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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 | Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]]. | ||
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | ||
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* In diesem Jahr gab es nur drei Fälle von Beleidigungen, wobei es keine Verständigung gab. | * In diesem Jahr gab es nur drei Fälle von Beleidigungen, wobei es keine Verständigung gab. | ||
== Einträge | == Einträge 1901 bis 1907 == | ||
* 1901: Verzeichnet sind | * 1901: Verzeichnet sind sechs Fälle von Beleidigungen, wobei nur in einem Fall Einigung erzielt werden konnte, weil „die Sache auf Irrtum beruhte“. | ||
* 1902: | * 1902: Vier Fälle von Beleidigung. Eine beklagte Partei erschien nicht. Eine Verständigung gelang, indem sich der Beklagte bereit erklärte, in der Nordbayerischen Zeitung dreimal eine Ehrenerklärung einsetzen lässt und 2 Mark in die Armenkasse zahlt. In zwei Fällen konnten sich die Parteien nicht einigen, weshalb die Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wurden. | ||
1903 gab es | * 1903 gab es sieben Fälle. In zwei Fällen wurde die „Beleidigung“ gar in „Verleumdung“ korrigiert; es kam keine Verständigung zustande. | ||
1904 sind nur | * 1904 sind nur zwei Fälle vorgetragen worden, wobei sich keine Einigung ergab. | ||
1905 gab es | * 1905 gab es sieben Fälle von Beleidigungen, wobei zweimal der Begriff „Unwahre Nachrede“ verwendet wurde. In allen Fällen konnte keine Einigung erzielt werden. | ||
1906 dann gar 11 Fälle: Im ersten Fall am 17.01. einigten sich die Parteien, weil die gemachte Äußerung „auf ein Missverständnis beruhte“. Im nächsten Fall am 17. | * 1906 dann gar 11 Fälle: Im ersten Fall am 17.01. einigten sich die Parteien, weil die gemachte Äußerung „auf ein Missverständnis beruhte“. Im nächsten Fall am 17. Januar 1906 konnten sich die Parteien nicht einigen, weil dem Bergler „Unreinlichkeit in seinem Gewerbe“ vorgeworfen worden ist. In drei Fällen fühlte sich der Ökonomie-Altsitzer Johann Romming beleidigt wegen „ehrenrührigen Äußerungen“. Eine Einigung kam nur in einem Fall zustande, wobei sich der beklagte Waldaufseher und Flurer Johann Schäfer seinen Antrag zurücknahm und sich beide Parteien aussöhnten. | ||
1907 gab es nur | * 1907 gab es nur drei Fälle von Beleidigungen. Der beklagte Ökonom Johann Georg Heumann erschien am 8.9. aber nicht. Der Kläger Johann Pommer, Taglöhner, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Gleiches geschah im Fall des Andreas Hofmann, Ökonom in Mannhof; da hat sich der Dienstknecht Johann Georg Bergler beschwert. Umgekehrt auch die Rollen in diesem Fall. Die Vermittlung kam aber nicht zustande. | ||
Gleiches geschah im Fall des Andreas Hofmann, Ökonom in Mannhof; da hat sich der Dienstknecht Johann Georg Bergler beschwert. Umgekehrt auch die Rollen in diesem Fall. Die Vermittlung kam aber nicht zustande. | |||
== Einträge 1908 == | == Einträge 1908 == | ||
Am 1. März sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | * Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | ||
Am 21. April im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | * Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | ||
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. | * Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | ||
Am 7. | * Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | ||
Am 15. | * Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
== Einträge | == Einträge 1909 - 1913 == | ||
* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse. | |||
Am 8. | * Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Die für den 23. | * Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | ||
Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | * Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen. | ||
Am 28. | * Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen. | ||
Am 11. | * Am 28. November 1911 trafen sich Jean Schiefer und Auguste Mentz vor Bgm. Ulrich wegen Beleidigung. Eine Einigung kam nicht zustande. | ||
Am 28. | * Am 9. Februar 1912 kamen zusammen: der Spiegelfabrikant Adam Kugler (als Kläger) und Johann Schacher sowie Andreas Müller als Vertreter ihrer Töchter Magdalena Schacher und Babette Müller wegen „Unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Es ging um „unrechtmäßiges Lösen des Arbeitsverhältnisses“. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. „Kugler gibt die Arbeitsbücher der beiden Mädchen heraus und verzichtet auf sein Kündigungsrecht“. | ||
* Am 26. Februar 1912 sollte verhandelt werden zwischen der Bahnarbeiters-Ehefrau Kunigunde Berthold als Klägerin und dem Ökonomen Andreas Keßler wegen Beleidigung. Weil der Beklagte nicht erschien wurde die Klägerin auf den Rechtsweg verwiesen. | |||
Am 26. | * Am 30.März 1912 sollte zwischen der Hausknechts-Ehefrau Anna Spanl und dem Ehepaar Konrad und Maria Müller wegen Beleidigung durch üble Nachreden und Drohung vermittelt werden. Da das beklagte Ehepaar nicht erschien, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 30. | * Am 16. Juli 1912 ging es um Lohnforderung und „Ausstellung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis“. Es klagte der Maschinist Gabriel Dietrich gegen den Fabrikbesitzer Jean Beißbarth. Sie konnten sich aber nicht einigen, weshalb sie auf den Rechtsweg verwiesen wurden. | ||
Am 16. | * Am 5. Oktober 1912 kam Karl Rohmann wegen „Forderung eines der Wahrheit entsprechenden Zeugnis, welches ihn in Stellung suchend nicht hindert“. Das solle ihm der Fabrikbesitzer Jean Beißbarth geben. Da dieser aber nicht erschienen ist, wird Rohmann auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 5. | * Am 14. November 1912 wollte Josepha Gulden, Arbeiterin, wegen „unwahrer Nachreden“ der Anna Margareta Barbara Hartmann von Mannhof vorsprechen. Die Beklagte erschien aber nicht. | ||
Am 14. | * Am 19. August 1913 trafen sich Michael Frosch, Fabrikarbeiter von Mannhof, und August Hartmann, ebenfalls Fabrikarbeiter von Mannhof, wegen „unwahrer und übler Nachrede“. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten wurde der Kläger Frosch auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 19. | * Um Beleidigung ging es auch am 4. September 1913, als sich Georg Müller, Maurermeister, und Amalie Kugler, Spiegelfabrikbesitzerstochter, treffen sollten. Da aber die Beklagte Kugler nicht erschien, wurde Müller auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Um Beleidigung ging es auch am 4. | * Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. September 1913. Da die beklagten Taglöhners-Eheleute Peter und Maria Beck aber nicht erschienen, wurde die Klägerin Maria Bär, Bauhilfsarbeiters-Ehefrau, auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Ebenfalls Beleidigung durch üble Nachrede war der Grund beim Termin am 14. | |||
== Einträge | == Einträge 1914 == | ||
* Am 6. April 1914 trafen sich Katharina Döllinger aus Mannhof und Kätha Bergler, Bäckermeisters-Ehefrau von Mannhof, wegen Beleidigung. Beide einigten sich damit, da die beklagte Bergler die beleidigende Äußerung nicht getan haben soll, sondern die Hartmann Anna, Fabrikarbeiters-Ehefrau in Mannhof. | |||
Am 8. | * Am 8. April 1914 erschienen Vorgenannte wieder sowie Anna Margareta Hartmann. Letztere bestätigte, dass die Kätha Bergler die beleidigende Äußerung gegen Katharina Döllinger gebraucht hat. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Klägerin wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 24. April klagte Elisabeth Ulrich gegen Anna Dankmeier, Blockwärters-Ehefrau, wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Anna Dankmeier die Kosten trägt und drei Mark in die Armenkasse zahlt. | * Am 24. April 1914 klagte Elisabeth Ulrich gegen Anna Dankmeier, Blockwärters-Ehefrau, wegen Beleidigung. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Anna Dankmeier die Kosten trägt und drei Mark in die Armenkasse zahlt. | ||
Am 19. Mai erschienen Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, als Kläger und Leonhard Ulrich, Ökonom in Mnnhof, als Beklagter wegen Beleidigung. Beide konnten sich nicht einigen, weshalb Bergler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. | * Am 19. Mai 1914 erschienen Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, als Kläger und Leonhard Ulrich, Ökonom in Mnnhof, als Beklagter wegen Beleidigung. Beide konnten sich nicht einigen, weshalb Bergler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. | ||
Am 17. Juni trafen sich Markus Rost, Fabrikarbeiter, und Karl Luft, Fabrikarbeiter, sowie Georg Gugel, Zimmermann. Kläger Rost und Beklagter Luft versöhnten sich. Beklagter Gugel ist nicht erschienen, weshalb Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wird. | * Am 17. Juni 1914 trafen sich Markus Rost, Fabrikarbeiter, und Karl Luft, Fabrikarbeiter, sowie Georg Gugel, Zimmermann. Kläger Rost und Beklagter Luft versöhnten sich. Beklagter Gugel ist nicht erschienen, weshalb Kläger auf den Rechtsweg verwiesen wird. | ||
Am 23. August ging es um „Beleidigung durch üble Nachrede“. Kläger Johann Kern, Arbeiter, gegen Barbara Ebersberger, Maurers-Ehefrau. Da die Beklagte nicht erschienen ist, wird Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 23. August 1914 ging es um „Beleidigung durch üble Nachrede“. Kläger Johann Kern, Arbeiter, gegen Barbara Ebersberger, Maurers-Ehefrau. Da die Beklagte nicht erschienen ist, wird Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Wegen „unwahre Nachreden“ ging es auch am 23. | * Wegen „unwahre Nachreden“ ging es auch am 23. August 1914 bei Georg Ebersberger, Maurer, gegen Johann Taubmann, Zimmermann. Da Letzterer nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 27. Oktober wollte Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, den Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, wegen Beleidigung sprechen. Da Letzterer aber nicht erschien, wurde Bergler auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 27. Oktober 1914 wollte Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, den Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, wegen Beleidigung sprechen. Da Letzterer aber nicht erschien, wurde Bergler auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 28. Oktober ging es auch um Beleidigung: Andreas Müller, Zimmermann, gegen Markus Rost, Fabrikarbeiter. Beide Parteien einigten sich und bestätigten dies mit ihren Unterschriften. | * Am 28. Oktober 1914 ging es auch um Beleidigung: Andreas Müller, Zimmermann, gegen Markus Rost, Fabrikarbeiter. Beide Parteien einigten sich und bestätigten dies mit ihren Unterschriften. | ||
== Einträge 1915 == | == Einträge 1915 == | ||
Am 22. Januar klagte der Johann Brendel, Ökonom in Stadeln, gegen den Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, wegen unwahrer Nachreden betreffend Kästenkauf. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Bergler die Kosten übernimmt und Brendel 130 Mark an Bergler rückvergütet einschließlich 36 Mark Vorschussgebühren. | * Am 22. Januar 1915 klagte der Johann Brendel, Ökonom in Stadeln, gegen den Lorenz Bergler, Bäckermeister in Mannhof, wegen unwahrer Nachreden betreffend Kästenkauf. Beide Parteien einigten sich dadurch, dass Bergler die Kosten übernimmt und Brendel 130 Mark an Bergler rückvergütet einschließlich 36 Mark Vorschussgebühren. | ||
Am 6. August treffen sich der Spiegelfabrikbesitzer Adam Kugler und der Distriktswegmacher Johann Feiertag. Beide Parteien konnten sich nicht einigen, so dass der Kläger Kugler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Auch über den Vorwurf der Ehrenbeleidung konnten sich Beide nicht einigen. | * Am 6. August 1915 treffen sich der Spiegelfabrikbesitzer Adam Kugler und der Distriktswegmacher Johann Feiertag. Beide Parteien konnten sich nicht einigen, so dass der Kläger Kugler auf den Rechtsweg verwiesen wurde. Auch über den Vorwurf der Ehrenbeleidung konnten sich Beide nicht einigen. | ||
Am 4. September stand der Fall einer Lohnforderung und Arbeitszeugnis an, wobei letzteres auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Es klagte Fritz Bortzner aus Fürth. Da der Beklagte Otto Späth, Betriebsleiter in der Sprengstofffabrik Stadeln, nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 4. September 1915 stand der Fall einer Lohnforderung und Arbeitszeugnis an, wobei letzteres auf Führung und Leistung ausgedehnt werden soll. Es klagte Fritz Bortzner aus Fürth. Da der Beklagte Otto Späth, Betriebsleiter in der Sprengstofffabrik Stadeln, nicht erschien, wurde der Kläger auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
== Einträge 1916 bis 1918 == | == Einträge 1916 bis 1918 == | ||
* Am 5. März 1916 klagt Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, gegen Johann Popp, Milchhändler und Schreinermeister in Stadeln, wegen Beleidigung. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wird auf den Rechtsweg verwiesen. | |||
Am 18. März sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 18. März 1916 sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
* Am 3. Juni 1918 ging es wieder um „Unwahre Nachreden“. Es klagten Margarete Weiß und Anna Dankmeier gegen Anna Heinrich, Anna Höfler, Anna Müller, Margarete Feiertag und Babette Hofmann. Die fünf Frauen schoben die Schuld auf Anna Heinrich, welche nicht erschienen ist. Es wurde nochmals ein Termin auf 5. Juni anberaumt. Ist abermals nicht erschienen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Weiterer Vermerk: Nachträglich einigten sich beide Parteien dadurch, dass die Beklagten fünf Mark in die Armenkasse zahlen. | |||
Am 18. Juni trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt. | * Am 18. Juni 1918 trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt. | ||
Am 16. Juli treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen. | * Am 16. Juli 1918 treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen. | ||
Am 19. Oktober erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller. | * Am 19. Oktober 1918 erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller. | ||
Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln. | <br> | ||
'''Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln.''' | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |