Königstraße 4: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Königstraße 4 (ehemals)]]
Das Gebäude mit der Bezeichnung '''Königstraße 4''' wurde bereits [[1497]] als Eigentum der Gemeinde Fürth aufgelistet. Im [[Grund-Riß des Fleckens Fürth|Vetterplan]] ist das Haus unter den "Alten Dompröpstischen Häusern" aufgeführt (Paul B) und trägt die Nummer 109. Ab [[1792]] wurde dem Haus die Nummer 22 zugeordnet, ab [[1827]] die Nummer 2, I. Bez., seit [[1860]] dann die Nummer 2 und seit [[1890]] schließlich die Nummer Königstraße 4.
 
  
==Geschichte==
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Seit der [[Flächensanierung]] des [[Gänsberg|Gänsbergs]] wurde die Nummer nicht mehr vergeben.
====Die Königstraße 4 als Badhaus<ref name ="Alt-Fürth">alle Angaben zu Königstraße 4 nach Gottlieb Wunschel: Alt-Fürth, 1940</ref>====
 
* 1497: Die Gemeinde ist Eigentümer. Die genaue Entstehungszeit des Gebäudes ist unbekannt. Ob es identisch mit dem in jener Zeit erwähnten Büttel- und Hirtenhaus ist, konnte nicht sicher festgestellt werden. Sicher ist, dass das Gemeindebad um 1497 schon existiert. In der ''Fürther Gemein Ordnung'' von [[1497]] heißt es: "''... und solcher trieb'' (der Schafe) ''soll sein und verpleiben dem Badtberg oder Gänsberg hinab und hinauff ...''" <ref name ="Alt-Fürth"/>
 
 
 
== Einzelnachweise ==
 
<references />
 

Aktuelle Version vom 28. April 2022, 19:57 Uhr

Weiterleitung nach:

Seit der Flächensanierung des Gänsbergs wurde die Nummer nicht mehr vergeben.