als Bank-Direktor, ein Banquier Johann Georg Dörnhöfer, L. Nr. 19 b, ein Buchhalter Joh. Gottfried Rösser, L. Nr. 369, ein Kassier Gottlieb Traub, Nr. 1225 und ein Büro-Diener Joh. Georg Kern, L. Nr. 32, verzeichnet. | ||
Im Adressbuch von 1837 wird Haus Nr. 572 als Eckhaus an der Theresienstraße und am blauen Vogelgäßchen genannt. 1842 führt man J. G. E. Faber als königl. Regierungsrat auf. Als solcher befand er sich ja im Ruhestand. Gleiches gilt für die folgenden Adressbücher 1846, 1850 und 1852. 1857 (also nach seinem Tod) wird als Besitzerin „Faber´s K. Regierungsrats-Witwe. Außerdem wohnte dort Faber Friedrich, K. B. Oberleutnant und Div.-Comm. Adjutant. 1863 taucht nur noch Faber, Regierungsratswitwe, auf. | Im Adressbuch von 1837 wird Haus Nr. 572 als Eckhaus an der Theresienstraße und am blauen Vogelgäßchen genannt. 1842 führt man J. G. E. Faber als königl. Regierungsrat auf. Als solcher befand er sich ja im Ruhestand. Gleiches gilt für die folgenden Adressbücher 1846, 1850 und 1852. 1857 (also nach seinem Tod) wird als Besitzerin „Faber´s K. Regierungsrats-Witwe. Außerdem wohnte dort Faber Friedrich, K. B. Oberleutnant und Div.-Comm. Adjutant. 1863 taucht nur noch Faber, Regierungsratswitwe, auf. | ||
In der Fürther Geschichtsschreibung | |||
==In der Fürther Geschichtsschreibung == | |||
Da findet man wenig über Faber. Die Fronmüllersche Chronik nennt nicht einmal seine Vornamen, so dass es bei Benutzung des Namensregisters zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann (wie geschehen). Schwammberger führte ihn in seinem Buch Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, fehlen. Im Stadtarchiv ebenfalls „Fehlanzeige“. In der Biografischen Sammlung ist über Faber nichts enthalten. | Da findet man wenig über Faber. Die Fronmüllersche Chronik nennt nicht einmal seine Vornamen, so dass es bei Benutzung des Namensregisters zu Verwechslungen mit dem gleichnamigen Rechtsrat Faber ab 1818 kommen kann (wie geschehen). Schwammberger führte ihn in seinem Buch Fürth von A bis Z von 1968 gar nicht auf. Auch Angaben über den Munizipalrat als 5-köpfiges gemeindliches Verwaltungsgremium, dem Faber ab 1810 bis 1818 vorstand, fehlen. Im Stadtarchiv ebenfalls „Fehlanzeige“. In der Biografischen Sammlung ist über Faber nichts enthalten. | ||
Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen. | Nur einen Hinweis auf ihn gibt es, nämlich dass ein Ölgemälde vom Polizei-/Stadtkommissär Eberhard Faber existierte. Im FAUST-Programm unter Signatur X/47 ist das Gemälde als „Öl unter Rahmen 56 x 45 cm, Erwerb von Hubert Schilling, Photograph in Fürth, 100 RM“ erfasst. Es wurde am 20.01.1970 ins Depot genommen und am 11.08.1999 „wg. Zustand ausgeschieden“. Laut Nachschau von Magazinverwalter Brandl im November 2017 ist es nicht mehr vorhanden. Dass offensichtlich kein Foto davon gemacht wurde, muss schon etwas verwundern bzw. enttäuschen. | ||
Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg. | Nicht ermittelt werden konnte bisher der Wohnsitz von Faber in Fürth. Im ersten ausführlichen Adressbuch von Aktuar Eger im Jahr 1819 erscheint er naturgemäß nicht mehr wegen seines Wegzugs nach Nürnberg. | ||