Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs''' ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23</ref> Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der [[Karolinenstraße 19]].
Der '''Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs''' ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.<ref>Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23</ref> Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der [[Karolinenstraße 19]].
==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Naturdenkmäler Überblick]]
* [[Naturdenkmäler (Überblick)]]
* [[Karolinenstraße]]
* [[Karolinenstraße]]
* [[Rangaubahn]]
* [[Rangaubahn]]

Aktuelle Version vom 1. Juli 2022, 09:02 Uhr

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Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs

Der Stadtbildprägende Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs ist ein eingetragenes Naturdenkmal der Stadt Fürth.[1] Er befindet sich auf dem Areal des ehemaligen sog. "Cadolzburger Bahnhofes" an der Karolinenstraße 19.

Siehe auch


Einzelnachweise

  1. Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999, § 1 Nr. 23

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