Military Government: Unterschied zwischen den Versionen

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Textersetzung - „Hitlerjugend“ durch „Hitlerjugend
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* Höhere Polizeibeamte, Regierungspräsidenten, Landräte, Höhere SS- und Polizeiführer
* Höhere Polizeibeamte, Regierungspräsidenten, Landräte, Höhere SS- und Polizeiführer
* Kriminalpolizei, Ordnungspolizei und spezialisierte Polizeikräfte ab dem Rang eines Oberstleutnants bzw. Oberregierungs- und Kriminalrats oder mit einem SS-Offiziersdienstgrad
* Kriminalpolizei, Ordnungspolizei und spezialisierte Polizeikräfte ab dem Rang eines Oberstleutnants bzw. Oberregierungs- und Kriminalrats oder mit einem SS-Offiziersdienstgrad
* Führer und Offiziere der paramilitärischen Organisationen: Waffen-SS, Allgemeine SS, Sturmabteilungen (SA), Hitlerjugend, Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK), Reichsarbeitsdienst (RAD), Bund Deutscher Mädel
* Führer und Offiziere der paramilitärischen Organisationen: Waffen-SS, Allgemeine SS, Sturmabteilungen (SA), [[Hitlerjugend]], Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps (NSKK), Nationalsozialistisches Fliegerkorps (NSFK), Reichsarbeitsdienst (RAD), Bund Deutscher Mädel
* Beamte der NSDAP („Nazi Party Officials“): Verwaltungsbeamte ab Kreisebene, Ortsgruppenleiter und deren Stellvertreter, Parteimitglieder ab Abschnittsleiter, das Ausbildungspersonal der Ordensburgen, Schulungsburgen, Adolf-Hitler-Schulen und der Napolas, alle Nationalsozialistischen Führungsoffiziere
* Beamte der NSDAP („Nazi Party Officials“): Verwaltungsbeamte ab Kreisebene, Ortsgruppenleiter und deren Stellvertreter, Parteimitglieder ab Abschnittsleiter, das Ausbildungspersonal der Ordensburgen, Schulungsburgen, Adolf-Hitler-Schulen und der Napolas, alle Nationalsozialistischen Führungsoffiziere
* Staatsbeamte: Angehörige des höheren Dienstes, die seit dem 1. März 1939 berufen worden waren, Staatsbeamte ab dem Rang eines Ministerialrates unabhängig vom Einstellungsdatum
* Staatsbeamte: Angehörige des höheren Dienstes, die seit dem 1. März 1939 berufen worden waren, Staatsbeamte ab dem Rang eines Ministerialrates unabhängig vom Einstellungsdatum
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