Schon öftermalen ist, von Jurisdictions- und Polizeywegen, allen dasigen Hausbesitzern bey Strafe verkündet worden, keine Haus- oder Miethleute aufzunehmen, bevor dieselben bey dem betreffenden Amte, unter welches dieselben ziehen wollen, sich gemeldet und nach vorhergegangener Untersuchung deren Vermögens-Umstände, Nahrungs-Fähigkeit und Lebens-Wandels einen Erlaubnisschein erhalten und vorgezeiget haben. | Schon öftermalen ist, von Jurisdictions- und Polizeywegen, allen dasigen Hausbesitzern bey Strafe verkündet worden, keine Haus- oder Miethleute aufzunehmen, bevor dieselben bey dem betreffenden Amte, unter welches dieselben ziehen wollen, sich gemeldet und nach vorhergegangener Untersuchung deren Vermögens-Umstände, Nahrungs-Fähigkeit und Lebens-Wandels einen Erlaubnisschein erhalten und vorgezeiget haben. |