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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 ist im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem verschiedene Fälle erhalten geblieben sind. Das Heft selbst ist Okavheftgroß und umfasst 104 Einträge, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]].  
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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]].  
    
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift.
 
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift.
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* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht.
 
* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht.
 
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben.
 
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben.
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908).
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* Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908).
 
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen.
 
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen.
 
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
 
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse.
 
* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse.
 
* Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
 
* Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen.
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* Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen.
 
* Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen.
 
* Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen.
 
* Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen.
 
* Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen.
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== Einträge 1916 bis 1918 ==
 
== Einträge 1916 bis 1918 ==
1916: Am 5. März klagt Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, gegen Johann Popp, Milchhändler und Schreinermeister in Stadeln, wegen Beleidigung. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wird auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 5. März 1916 klagt Johann Lämmermann, Ökonom in Stadeln, gegen Johann Popp, Milchhändler und Schreinermeister in Stadeln, wegen Beleidigung. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, wird auf den Rechtsweg verwiesen.
Am 18. März sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 18. März 1916 sollten sich Beide wieder treffen wegen der „Beleidigung durch üble Nachreden“. Da der beklagte Lämmermann nicht erschien, wird der Kläger Popp auf den Rechtsweg verwiesen.
1918: Am 3. Juni ging es wieder um „Unwahre Nachreden“. Es klagten Margarete Weiß und Anna Dankmeier gegen Anna Heinrich, Anna Höfler, Anna Müller, Margarete Feiertag und Babette Hofmann. Die fünf Frauen schoben die Schuld auf Anna Heinrich, welche nicht erschienen ist. Es wurde nochmals ein Termin auf 5. Juni anberaumt. Ist abermals nicht erschienen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Weiterer Vermerk: Nachträglich einigten sich beide Parteien dadurch, dass die Beklagten fünf Mark in die Armenkasse zahlen.
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* Am 3. Juni 1918 ging es wieder um „Unwahre Nachreden“. Es klagten Margarete Weiß und Anna Dankmeier gegen Anna Heinrich, Anna Höfler, Anna Müller, Margarete Feiertag und Babette Hofmann. Die fünf Frauen schoben die Schuld auf Anna Heinrich, welche nicht erschienen ist. Es wurde nochmals ein Termin auf 5. Juni anberaumt. Ist abermals nicht erschienen. Da sich beide Parteien nicht einigen konnten, wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Weiterer Vermerk: Nachträglich einigten sich beide Parteien dadurch, dass die Beklagten fünf Mark in die Armenkasse zahlen.
Am 18. Juni trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt.
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* Am 18. Juni 1918 trägt die Fabrikarbeiterin Maria Müller vor, sie sei von Margarete Ulrich beleidigt worden. Da Beide sich nicht einigen konnten, wurde Frau Müller auf den Rechtsweg verwiesen. Nachträglich einigten sich beide Parteien, indem die beklagte Ulrich 2 Mark in die Armenkasse zahlt.
Am 16. Juli treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen.
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* Am 16. Juli 1918 treffen sich Leonhard Ulrich, Ökonom in Mannhof, und Margarete Mümmler sowie Georg Schwarz, beide in Mannhof wohnhaft. Da beide Parteien sich nicht einigen konnten, werden sie den Rechtsweg verwiesen.
Am 19. Oktober erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller.
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* Am 19. Oktober 1918 erscheint wieder Leonhard Ulrich wegen Beleidigung durch den Andreas Hofmann, beide wohnhaft in Mannhof. Da sich Beide nicht einigen konnten, wurden sie auf den Rechtsweg verwiesen. Die Verhandlung leitete Bürgermeister Müller.
Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
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* Am gleichen Tag trafen sich Andreas Hofmann und Leonhard Ulrich, beide Ökonomen in Mannhof. Die beiden Parteien konnten sich nicht einigen. Der Kläger Hofmann wurde auf den Rechtsweg verwiesen.
Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln.
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'''Damit enden die Einträge im Vermittlungsbuch der Gemeinde Stadeln.'''
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
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