Der entwendete Leichnam des ertrunkenen Poppenreuther Schulmeisters: Unterschied zwischen den Versionen

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Bereits eine Woche nach dem ominösen Unglücksfall an der Pegnitz ging ein 19 Monate währender „Federkrieg“ zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und dem Cadolzburger Amt des Markgrafen in Ansbach los (vom 10.September [[1681]] bis 13. April [[1683]]. Wie
Bereits eine Woche nach dem ominösen Unglücksfall an der Pegnitz ging ein 19 Monate währender „Federkrieg“ zwischen dem Rat der Stadt Nürnberg und dem Cadolzburger Amt des Markgrafen in Ansbach los (vom 10.September [[1681]] bis 13. April [[1683]]. Wie
immer ging es vor 350 Jahren um hoheitliche Rechte, d.h. um Fragen der „Fraisch“, wie man damals die oberste bzw. Blutsgerichtsbarkeit nannte.  
immer ging es vor 350 Jahren um hoheitliche Rechte, d.h. um Fragen der „Fraisch“, wie man damals die oberste bzw. Blutsgerichtsbarkeit nannte.  
All diese Schreiben finden sich auf 58 Seiten in dem 1691 veröffentlichten Buch „''Abdruck verschiedener zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg ... und Herren Bürgermeistere ... Nürnberg gewechselter Schreiben''“ <ref>''Abtruck verschiedener / zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg / und respective dessen Aembteren / eines / und Herren Bürgermeistere und Rath des Heyl. Röm. Reichs Stadt Nürnberg anders Theils / und reciproce & c. gewechselter Schreiben / das Territorium umb Nürnberg insonderheit betreffend'' hrsg. 1691, Seite 139 - 197 [[https://books.google.de/books?id=8ytBAAAAcAAJ&pg=PA142&dq=Abdruck+verschiedener+zwischen+den+Hoch-F%C3%BCrth.+Haus+Brandenburg,+Schulmeister,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiQhdWiyeDTAhXJKCwKHQlUCx8Q6AEIIjAA#v=onepage&q=Abdruck%20verschiedener%20zwischen%20den%20Hoch-F%C3%BCrth.%20Haus%20Brandenburg%2C%20Schulmeister%2C%20Poppenreuth&f=false online abrufbar]]</ref> Ansonsten brüsteten sich beide Seiten nachdrücklich, ihre Rechte gewahrt zu haben, als denn die einen den Hut des Schulmeisters und die anderen den Leichnam hatten. Dieser Fall ist ein illusteres Beispiel für die Fürther [[Dreiherrschaft]].
All diese Schreiben finden sich auf 58 Seiten in dem 1691 veröffentlichten Buch „''Abdruck verschiedener zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg ... und Herren Bürgermeistere ... Nürnberg gewechselter Schreiben''“ <ref>''Abtruck verschiedener / zwischen den Hoch-Fürstl. Haus Brandenburg / und respective dessen Aembteren / eines / und Herren Bürgermeistere und Rath des Heyl. Röm. Reichs Stadt Nürnberg anders Theils / und reciproce & c. gewechselter Schreiben / das Territorium umb Nürnberg insonderheit betreffend'' hrsg. 1691, Seite 139 - 197 [[https://books.google.de/books?id=8ytBAAAAcAAJ&pg=PA142&dq=Abdruck+verschiedener+zwischen+den+Hoch-F%C3%BCrth.+Haus+Brandenburg,+Schulmeister,+Poppenreuth&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiQhdWiyeDTAhXJKCwKHQlUCx8Q6AEIIjAA#v=onepage&q=Abdruck%20verschiedener%20zwischen%20den%20Hoch-F%C3%BCrth.%20Haus%20Brandenburg%2C%20Schulmeister%2C%20Poppenreuth&f=false online]]</ref> Ansonsten brüsteten sich beide Seiten nachdrücklich, ihre Rechte gewahrt zu haben, als denn die einen den Hut des Schulmeisters und die anderen den Leichnam hatten. Dieser Fall ist ein illusteres Beispiel für die Fürther [[Dreiherrschaft]].




[[Bild:Hans Georg Schmidt Kirchbucheintrag.jpg||400px|thumb|left|Poppenreuther Kirchbucheintrag vom 11.11.1667 laut dem der Schulmeister Hans Georg Schmidt die Barbara Hilpert ehelichte.]]
[[Bild:Hans Georg Schmidt Kirchbucheintrag.jpg||400px|mini|left|Poppenreuther Kirchbucheintrag vom 11.11.1667 laut dem der Schulmeister Hans Georg Schmidt die Barbara Hilpert ehelichte.]]
Der Schulmeister Hans Georg Schmidt taucht in den Poppenreuther Kirchbüchern unter den Hochzeitseinträgen auf, als er die unverheiratete Barbara Hilpert am 11. November 1667 ehelichte. Unter der Nummer 9 heißt es da (vgl. Bild nebenan):
Der Schulmeister Hans Georg Schmidt taucht in den Poppenreuther Kirchbüchern unter den Hochzeitseinträgen auf, als er die unverheiratete Barbara Hilpert am 11. November 1667 ehelichte. Unter der Nummer 9 heißt es da (vgl. Bild nebenan):
„''Der ehrbare und gelehrte Hans Georg Schmidt, Junggeselle und derzeit nach-verordneter Schulmeister allhier zu Poppenreuth, des ehrbaren und vorachtbaren Christoph Schmidts, Bürgers und geschwornen Meisters des Brillenmacherhandwerks zu Nürnberg, ehelicher Sohn ist mit der tugendsamen Jungfrau Barbara des ehrbaren und vorachtbaren Nikolaus Hilperts Bürgers und Krämers zu Feuchtwangen in dem Markgraftum ehelicher  Tochter ist auf vorhergehende öffentliche Proklamation an Domenica (Sonntag) 21. und Domenica den 22. nach Trinitatis, folgends am 11. November am Tag St. Martin in allhiesiger Kirchen auf vorhergehaltener Hochzeitspredigt, durch mich ehelich copuliert und eingesegnet worden.''“
„''Der ehrbare und gelehrte Hans Georg Schmidt, Junggeselle und derzeit nach-verordneter Schulmeister allhier zu Poppenreuth, des ehrbaren und vorachtbaren Christoph Schmidts, Bürgers und geschwornen Meisters des Brillenmacherhandwerks zu Nürnberg, ehelicher Sohn ist mit der tugendsamen Jungfrau Barbara des ehrbaren und vorachtbaren Nikolaus Hilperts Bürgers und Krämers zu Feuchtwangen in dem Markgraftum ehelicher  Tochter ist auf vorhergehende öffentliche Proklamation an Domenica (Sonntag) 21. und Domenica den 22. nach Trinitatis, folgends am 11. November am Tag St. Martin in allhiesiger Kirchen auf vorhergehaltener Hochzeitspredigt, durch mich ehelich copuliert und eingesegnet worden.''“
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