Am 25. April 1845 bekam er auf sein Verfahren zur Herstellung von verbesserten Pfeifenschläuchen sowie Hör- und Schallröhren ein fünfjähriges Privilegium zugesprochen.<ref>"Nürnberger Kurier, 11.08.1845</ref> | Am 25. April 1845 bekam er auf sein Verfahren zur Herstellung von verbesserten Pfeifenschläuchen sowie Hör- und Schallröhren ein fünfjähriges Privilegium zugesprochen.<ref>"Nürnberger Kurier, 11.08.1845</ref> |