Adolf von Hartlieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Adolf von Hartlieb genannt Walsporn (geb. 12. Oktober 1851; gest. 1. Januar 1929 in Fürth) war Jurist und Landesgerichtspräsident.  
'''Adolf von Hartlieb''' genannt Walsporn (geb. [[12. Oktober]] [[1851]]; gest. [[1. Januar]] [[1929]] in Fürth) war [[Jurist]] und Landesgerichtspräsident.  


Nach dem Studium wurde von Hartlieb 1883 Amtsrichter in Ingolstadt. Im gleichen Jahr wechselte er bis 1891 in Traunstein als Richter, bis er zum Landgericht Neuburg a. D. abberufen. Am 1898 war von Harburg am Landgericht München I tätig bis er 1900 zum Direktor befördert wurde. Im Jahr 1910 wurde er zum Rat am Obersten Landesgericht München und am 1. September 1911 zum Landesgerichtspräsidenten am Landgericht Fürth berufen.  
Nach dem Studium wurde von Hartlieb 1883 Amtsrichter in Ingolstadt. Im gleichen Jahr wechselte er bis 1891 in Traunstein als Richter, bis er zum Landgericht Neuburg a. D. abberufen. Am 1898 war von Harburg am Landgericht München I tätig bis er [[1900]] zum Direktor befördert wurde. Im Jahr [[1910]] wurde er zum Rat am Obersten Landesgericht München und am [[1. September]] [[1911]] zum Landesgerichtspräsidenten am Landgericht Fürth berufen.  


Am 30. September 1919 ging von Hartlieb in den Ruhestand. Zehn Jahre später verstarb von Hartlieb im Alter von 77 Jahren in der Neujahrsnacht.
Am [[30. September]] [[1919]] ging von Hartlieb in den Ruhestand. Zehn Jahre später verstarb von Hartlieb im Alter von 77 Jahren in der Neujahrsnacht.
 
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