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Als Carl Hofmann im Herbst 1833 nach Zürich ging, arbeitete er wieder beim Baumeister Vögeli, bei dem er neun Jahre lang tätig war. Danach folgte er einer Empfehlung des Maschinenfabrikanten [[wikipedia:Hans Caspar Escher|Escher]] und arbeitete beim Architekten [[wikipedia:Melchior Berri|Berri]] in Basel, wo er eine große Bandfabrik erbaute. Dann trat er in den Dienst des Oberst [[wikipedia:Heinrich Kunz (Unternehmer)|Kunz]] von [[wikipedia:Uster|Uster]] und baute eine Spinnfabrik in [[wikipedia:Adliswil|Adliswil]]. Die letzten Jahre seines Aufenthalts in der Schweiz wurden infolge der inneren politischen Verwicklungen und Konflikte der Eidgenossenschaft immer schwieriger, die nach Aussage von Hofmann besonders die Deutschen trafen, die zunehmend Zurücksetzungen und Anfeindungen ausgesetzt waren. Wohl wegen dieser Verhältnisse entschloss er sich, wieder in seinen Heimatort zurückzukehren.  
 
Als Carl Hofmann im Herbst 1833 nach Zürich ging, arbeitete er wieder beim Baumeister Vögeli, bei dem er neun Jahre lang tätig war. Danach folgte er einer Empfehlung des Maschinenfabrikanten [[wikipedia:Hans Caspar Escher|Escher]] und arbeitete beim Architekten [[wikipedia:Melchior Berri|Berri]] in Basel, wo er eine große Bandfabrik erbaute. Dann trat er in den Dienst des Oberst [[wikipedia:Heinrich Kunz (Unternehmer)|Kunz]] von [[wikipedia:Uster|Uster]] und baute eine Spinnfabrik in [[wikipedia:Adliswil|Adliswil]]. Die letzten Jahre seines Aufenthalts in der Schweiz wurden infolge der inneren politischen Verwicklungen und Konflikte der Eidgenossenschaft immer schwieriger, die nach Aussage von Hofmann besonders die Deutschen trafen, die zunehmend Zurücksetzungen und Anfeindungen ausgesetzt waren. Wohl wegen dieser Verhältnisse entschloss er sich, wieder in seinen Heimatort zurückzukehren.  
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Am 10. März 1847 erstattete Carl Hofmann Anzeige beim Stadtmagistrat wegen Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Mauermeister in der Heimatstadt.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref>
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Am 10. März 1847 erstattete Carl Hofmann Anzeige beim Stadtmagistrat wegen Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Mauermeister in der Heimatstadt. Dabei verwies er darauf, dass er während seiner Abwesenheit alle gemeindlichen Abgaben entrichtet habe, seine Konzession noch nicht erledigt sei und in dieser Zeit seine Meisterprofession in Zürich beständig ausübte. Drei Tage später wurde er vorgeladen und nach seinem Verhalten während seiner vieljährigen Abwesenheit, nach den Rückreisedokumenten und seinem Familienstand befragt. Dabei zeigte Hofmann seinen Heimatschein vom 4. April 1843 vor, übergab Zeugnisse über seine Tätigkeiten in der Schweiz und teilte mit, dass seine Frau sich noch dort befindet und ein Handelsgeschäft mit Spitzen- und Seidenwaren betreibt; im Übrigen sei die Ehe kinderlos. Danach wurden die beiden Vorsteher des Maurergewerbes, der Zimmermeister [[Jakob Rietheimer]] und der Pflasterermeister [[Christoph Blutharsch]], befragt. Diese hatten zuvor ihre Mitmeister konsultiert und teilten mit, dass sie nichts gegen die Wiederaufnahme des Gewerbebetriebs einzuwenden hätten.
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Dann aber stellte der Magistrat auf Grundlage des Gewerbegesetzes nach Art. 6 (3) fest, dass die Hofmann’sche Konzession vom 6. März 1823 durch fünfjährige freiwillige Unterlassung des Betriebes längst erloschen sei. Gegen diesen Beschluss vom 22. März 1847 legte Carl Hofmann umgehend Rekurs ein, dessen Bearbeitung sich hinzog. Nach einem Monat – der Stadtmagistrat hatte der kgl. Regierung dazu noch nicht einmal berichtet – beantragte und erhielt Hofmann später einen neuen Heimatschein für eine Reise nach Zürich nachgesandt, da ihn seine Frau zur schnellen Rückkehr aufgefordert hatte, weil sie sehr krank sei. Schließlich legte der Magistrat mit Bericht vom 16. Juni 1847 der Regierung die Beschwerde von Hofmann vor und wies darauf hin, dass dieser seit Oktober 1833 ununterbrochen abwesend war und das Maurergewerbe vor Ort nicht ausgeübt habe. Zudem wurde ergänzend auf seine Mittellosigkeit verwiesen, die ihm die Gewerbeausübung unmöglich mache, und ihm unterstellt, er würde durch einen Verzicht nur einem Anderen zur Konzession verhelfen wollen. Die Regierung in Ansbach entschied am 10. Juli, den Rekurs unter Verurteilung in die Kosten der II. Instanz abzuweisen. Der Stadtmagistrat sandte am 19. des Monats per Brief „An den vormaligen Maurermeister Johann Karl Hofmann zu Zürich“ eine Abschrift der kgl. Regierungsentschließung und fügte an, dass der Magistratsbeschluss Bestätigung gefunden hat. Die Versendung wurde dem Handelsmann Schüssel aufgetragen, ebenso die Bestellung des nunmehr fertiggestellten, doppelt legalisierten Heimatscheins.<ref>„Acten des Magistrats der Königlich Baierischen Stadt Fürth betreffend 1) das Militair-Befreiungs- dann Aufenthalts Gesuch im Auslande des Architekten Johann Carl Hofmann, 2) dessen Aufnahms-Gesuch als Maurer Meister dahier. 1819–22“; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/H 116</ref>
    
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