Wilhelm Meyer: Unterschied zwischen den Versionen
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Wilhelm Meyer kam als Sohn des Brucker Maurermeisters Johann Michael Meyer zur Welt. Er erlernte das Maurerhandwerk bei seinem Vater, auch arbeitete er als Geselle viele Jahre bei ihm. Meyer konnte nicht auf Wanderschaft gehen, da ihm das | Wilhelm Meyer kam als Sohn des Brucker Maurermeisters Johann Michael Meyer zur Welt. Er erlernte das Maurerhandwerk bei seinem Vater, auch arbeitete er als Geselle viele Jahre bei ihm. Meyer konnte nicht auf Wanderschaft gehen, da ihm das kgl. [[wikipedia:Landgericht Erlangen|Landgericht Erlangen]] wegen seiner „Conscriptionsverhältnisse“ kein Wanderbuch ausstellte. Zu Beginn des Jahres 1818 wurde er schließlich „ausgehoben“ und zum 1. Husaren-Regiment in Würzburg als Gemeiner eingezogen.<ref name="18/M 45">„Acten des Magistrats der koenigl. baier. Stadt Fürth betreffend die Meisteraufnahme des Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meier aus Bruck k. b. Landgerichts Erlangen. 1819.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 45</ref> | ||
Am Montag, den 19. Juli 1819 wurde er als beurlaubter Husar – zusammen mit seinem Vater und der Witwe des vor 12 Wochen gestorbenen Fürther Maurermeisters [[Johann Schmidt, geb. 1784|Johann Schmidt]], der 40-jährigen Regina ‚Margaretha‘ Schmidt, geborene Bürger (geb. 10. April 1779 in [[wikipedia:Schauerheim|Schauerheim]] bei Neustadt a. d. Aisch), die noch ihren Schwager, den Maurer Georg Wilhelm Schmidt, als Beistand mitbrachte – beim Stadtmagistrat vorstellig. | |||
Die Witwe Schmidt erklärte, dass sie das Maurerhandwerk unter Leitung eines Gesellen nicht fortführen will, sondern sich entschlossen habe, einen geschickten Gesellen baldmöglichst zu heiraten, auf den ihr Meisterrecht übertragen wird. Diesen habe sie in der Person des mit erschienen Meyer gefunden. Zudem bemerkte sie, das ihr bei der Erbteilung nach dem Tod ihres Mannes ein Vermögen von 700 f. (Gulden) zugekommen ist. | |||
Meyer teilte mit, er sei gesonnen die Maurermeisterswitwe Schmidt zu ehelichen, das auch einer Befreiung vom Militärdienst wohl nichts im Wege stehen wird, da die Witwe zur Führung des Gewerbes eine männliche Unterstützung nötig hat und ihre erst 13, 11 und 9 Jahre alten Kinder nicht zur Aushilfe fähig sind. Dass er seine Profession ordentlich erlernt habe, würde die noch zu bestehende Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion erweisen. Dabei übergab er einen „Blatterschein“ (hatte „die bösartigen Blattern Anno 1800 gehabt“), ein Schul- und ein „Wohlverhaltens“-Zeugnis sowie ein Zeugnis des kgl. Landgerichts Erlangen, wonach sein Vater ihm ein Heiratsgut von 300 f. versprochen hat und diese Gabe auch leisten kann. Schließlich bat er, ihn als Bürger und Maurermeister aufzunehmen und dies amtlich zu bezeugen, damit die Militärdienstbefreiung bewirkt werden könne. | |||
Am Ende erklärte der Vater seine Einwilligung zu Ansässigmachung und Verehelichung des Sohnes. Das Protokoll des Gesuchs nahm Rechtsrat [[Johann Gottfried Hessel]] auf und wurde von den Anwesenden – von Margaretha Schmidt durch Handzeichen mit drei Kreuzen – unterschrieben. | |||
Am nächsten Tag befragte Hessel dazu die beiden Vorsteher des vereinten Zimmer-, Maurer- und Pflasterergewerbes [[Simon Roth]] und [[Jakob Blutharsch]]. Diese hatten nichts einzuwenden, ''„da der Maurergeselle Meyer auf die Werkstätte der Wittwe Schmidt und durch Verheyrathung mit derselben Meister werden will und da wir pflichtmäßig bezeugen müßen, daß jede Maurers-Wittwe zum Betriebe ihres Geschäfts einen Mann haben muß und nicht lange unverehelicht bleiben kann.“'' So beschloss der Stadtmagistrat am 22. Juli 1819 (Unterschriften [[Adolph Schönwald|Schönwald]], Hessel), dem im 1. Husaren-Regiment eingereihten Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meyer von Bruck das gewünschte Zeugnis auszustellen, dass dieser bei Ehelichung der Maurermeisterswitwe Schmidt als Maurermeister in Fürth aufgenommen wird, wenn er die Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion bestanden hat und durch seine „Conscriptionsbehörde“ aus dem Militär entlassen wurde. | |||
Die Erfüllung der zwei Bedingungen gestaltete sich jedoch langwieriger als erwartet. Mit Schreiben vom 20. August 1819 teilte das Landgericht Erlangen (Unterschrift [[wikipedia:Wolfgang Heinrich Puchta|Puchta]]) mit, dass das vom Stadtmagistrat ausgestellte Zeugnis als Begründung für ein Befreiungsgesuch nach Artikel 94 Nr. 3 a „Konskriptions-Gesez“ vom 29. März 1812<ref>Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXII. Stück vom 8. April 1812, S. 593–700 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345156?page=305 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek] </ref> unzureichend ist. | |||
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Version vom 20. Juni 2022, 13:54 Uhr
- Vorname
- Wilhelm
- Nachname
- Meyer
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 4. April 1796
- Geburtsort
- Bruck bei Erlangen
- Todesdatum
- 3. Februar 1837
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Maurermeister, Architekt
- Religion
- evangelisch-lutherisch
Person | Verwandtschaftsgrad |
---|---|
Barbara Christina Meyer | Tochter |
Johanna Margaretha Schmidt | Tochter |
Margaretha Schobert | Mutter |
Michael Meyer | Vater |
Simon Meyer | Bruder |
Johann Friedrich ‚Wilhelm‘ Meyer (geb. 4. April 1796 in Bruck bei Erlangen[1], gest. 3. Februar 1837 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister.
Leben
Wilhelm Meyer kam als Sohn des Brucker Maurermeisters Johann Michael Meyer zur Welt. Er erlernte das Maurerhandwerk bei seinem Vater, auch arbeitete er als Geselle viele Jahre bei ihm. Meyer konnte nicht auf Wanderschaft gehen, da ihm das kgl. Landgericht Erlangen wegen seiner „Conscriptionsverhältnisse“ kein Wanderbuch ausstellte. Zu Beginn des Jahres 1818 wurde er schließlich „ausgehoben“ und zum 1. Husaren-Regiment in Würzburg als Gemeiner eingezogen.[1]
Am Montag, den 19. Juli 1819 wurde er als beurlaubter Husar – zusammen mit seinem Vater und der Witwe des vor 12 Wochen gestorbenen Fürther Maurermeisters Johann Schmidt, der 40-jährigen Regina ‚Margaretha‘ Schmidt, geborene Bürger (geb. 10. April 1779 in Schauerheim bei Neustadt a. d. Aisch), die noch ihren Schwager, den Maurer Georg Wilhelm Schmidt, als Beistand mitbrachte – beim Stadtmagistrat vorstellig. Die Witwe Schmidt erklärte, dass sie das Maurerhandwerk unter Leitung eines Gesellen nicht fortführen will, sondern sich entschlossen habe, einen geschickten Gesellen baldmöglichst zu heiraten, auf den ihr Meisterrecht übertragen wird. Diesen habe sie in der Person des mit erschienen Meyer gefunden. Zudem bemerkte sie, das ihr bei der Erbteilung nach dem Tod ihres Mannes ein Vermögen von 700 f. (Gulden) zugekommen ist.
Meyer teilte mit, er sei gesonnen die Maurermeisterswitwe Schmidt zu ehelichen, das auch einer Befreiung vom Militärdienst wohl nichts im Wege stehen wird, da die Witwe zur Führung des Gewerbes eine männliche Unterstützung nötig hat und ihre erst 13, 11 und 9 Jahre alten Kinder nicht zur Aushilfe fähig sind. Dass er seine Profession ordentlich erlernt habe, würde die noch zu bestehende Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion erweisen. Dabei übergab er einen „Blatterschein“ (hatte „die bösartigen Blattern Anno 1800 gehabt“), ein Schul- und ein „Wohlverhaltens“-Zeugnis sowie ein Zeugnis des kgl. Landgerichts Erlangen, wonach sein Vater ihm ein Heiratsgut von 300 f. versprochen hat und diese Gabe auch leisten kann. Schließlich bat er, ihn als Bürger und Maurermeister aufzunehmen und dies amtlich zu bezeugen, damit die Militärdienstbefreiung bewirkt werden könne. Am Ende erklärte der Vater seine Einwilligung zu Ansässigmachung und Verehelichung des Sohnes. Das Protokoll des Gesuchs nahm Rechtsrat Johann Gottfried Hessel auf und wurde von den Anwesenden – von Margaretha Schmidt durch Handzeichen mit drei Kreuzen – unterschrieben.
Am nächsten Tag befragte Hessel dazu die beiden Vorsteher des vereinten Zimmer-, Maurer- und Pflasterergewerbes Simon Roth und Jakob Blutharsch. Diese hatten nichts einzuwenden, „da der Maurergeselle Meyer auf die Werkstätte der Wittwe Schmidt und durch Verheyrathung mit derselben Meister werden will und da wir pflichtmäßig bezeugen müßen, daß jede Maurers-Wittwe zum Betriebe ihres Geschäfts einen Mann haben muß und nicht lange unverehelicht bleiben kann.“ So beschloss der Stadtmagistrat am 22. Juli 1819 (Unterschriften Schönwald, Hessel), dem im 1. Husaren-Regiment eingereihten Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meyer von Bruck das gewünschte Zeugnis auszustellen, dass dieser bei Ehelichung der Maurermeisterswitwe Schmidt als Maurermeister in Fürth aufgenommen wird, wenn er die Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion bestanden hat und durch seine „Conscriptionsbehörde“ aus dem Militär entlassen wurde.
Die Erfüllung der zwei Bedingungen gestaltete sich jedoch langwieriger als erwartet. Mit Schreiben vom 20. August 1819 teilte das Landgericht Erlangen (Unterschrift Puchta) mit, dass das vom Stadtmagistrat ausgestellte Zeugnis als Begründung für ein Befreiungsgesuch nach Artikel 94 Nr. 3 a „Konskriptions-Gesez“ vom 29. März 1812[3] unzureichend ist.
[… wird ergänzt]
Wilhelm Meyer starb als Witwer im Alter von 40 Jahren im Haus Nr. 130.II, also im Langen Haus, an „Lungensucht“ (wohl Lungenentzündung).
Werke
Objekt | Architekt | Bauherr | Baujahr | Akten-Nr. | Baustil | |
---|---|---|---|---|---|---|
Alexanderstraße 32 | Wohnhaus in Ecklage | Friedrich Schmidt Wilhelm Meyer | Maria Helena Segitz | 1834 | D-5-63-000-17 | Klassizismus |
Ludwig-Erhard-Straße 16 | Wohnhaus | Wilhelm Meyer Weithaas | Wolf Meier Weickersheimer | 1825 | D-5-63-000-757 | Klassizismus |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 „Acten des Magistrats der koenigl. baier. Stadt Fürth betreffend die Meisteraufnahme des Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meier aus Bruck k. b. Landgerichts Erlangen. 1819.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 45
- ↑ Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1835–1842, S. 161
- ↑ Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXII. Stück vom 8. April 1812, S. 593–700 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek