Georg Wilhelm Schmidt: Unterschied zwischen den Versionen

Text erg.
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Person |Vorname=Georg Wilhelm |Nachname=Schmidt |Geschlecht=männlich |Abweichende Namensform=Schmid |Geburtsdatum=1788/06/02 |Geburtsort=Fürth |Todesdatum=…“)
 
(Text erg.)
Zeile 28: Zeile 28:
Daraufhin lud das Kommissariat die beiden Zunftvorsteher des vereinigten Maurer- und Zimmerhandwerks, Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister [[Johann Weithaas|Johann Georg Weithaas]], vor. Sie bestätigten zwar, dass der Gernmeister Wilhelm Schmidt das Handwerk ordentlich erlernt und die Wanderjahre geleistet habe, auch schon 15 Jahre Geselle sei, aber einige Zunftgenossen bezweifeln seine Qualifikation, und überhaupt wären die derzeitigen sechs Maurermeister für die Stadt Fürth und benachbarte Ortschaften hinlänglich.
Daraufhin lud das Kommissariat die beiden Zunftvorsteher des vereinigten Maurer- und Zimmerhandwerks, Maurermeister [[Andreas Jäger]] und Zimmermeister [[Johann Weithaas|Johann Georg Weithaas]], vor. Sie bestätigten zwar, dass der Gernmeister Wilhelm Schmidt das Handwerk ordentlich erlernt und die Wanderjahre geleistet habe, auch schon 15 Jahre Geselle sei, aber einige Zunftgenossen bezweifeln seine Qualifikation, und überhaupt wären die derzeitigen sechs Maurermeister für die Stadt Fürth und benachbarte Ortschaften hinlänglich.
Schließlich wurde noch die Braut Elisabetha Lederer vorgeladen, begleitet von ihrer 55-jährigen Mutter gleichen Vornamens, da der Vater erkrankt war. Sie bestätigten, dass das von Schmidt angegebene Ehegelöbnis seine Richtigkeit habe und wünschten die baldige Eheschließung. Auch erklärten sie, wirklich 600 f. Barvermögen in die Ehe einzubringen, nämlich 150 f., welche die Tochter schon vor 9 Jahren im Aussteuerungsinstitut gewonnen hatte, 200 f., die sie durch Botengehen nach Nürnberg verdiente und 250 f., womit sie von ihren Eltern ausgesteuert wird.
Schließlich wurde noch die Braut Elisabetha Lederer vorgeladen, begleitet von ihrer 55-jährigen Mutter gleichen Vornamens, da der Vater erkrankt war. Sie bestätigten, dass das von Schmidt angegebene Ehegelöbnis seine Richtigkeit habe und wünschten die baldige Eheschließung. Auch erklärten sie, wirklich 600 f. Barvermögen in die Ehe einzubringen, nämlich 150 f., welche die Tochter schon vor 9 Jahren im Aussteuerungsinstitut gewonnen hatte, 200 f., die sie durch Botengehen nach Nürnberg verdiente und 250 f., womit sie von ihren Eltern ausgesteuert wird.
Am 7. März 1816 erließ das Polizeikommissariat als Zunftrichteramt einen Ablehnungsbescheid (Unterschrift [[Johann Georg Faber|Faber]]) mit der von den Zunftvorstehern übernommenen Argumentation, sechs Maurermeister seien mehr als hinlänglich. Es forderte Schmidt auf, sich mit seinem Meisteraufnahmegesuch so lange zu gedulden, bis einer der lebenden Meister stirbt oder sein Gewerbe niederlegt. Daraufhin ergriff Wilhelm Schmidt den Rechtsweg und legte mit Schreiben vom 13. März bei kgl. Generalkommissariat in Ansbach Beschwerde ein. Dieses forderte wiederum aus Fürth die Akten und einen Bericht an, welche am 27. März ehrerbietig vorgelegt wurden. Zur Begründung der Entscheidung äußerte das Kommissariat unbelegte Zweifel, ob vor 16 Jahren sich wirklich 9 Maurermeister in Fürth befunden hätten. Ansonsten berief man sich auf die allerhöchste Allgemeine Verordnung vom 2. Oktober 1811, die Erweiterung des Wirkungskreises bei den General-, Kreis- und Lokal-Kommissariaten betreffend, Abschnitt C, Nr. 2<ref>Königlich-Baierisches Regierungsblatt, LXIV. Stück vom 9. Oktober 1811, S. 1502 ff. - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10345155?page=773 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> über die Erteilung von Gewerbskonzessionen, die eine durchaus restriktive Handhabung von Konzessionsvergaben angeordnet hatte.
Das Ansbacher Generalkommissariat aber teilte mit Schreiben vom 29. Mai 1816 (Unterschrift [[wikipedia:Konrad Heinrich von Dörnberg|Doernberg]]) einen abändernden Beschluss mit, wonach dem Maurergesellen Wilhelm Schmidt das Meisterrecht zu verleihen ist, weil neben der persönlichen Eignung die Wiederbesetzung einer der erledigten Konzessionen als dem Gewerbe angemessen beurteilt wurde. Diese hohe Entschließung eröffnete das örtliche Kommissariat am 8. Juni dem Gernmeister Schmidt und zugleich den Zunftvorstehern Jäger und Weithaas. Dabei wurden die Vorsteher aufgefordert, dem Schmidt die Meisterprobe aufzugeben. Allerdings weigerten sich die Zunftmitglieder anfänglich, die Probearbeit aufzugeben, nachdem sie in der Herberge der Meister von Jäger von der „befohlenen Meisteraufnahme“ erfuhren. Nach Anzeige von Schmidt wurde Maurermeister Jäger vorgerufen, vernommen und die Aussage protokolliert. Inzwischen hatte sich die erste Aufregung gelegt; Jäger erklärte abschließend, dass es ihnen recht sei, wenn die Obrigkeit den Schmidt zum Meister aufnehme.<ref>„Acten des Koenigl. baierischen Polizei-Commissariats das Meisteraufnahmsgesuch des Maurergesellen Wilhelm Schmidt  betreffend, 1815.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/S 108</ref>


''[… wird ergänzt]''
''[… wird ergänzt]''


==Einzelnachweise==
== Einzelnachweise ==
<references />
 
==Einzelnachweise==
<references />
<references />
24.371

Bearbeitungen