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==Überwachung und Durchführung der Vorschriften (תקנות)== | ==Überwachung und Durchführung der Vorschriften (תקנות)== | ||
Die Aufsicht unterlag dem "Jüdischen Rat". Aus dessen Mitte wurden 12 Parnoßim (פרנסים) bestimmt, von denen der jeweilige "Monatsparnaß" als regierender Bürgermeister angesehen wurde. Dieses Kollegium konnte alles nach seinem Willen einrichten<ref>L. Horwitz: "Das Kartenspiel in den Fürther תקנות", in: [[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]] vom 25. Januar 1934</ref> In dieses Gremium mussten auch drei Ansbachische Juden gewählt werden. Alle drei Jahre bestimmte der Rabbiner die neuen Gemeindemitglieder nach ihrer Eignung bezüglich der religionsgesetzlichen Vorschriften. Die Gewählten hatten ihm dafür 100 Gulden zu bezahlen. Allerdings hatte der Monatsparnaß auch entsprechende Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen<ref>L. Horwitz, ebenda.</ref> | Die Aufsicht unterlag dem "Jüdischen Rat". Aus dessen Mitte wurden 12 Parnoßim (פרנסים) bestimmt, von denen der jeweilige "Monatsparnaß" als regierender Bürgermeister angesehen wurde. Dieses Kollegium konnte alles nach seinem Willen einrichten<ref>L. Horwitz: "Das Kartenspiel in den Fürther תקנות", in: [[wikipedia:Der Israelit|Der Israelit]] vom 25. Januar 1934</ref> In dieses Gremium mussten auch drei Ansbachische Juden gewählt werden. Alle drei Jahre bestimmte der Rabbiner die neuen Gemeindemitglieder nach ihrer Eignung bezüglich der religionsgesetzlichen Vorschriften. Die Gewählten hatten ihm dafür 100 Gulden zu bezahlen. Allerdings hatte der Monatsparnaß auch entsprechende Möglichkeiten, Einkünfte zu erzielen<ref>L. Horwitz, ebenda.</ref>. | ||
[[Datei:Kartenspiel, Tekunot, Der Israelit, 25. Januar 1934.png|mini|right|Kartenspiel in Tekunot]] | |||
====Kartenspiel==== | |||
Zu den besten Einnahmemöglichkeiten des Monatsparnaß gehörte das sog. Kartengeld. Prinzipiell war das Kartenspiel in früherer Zeit den Juden verboten und mit der Strafe des Bannes belegt<ref>L. Horwitz, ebenda.</ref>. Sämtliche Ausnahmeregelungen waren mit Entgelt zu erlangen, üblicherweise mit 18 Kreuzer. Um z.B. der Bräutigam in der Hochzeitswoche in seinem Haus zu vertreiben, weil Braut und Bräutigam in dieser Zeit nicht zusammen gehen durften, konnte es ihm erlaubt werden<ref>L. Horwitz, ebenda.</ref>. Nach de Geburt eines Kindes konnte der Ehegatte sechs Wochen Kartenspielerlaubnis erhalten. Kranke durften sich mit Kartenspiel die Zeit vertreiben und einem Gast bereitete man auch gerne damit Vergnügen. Die Erlaubnis war jeweils vom Monatsparanß einzuholen<ref>L. Horwitz, ebenda.</ref>. | |||
== Literatur == | == Literatur == |
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