Geleitshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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1968 wurde der "Nachfolgebau" abgerissen, nicht der ursprüngliche
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(1968 wurde der "Nachfolgebau" abgerissen, nicht der ursprüngliche)
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|Straße2=Geleitsgasse
|Straße2=Geleitsgasse
|Objekt=Amtshaus
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|Baujahr=1621
|Baujahr=1796
|Bauherr=Markgraf Joachim Ernst von Brandenburg
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|Gebäude besteht=Nein
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|Denkmalstatus besteht=Nein
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|Abbruchjahr=1968
|Abbruchjahr=1968
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Das "'''Geleitshaus'''" war der Amtsitz des [[Geleitsmann|Geleitsmannes]] als Vertreter des [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Ansbach]], einer der drei Herren ([[Dreiherrschaft]]) ''in'' Fürth. Es  diente bereits vor der [[Stadtrecht|Erhebung Fürths zur Stadt 1. Klasse]] neben dem Stadtgericht als Sitz der Stadtverwaltung. Ab [[1824]] konnte der [[Magistrat]] in das neu erbaute Schulgebäude am [[Kirchenplatz]] umziehen, so dass sich die Funktion des Gebäudes erneut änderte.<ref>[[Adolf Schwammberger]]: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 24</ref>
Das "'''Geleitshaus'''" war der Amtsitz des [[Geleitsmann|Geleitsmannes]] als Vertreter des [[Markgraftum Brandenburg-Ansbach|Markgrafen von Ansbach]], einer der drei Herren ([[Dreiherrschaft]]) ''in'' Fürth. Es  diente bereits vor der [[Stadtrecht|Erhebung Fürths zur Stadt 1. Klasse]] neben dem Stadtgericht als Sitz der Stadtverwaltung. Ab [[1824]] konnte der [[Magistrat]] in das neu erbaute Schulgebäude am [[Kirchenplatz]] umziehen, so dass sich die Funktion des Gebäudes erneut änderte.<ref>[[Adolf Schwammberger]]: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 24</ref>
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