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* [[20. April]]: Die ''"polizey widrige Beerdigung innerhalb diesigen Orts [ist] gänzlich abzustellen".''<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 20. April 1797</ref> | * [[20. April]]: Die ''"polizey widrige Beerdigung innerhalb diesigen Orts [ist] gänzlich abzustellen".''<ref>[[Fürther Anzeiger]] vom 20. April 1797</ref> | ||
* [[30. Juni]]: Das k. pr. Geleitsamt verbietet das Ausschlagen der Düngerhaufen und Kloaken auf der Straße und das Auslegen derselben zum Verkauf, wie dies bisher üblich war.<ref>Fürther Anzeiger - in {{BuchQuelle|Fürth zu Beginn des Industriezeitalters (Buch)|Seite=23}}</ref> | * [[30. Juni]]: Das k. pr. Geleitsamt verbietet das Ausschlagen der Düngerhaufen und Kloaken auf der Straße und das Auslegen derselben zum Verkauf, wie dies bisher üblich war.<ref>Fürther Anzeiger - in {{BuchQuelle|Fürth zu Beginn des Industriezeitalters (Buch)|Seite=23}}</ref> | ||
* Am [[8. August]] wird im [[Fürther Anzeiger]] eine ''"Noth- und Hülfstafel zur Verhütung der Rindviehseuche"'' veröffentlicht. | |||
* Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | * Am [[22. August]] erlässt das Geleitsamt eine Kirchweihverordnung: Die [[Michaelis-Kirchweih]] soll erst am Montag beginnen und den folgenden Sonntag pausieren. Die Bevölkerung ist über diese neue Anordnung derart aufgebracht, dass die Regierung bereits am 7. September die Verordnung wieder zurücknimmt und die beiden Kirchweihsonntage wieder erlaubt. Allerdings bleibt es bei den neuen Regelungen, dass die Kirchweih nicht mehr am [[Marktplatz]], sondern in der [[Königstraße]] stattfinden soll und dass Quacksalber, Gaukler und Bärentreiber nicht mehr geduldet werden würden.<ref>[[Fronmüllerchronik]], 1871, S. 171</ref> | ||
* Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref> | * Am [[9. September]] gibt das kgl. preuß. Amt eine Verordnung bekannt, nach der unterlassene Hilfeleistung (mit Todesfolge) mit 14 Tagen Gefängnis bestraft wird.<ref>Fürther Anzeiger vom 19. Sept. 1797</ref> |