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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.
* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.


Die Privilegien wurden der Jüdischen Gemeinde Fürth am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] gewährt. Selbstverständlich war dafür Schutzgeld zu zahlen. Doch war dieses Regelwerk zur damaligen Zeit einmalig!
Die Privilegien wurden der Jüdischen Gemeinde Fürth am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] gewährt. Selbstverständlich war dafür Schutzgeld zu zahlen. Doch war dieses Regelwerk zur damaligen Zeit einmalig.
[[Bild:Synagoge innen.jpg|mini|left|Innenansicht der [[Synagoge|Hauptsynagoge]] 1705]]
[[Bild:Synagoge innen.jpg|mini|left|Innenansicht der [[Synagoge|Hauptsynagoge]] 1705]]
Die Fürther Gemeinde hatte sogar ihren eigenen "''Fürther Ritus''" ("[[Minhagimbuch|Minhagim]]", erstmals gedruckt 1762) in der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens, im Feiern der Gottesdienste in den Synagogen.  
Die Fürther Gemeinde hatte sogar ihren eigenen "''Fürther Ritus''" ("[[Minhagimbuch|Minhagim]]", erstmals gedruckt 1762) in der öffentlichen Ausübung ihres Glaubens, im Feiern der Gottesdienste in den Synagogen.  
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