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Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 | Die Landgemeinde '''[[Stadeln]]''' regelte vor ihrer [[Eingemeindungen|Eingemeindung]] zur Stadt Fürth gewerbliche und häusliche Streitigkeiten lange Zeit eigenständig. Dabei hatte der Gemeindeausschuss bei gewerblichen Streitigkeiten gemäß Art. 120 a Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung Entscheidungen zu treffen und eine beglaubigte Abschrift des über die Verhandlung aufgenommenen Protokolls dem Beschwerdeführer zu übergeben. Unter anderem ist ein Vermittlungsbuch von 1862 bis 1918 im Stadtarchiv Fürth erhalten geblieben, in dem insg. 104 Fälle behandelt werden. Das Heft selbst ist oktavheftgroß, beginnend im Mai [[1862]], der letzte Eintrag findet sich am [[10. Oktober]] [[1918]]. | ||
In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | In acht Spalten wurden die Fälle wie folgt aufgeführt: Lfd. Nr. / Tag des Vorfalls, Datum der Vermittlung / Name des Klägers / Name des Beklagten / Gegenstand der Klage / Art und Weise der Erledigung / Beamter, welcher den Sühneversuch geleitet hat / Unterschrift. | ||
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* Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | * Am 1. März 1908 sollte eine Vermittlung zwischen der Dienstmagd Sophie Ebersberger und dem Maurer Johann Hofmann wegen Beleidigung und übler Nachrede (E. gegen H.) stattfinden. Hofmann erschien aber nicht. | ||
* Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | * Am 21. April 1908 im Fall des Ökonomen Konrad Romming gegen den Schreinermeister Johann Popp: Popp übernimmt die Kosten, verpflichtet sich 5 Mark in die Armenkasse einzuzahlen und es wird von einer Ehrenerklärung von Seiten des Klägers Abstand genommen. Beide unterschrieben. | ||
Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | * Der Werkmeister Hans Fischer von Vach klagt gegen die Handlungsfrau Barbara Diller, geborene Weber. Letztere erklärte, die beleidigenden Äußerungen nicht gebraucht zu haben (19. Juli 1908). | ||
* Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | * Am 7. September 1908 klagte der Maurer Konrad Hofmann gegen Christoph Frosch und dessen Ehefrau wegen Beleidigung. Die Beklagten sind aber nicht erschienen. | ||
* Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 15. November 1908 erscheint der beklagte Fabrikarbeiter Heinrich Preiß nicht wegen der Klage von Anna Margareta Preiß wegen Alimentationsforderung und Entschädigung für die Mietrechnung. Die Preiß wird auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
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* Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse. | * Am 7. Januar 1909 soll über die Beleidigungsklage des Ökonomen Johann Brendel gegen den Ökonomen Johann Georg Heumann verhandelt werden. Letzterer ist aber nicht erschienen. Die Begegnung und Verhandlung zwischen Beiden kommt aber am 21. Januar 1909 zustande. Sowohl Kläger als auch Beklagter nehmen ihre gegenseitigen Beleidigungen zurück. Der Kläger übernimmt die bisher erwachsenen Kosten von 2 Mark in die Armenkasse. | ||
* Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | * Am 8. August 1910 ist die wegen Beleidigung beklagte Babetta Roth nicht erschienen. Maria Staudigl wurde auf den Rechtsweg verwiesen. | ||
Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | * Die für den 23. Juni 1911 angesetzte Verhandlung mit Hans Fischer, Werkmeister in Vach (Kläger), und Michael Roth sowie Andreas Wagner (Beklagte) wegen Beleidigung kann nicht stattfinden, da die Beklagten nicht erschienen. Gleiches gilt für die Klage des Fischer gegen Michael Roth und Andreas Wagner. Die Beiden sind nicht erschienen. Am gleichen Tag sollte auch mit Roth und Wagner wegen der Klage des Glasschleifers Georg Bertl von Vach verhandelt werden. Bertl musste auch wieder gehen. | ||
* Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen. | * Am 28. Juli 1911 trafen sich der Schreinermeister Johann Popp und der Bahnarbeiter Christoph Dankmeier wegen Beleidigung vor Bürgermeister Ulrich. Beide konnten sich nicht einigen. | ||
* Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen. | * Am 11.Oktober 1911 ging es um Lohnforderung des Arbeiters Johann Gulden gegen den Fabrikbesitzer Michael Beissbart in Stadeln. Sie konnten sich nicht einigen. |