Hermann Friedrich: Unterschied zwischen den Versionen

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|Geburtsort=Neustädtel bei Mellrichstadt
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'''Hermann Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in Neustädtel bei Mellrichstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].
'''Hermann Friedrich''' (geb. [[10. Dezember]] [[1869]] in Neustädtel bei Mellrichstadt; gest. [[19. Mai]] [[1937]]) war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth vom [[27. April]] [[1933]] bis [[10. Dezember]] [[1934]].


Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. [[1889]] trat er den Dienst als Amtsanwalt bei der Stadt Fürth an. [[1899]] wurde er zum Rechtsassessor ernannt und 1900 zum rechtskundigen Magistratsrat gewählt. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]]. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig. Ab [[1922]] war er wieder rechtskundiger Magistratsrat und wurde am [[27. April]] [[1933]] zum [[2. Bürgermeister|2. rechtskundigen Bürgermeister]] erwählt. In der gleichen Sitzung wurde der langjährige [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Robert Wild]] durch den [[Nationalsozialisten]] und späteren [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] abgesetzt. Jakob selbst wurde durch die [[NSDAP]]-Stadträte - gem. der sog. Reichgleichschaltungsgesetzgebung vom [[31. März]] [[1933]] - zunächst zum kommissarischen [[Oberbürgermeister]] gewählt.  
== Leben und Wirken ==
Friedrich studierte in Erlangen und Berlin Rechtswissenschaften. [[1889]] trat er den Dienst als Amtsanwalt bei der Stadt Fürth an. Als Rechtsanwalt war Friedrich im Juli [[1897]] beim Landgericht zugelassen worden. Ab dem [[15. Februar]] [[1898]] trat er als Magistratsfunktionär (Rechtspraktikant) und am [[27. Januar]] [[1898]] als Amtsanwalt in den Dienst der Stadt ein. In dieser Funktion wurde er am [[1. Juni]] [[1899]] zum Ratsassessor berufen, bis er schließlich am [[6. März]] [[1900]] zum Magistratsrat gewählt wurde. Am [[27. Januar]] [[1903]] erfolgte seine Wiederwahl. Seine Tätigkeit als Magistratsrat unterbrach er von [[1919]] bis [[1922]]. In dieser Zeit war er als Rechtsanwalt tätig.


==Wie Friedrich zum Amt des Bürgermeisters kam==
Während der sog. Räterepublik im April [[1919]] habe er „aufrecht und mutig“ sich geweigert im roten Stadtrat mitzuarbeiten. So wollte Friedrich, aber aber auch der Baurat [[Georg Spitzfaden]] nach der Selbstauflösung des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten des Magistrats nicht mit dem Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates zusammenarbeiten. Bei der ersten Sitzung des neuen Stadtrats unter Oberbürgermeister Dr. Wild wurden die Rücktritte von Bürgermeister Kaufmann und Rechtsrat Friedrich behandelt und ihr Ausscheiden bestätigt. Sie traten mit dem [[1. Juli]] [[1919]] in den Ruhestand vom Amt wegen der staatlichen Umwälzung und Neuordnung der gemeindlichen Verhältnisse. Bis zum [[30. Juni]] [[1922]] blieb er im zeitweiligen Ruhestand.  
Rieß vermerkt in seiner Chronik zur Machtübernahme im Fürther Rathaus am Do. 16. März 1933: Vormittags Punkt 9 Uhr fuhr ein Auto im Rathaus vor, dem die Herren Stadträte Jakob, Schreiner und Schied und Polizeiassistent Köpplinger entstiegen. Die drei Letztgenannten waren in Uniform. Sie begaben sich sofort zu Herrn Oberbürgermeister Dr. Wild. Die Unterredung währte eine volle Stunde. Das Resultat war: Stadtrat Jakob wird Stadtkommissar und Oberbürgermeister. Dr. Wild tritt einen längeren Urlaub an. – Mittags gegen 12 Uhr suchte die Abordnung auch den erkrankten Rechtsrat Friedrich in seiner Wohnung (Schwabacher Str. 53) auf.
Die drei neuen Bürgermeister, gewählt am 27. April 1933:
Erster Bürgermeister (Oberbürgermeister) Franz Jakob (mit 17 von 27 Stimmen, die Sozialdemokraten hatten sich der Stimme enthalten), Zweiter Berufsmäßiger Bürgermeister Rechtsrat Friedrich (mit 22 von 27 Stimmen; 5 leere Stimmzettel), Dritter Ehrenamtlicher Bürgermeister Heinrich Schied (mit 16 von 25 abgegebenen Stimmen; 9 Stimmzettel lauteten auf den von der SPD vorgeschlagenen Johann Rupprecht.)
Als 2. Berufsmäßiger Bürgermeister schied im Dezember 1934 Hermann Friedrich aus, da er das 65. Lebensjahr am 10.12.1934 vollendet hatte. Sein Nachfolger wurde Dr. Kempfler.


Friedrich starb am 19. Mai 1937. Gewürdigt wurde bei der Trauersitzung im Rathaus vor allem die Führung des Finanz- und Steuerreferates, in dem er mit  Umsicht wieder das Geldwesen der Stadt sanieren konnte. 1919 habe er „aufrecht und mutig“ sich geweigert, im roten Stadtrat mitzuarbeiten.
Am [[1. Juli]] [[1922]] berief man den „bewährten und tüchtigen Verwaltungsbeamten“ wieder als rechtskundigen Stadtrat. Friedrich trat an die Stelle des nach Freiburg im Breisgau als 2. berufsmäßiger Bürgermeister berufenen Wirtschaftsdirektors und berufsmäßiger Stadtrats Hölzl. 1926 feierte man sein 25jähriges Dienstjubiläum. Am [[27. April]] [[1933]] wurde Friedrich mit den Stimmen der NSDAP zum [[2. Bürgermeister|2. rechtskundigen Bürgermeister]] erwählt. In der gleichen Sitzung wurde der langjährige [[Oberbürgermeister]] Dr. [[Robert Wild]] durch den [[Nationalsozialisten]] und späteren [[Oberbürgermeister]] [[Franz Jakob]] abgesetzt. Jakob selbst wurde durch die [[NSDAP]]-Stadträte - gem. der sog. Reichgleichschaltungsgesetzgebung vom [[31. März]] [[1933]] - zunächst zum kommissarischen [[Oberbürgermeister]] gewählt.  
Seinerzeit wollten aber sowohl Baurat Spitzfaden, als auch Rechtsrat Friedrich nach Selbstauflösung  des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten der Magistrat nicht mit dem Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates zusammenarbeiten. Bei der ersten Sitzung des neuen Stadtrats unter Oberbürgermeister Dr. Wild wurden die Rücktritte von Bürgermeister Kaufmann und Rechtsrat Friedrich behandelt und ihr Ausscheiden bestätigt. Sie traten mit dem 1. Juli 1919 in den Ruhestand.
Als Rechtsanwalt ist Friedrich im Juli 1897 beim Landgericht zugelassen worden. Ab 15. Februar 1898 als Magistratsfunktionär (Rechtspraktikant) und am 27.Januar 1898 als Amtsanwalt in Diensten der Stadt; zum 1. Juni 1899 als Ratsassessor berufen, wurde er am 6. März 1900 als Magistratsrat gewählt. Am 27. Januar 1903 erfolgte seine Wiederwahl. Ab 1. Juli 1919 Rücktritt vom Amt wegen der staatlichen Umwälzung und Neuordnung der gemeindlichen Verhältnisse. Bis zum 30. Juni 1922 blieb er im zeitweiligen Ruhestand.
Am 1. Juli 1922 berief man den „bewährten und tüchtigen Verwaltungsbeamten“ wieder als rechtskundigen Stadtrat. Friedrich trat an die Stelle des nach Freiburg i. Br. als 2. Bfm. Bürgermeister berufenen Wirtschaftsdirektors und bfm. Stadtrats Hölzl. 1926 feierte man sein 25jähriges Dienstjubiläum. 1933 rückte er als Verwaltungsfachmann zum 2. Bürgermeister auf. Parteipolitisch blieb er neutral.
Bei seinem Tode 1937 würdigte man ihn als tüchtige Verwaltungskraft, sein liebenswürdiges konziliantes Wesen, sein gesundes Rechtsempfinden.  


Friedrich ging am [[10. Dezember]] [[1934]] nach nur kurzer Amtszeit mit 65 Jahren in den Ruhestand. Zweieinhalb Jahre später verstarb Friedrich am [[19. Mai]] [[1937]] im Alter von 67 Jahren.  
Friedrich ging am [[10. Dezember]] [[1934]] nach nur kurzer Amtszeit mit 65 Jahren in den Ruhestand.
 
== Tod ==
Friedrich starb am [[19. Mai]] [[1937]] im Alter von 67 Jahren. Bei seiner Totenfeier würdigte man ihn als tüchtige Verwaltungskraft, sein liebenswürdiges konziliantes Wesen, sein gesundes Rechtsempfinden. Gewürdigt wurde bei der Trauersitzung im Rathaus aber auch die Führung des Finanz- und Steuerreferates, in dem er mit Umsicht wieder das Geldwesen der Stadt sanieren konnte. Weiterhin wurde hervorgehoben, dass er [[1919]] während der Räterepublik sich „aufrecht und mutig“ geweigert hatte, mit dem roten Stadtrat mitzuarbeiten.  


== Literatur ==
== Literatur ==
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