StadtZeitung Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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==StadtZEITUNGspezial==
==StadtZEITUNGspezial==
Es gab zusätzlich Sonderbeilagen als StadtZEITUNGspezial zu bestimmten Themengebieten, z.B. Gesundheit, Wellness & Sport, Bauen & Renovieren, Urlaub, Reise & Erholung, Mobilität, FürthFestival, Fort- & Weiterbildung, Fürther Kirchweih, Essen & Trinken und Weihnachten.
Es gab zusätzlich Sonderbeilagen als StadtZEITUNGspezial zu bestimmten Themengebieten, z.B. Gesundheit, Wellness & Sport, Bauen & Renovieren, Urlaub, Reise & Erholung, Mobilität, FürthFestival, Fort- & Weiterbildung, Fürther Kirchweih, Essen & Trinken und Weihnachten.
==Fürthissimo==
[[Fürthissimo]] war eine Jahressonderausgaber der StadtZeitung, die von 1998 bis ca. 2000 bestand.


==Archiv==
==Archiv==
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== Das Aus der StadtZeitung 2021 ==
== Das Aus der StadtZeitung 2021 ==
Am [[11. August]] [[2021]] erschien die StadtZeitung letztmalig in dem bekannten Format.<ref>BmPA: In eigener Sache. In: StadtZeitung vom 11. August 2021 - Nr. 15 - S. 3</ref> Hintergrund der Einstellung des Formats war u.a. eine Klage der Ulmer "Südwest Presse" gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.<ref>Peter Wendt: Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen. In: Volkesstimme vom 26. Februar 2019 - [https://www.volksstimme.de/leben/amtsblatt-darf-nicht-zeitung-ersetzen-wollen-958649 online abrufbar]</ref> In letzter Instanz hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli 2019 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Amtsblätter oder Stadtzeitungen im allgemeinen "keine presseähnlichen Berichte über das gesellschaftliche Leben in einer Stadt oder Gemeinde" abdrucken und kostenlos verteilen dürfen da dies Aufgabe der freien Presse und nicht Aufgabe des Staates bzw. der Kommune sei.<ref>BGH Urteil vom 20. Dezember 2018 -I ZR 112/17 - [https://openjur.de/u/2131465.html online abrufbar]</ref><ref>Phönix: BGH-Urteil: Stadtverwaltung darf keine journalistischen Artikel im Stadtblatt veröffentlichen, Youtube-Kanal vom 29. Juli 2019 - [https://www.youtube.com/watch?v=znOv1AfSrqs online abrufbar]</ref> Unter die nicht zulässige redaktionelle Darstellung in Stadtzeitungen fallen nach Ansicht des Gerichts z.B. Berichte über das Vereinsleben, Veranstaltungen oder Darstellung von Wirtschaftsbetrieben im Stadtgebiet. Der Verlag Nürnberger Presse, zu der auch die Fürther Nachrichten gehören, hatte bereits nach der Grundsatzentscheidung des BGH gegen das "Veitsbronner Gemeindeblatt" im Landkreis Fürth mehrfach erfolgreich geklagt, so dass als nächste Stadtzeitung auch die Ausgabe der Stadt Fürth in den Fokus rückte.<ref>Hans Peter Reitzner: Veitsbronn: Amtsblatt war klar rechtswidrig. In: nordbayern.de vom 22. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9961740 online abrufbar]</ref> Dem kam die Stadtverwaltung nun zuvor, in dem das bis dahin aktuelle Format zum [[11. August]] [[2021]] eingestellt wurde. Das Amtsblatt, in der z.B. baurechtliche Auslegung veröffentlicht werden müssen, ist davon unberührt und wird auch künftig weiterhin erscheinen. In der letzten Ausgabe der StadtZeitung kündigte die Redaktion ein neues "abgespecktes" und rechtskonformes Format an, dass erstmals zum [[15. September]] [[2021]] erscheinen soll. Die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg hatten bereits im Jahr 2020 auf das Grundsatzurteil reagiert - und ebenfalls ihre Formate geändert.  
Am [[11. August]] [[2021]] erschien die StadtZeitung letztmalig in dem bekannten Format.<ref>BmPA: In eigener Sache. In: StadtZeitung vom 11. August 2021 - Nr. 15 - S. 3</ref> Hintergrund der Einstellung des Formats war u.a. eine Klage der Ulmer "Südwest Presse" gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.<ref>Peter Wendt: Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen. In: Volkesstimme vom 26. Februar 2019 - [https://www.volksstimme.de/leben/amtsblatt-darf-nicht-zeitung-ersetzen-wollen-958649 online]</ref> In letzter Instanz hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli 2019 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Amtsblätter oder Stadtzeitungen im allgemeinen "keine presseähnlichen Berichte über das gesellschaftliche Leben in einer Stadt oder Gemeinde" abdrucken und kostenlos verteilen dürfen da dies Aufgabe der freien Presse und nicht Aufgabe des Staates bzw. der Kommune sei.<ref>BGH Urteil vom 20. Dezember 2018 -I ZR 112/17 - [https://openjur.de/u/2131465.html online]</ref><ref>Phönix: BGH-Urteil: Stadtverwaltung darf keine journalistischen Artikel im Stadtblatt veröffentlichen, Youtube-Kanal vom 29. Juli 2019 - [https://www.youtube.com/watch?v=znOv1AfSrqs online]</ref> Unter die nicht zulässige redaktionelle Darstellung in Stadtzeitungen fallen nach Ansicht des Gerichts z.B. Berichte über das Vereinsleben, Veranstaltungen oder Darstellung von Wirtschaftsbetrieben im Stadtgebiet. Der Verlag Nürnberger Presse, zu der auch die Fürther Nachrichten gehören, hatte bereits nach der Grundsatzentscheidung des BGH gegen das "Veitsbronner Gemeindeblatt" im Landkreis Fürth mehrfach erfolgreich geklagt, so dass als nächste Stadtzeitung auch die Ausgabe der Stadt Fürth in den Fokus rückte.<ref>Hans Peter Reitzner: Veitsbronn: Amtsblatt war klar rechtswidrig. In: nordbayern.de vom 22. März 2020 - [https://www.nordbayern.de/region/fuerth/1.9961740 online]</ref> Dem kam die Stadtverwaltung nun zuvor, in dem das bis dahin aktuelle Format zum [[11. August]] [[2021]] eingestellt wurde. Das Amtsblatt, in der z.B. baurechtliche Auslegung veröffentlicht werden müssen, ist davon unberührt und wird auch künftig weiterhin erscheinen. In der letzten Ausgabe der StadtZeitung kündigte die Redaktion ein neues "abgespecktes" und rechtskonformes Format an, dass erstmals zum [[15. September]] [[2021]] erscheinen soll. Die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg hatten bereits im Jahr 2020 auf das Grundsatzurteil reagiert - und ebenfalls ihre Formate geändert.  


Nicht nur die Stadtzeitungen sind im Fokus der Medienvertreter bzw. Journalisten, sondern auch die Onlineportale der Städte. So sind bereits die Stadtportale "muenchen.de" und "dortmund.de" Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls den Grundsatz der Grenzüberschreitungen zwischen Staat und Presse zum Gegenstand haben.<ref>Marlene Knoblock: Bürgerservice mit Helmut Dietl - Rechtsstreit um Stadtportale. In: sueddeutsche.de vom 22. Dezember 2020 - [https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crailsheim-1.5135665 online abrufbar]</ref>  
Nicht nur die Stadtzeitungen sind im Fokus der Medienvertreter bzw. Journalisten, sondern auch die Onlineportale der Städte. So sind bereits die Stadtportale "muenchen.de" und "dortmund.de" Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls den Grundsatz der Grenzüberschreitungen zwischen Staat und Presse zum Gegenstand haben.<ref>Marlene Knoblock: Bürgerservice mit Helmut Dietl - Rechtsstreit um Stadtportale. In: sueddeutsche.de vom 22. Dezember 2020 - [https://www.sueddeutsche.de/medien/stadtportale-presse-staatsferne-muenchen-de-dortmund-de-amtsblatt-crailsheim-1.5135665 online]</ref>  


Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten dürfte, neben dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Staatsferne von der Pressearbeit, auch der allgemeine Überlebenskampf der Printmedien immer weiter schrumpfenden Auflagen und Anzeigenverluste der Tagespresse sein.<ref>Horst Röper: Tageszeitungen 2020: Schrumpfender Markt und sinkende Vielfalt. In: Media Perspektiven 6/2020, S. 331 - [https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2020/0620_Roeper_20-07-20.pdf online abrufbar]</ref>
Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten dürfte, neben dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Staatsferne von der Pressearbeit, auch der allgemeine Überlebenskampf der Printmedien immer weiter schrumpfenden Auflagen und Anzeigenverluste der Tagespresse sein.<ref>Horst Röper: Tageszeitungen 2020: Schrumpfender Markt und sinkende Vielfalt. In: Media Perspektiven 6/2020, S. 331 - [https://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2020/0620_Roeper_20-07-20.pdf online]</ref>


==Siehe auch==
==Siehe auch==
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==Weblinks==
==Weblinks==
* StadtZeitung online - [https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/stadtzeitung-online.aspx im Internet]
* StadtZeitung online - [https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/stadtzeitung-online.aspx online]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 00:14 Uhr

Die StadtZeitung Fürth war von 1997 bis 2021 Mitteilungs- und Amtsblatt der Stadt Fürth als Print- und Internetausgabe. Die erste Ausgabe erschien im März 1997, die letzte Ausgabe am 11. August 2021.

StadtZeitung Fürth
Zeitungstyp Mitteilungs- und Amtsblatt
der Stadt Fürth
Sitz Fürth
Verlag Eigenverlag
Erstausgabe 53.1997 (Jahrgangszählung vom Amtsblatt übernommen)
Erscheinungsweise 14-täglich mittwochs, 23mal jährlich
Auflage 69.000, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Fürth
Herausgeber Stadt Fürth, Bürgermeister- und Presseamt
Redaktionsleitung Susanne Kramer; Norberg Mittelsdorf
Anschrift Hallstraße 2
90762 Fürth
Telefon 0911 - 974 -12 04
Telefax 0911 - 974 -12 05
E-Mail stadtzeitung@fuerth.de
Website StadtZeitung Fürth
Logo

Inhalt

Es waren zu unterscheiden die StadtZeitung und das Amtsblatt der Stadt Fürth.

Die StadtZeitung berichtete über ein breites Themenspektrum. Sie enthielt eine OB-Kolumne, Neues aus dem Gesellschafts- und Wirtschaftsleben, der Kunst, Wissenswertes, Veranstaltungen und Reportagen zum Stadtleben in Fürth.

Das Amtsblatt der Stadt Fürth enthält amtliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen oder Satzungen. Die komplette StadtZeitung erschien auch im Internet im PDF-Format zum Herunterladen.

Stellenwert

Titelseite, April 2015

Die StadtZeitung bot eine Vielzahl an Informationen, die in der Interpretation der Stadt Fürth dem Leser dargeboten werden. Da sie regelmäßig in hoher Auflage erschien und an alle Haushalte kostenlos verteilt wurde, entwickelte sich die StadtZeitung zu einem viel gelesenen und auch erfolgreichen (Anzeigen) Medium. Die StadtZeitung hatte dementsprechend einen sehr großen Stellenwert in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Fürth, die mit ihr der offiziellen städtischen Sichtweise der Dinge ein (noch) größeres Gewicht zu geben versuchte.

Herausgeber

Stadt Fürth, Bürgermeister- und Presseamt
Hallstraße 2, 90762 Fürth
Telefon: 0911/ 974 -12 04
Telefax: 0911/ 974 -12 05
E-Mail: stadtzeitung@fuerth.de
Internet: http://www.fuerth.de/stadtzeitung

Das Bürgermeister- und Presseamt (BMPA) war zuständig für die StadtZeitung, die gesamte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Fürth und für vielerlei organisatorische Aufgaben.

Redaktion

  • Susanne Kramer, Leiterin des Bürgermeister- und Presseamtes (BMPA) und Pressesprecherin der Stadt Fürth
  • Norbert Mittelsdorf, Stellvertretender Amtsleiter, Pressearbeit, Internetbeauftragter
  • Mitarbeit (u.a.): Birgit Gaßner, Claudia Wunder, Verena Tykvart, Alexandra Meisel, Willi Ebersberger, Manuela Dömel, Jenny Grams

Druck

Schenkelberg Druck Weimar GmbH
Österholzstraße 9
99428 Nohra bei Weimar

Verteiler

Direktwerbung Franken, Tel. 0911/ 96 98 10

Layout und Anzeigen

herbstkind Werbeagentur GmbH
Rudolf-Breitscheid-Straße 23
90762 Fürth
Telefon: 0911/ 976 40 79 11
E-Mail: anzeigen@stadtzeitung-fuerth.de
Internet: https://www.stadtzeitung-fuerth.de/

StadtZEITUNGspezial

Es gab zusätzlich Sonderbeilagen als StadtZEITUNGspezial zu bestimmten Themengebieten, z.B. Gesundheit, Wellness & Sport, Bauen & Renovieren, Urlaub, Reise & Erholung, Mobilität, FürthFestival, Fort- & Weiterbildung, Fürther Kirchweih, Essen & Trinken und Weihnachten.

Fürthissimo

Fürthissimo war eine Jahressonderausgaber der StadtZeitung, die von 1998 bis ca. 2000 bestand.

Archiv

Die Ausgaben der „StadtZeitung Fürth“ sind abrufbar im Online-Archiv ab 2004

Das Aus der StadtZeitung 2021

Am 11. August 2021 erschien die StadtZeitung letztmalig in dem bekannten Format.[1] Hintergrund der Einstellung des Formats war u.a. eine Klage der Ulmer "Südwest Presse" gegen die Stadt Crailsheim in Baden-Württemberg.[2] In letzter Instanz hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Juli 2019 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Amtsblätter oder Stadtzeitungen im allgemeinen "keine presseähnlichen Berichte über das gesellschaftliche Leben in einer Stadt oder Gemeinde" abdrucken und kostenlos verteilen dürfen da dies Aufgabe der freien Presse und nicht Aufgabe des Staates bzw. der Kommune sei.[3][4] Unter die nicht zulässige redaktionelle Darstellung in Stadtzeitungen fallen nach Ansicht des Gerichts z.B. Berichte über das Vereinsleben, Veranstaltungen oder Darstellung von Wirtschaftsbetrieben im Stadtgebiet. Der Verlag Nürnberger Presse, zu der auch die Fürther Nachrichten gehören, hatte bereits nach der Grundsatzentscheidung des BGH gegen das "Veitsbronner Gemeindeblatt" im Landkreis Fürth mehrfach erfolgreich geklagt, so dass als nächste Stadtzeitung auch die Ausgabe der Stadt Fürth in den Fokus rückte.[5] Dem kam die Stadtverwaltung nun zuvor, in dem das bis dahin aktuelle Format zum 11. August 2021 eingestellt wurde. Das Amtsblatt, in der z.B. baurechtliche Auslegung veröffentlicht werden müssen, ist davon unberührt und wird auch künftig weiterhin erscheinen. In der letzten Ausgabe der StadtZeitung kündigte die Redaktion ein neues "abgespecktes" und rechtskonformes Format an, dass erstmals zum 15. September 2021 erscheinen soll. Die Nachbarstädte Erlangen und Nürnberg hatten bereits im Jahr 2020 auf das Grundsatzurteil reagiert - und ebenfalls ihre Formate geändert.

Nicht nur die Stadtzeitungen sind im Fokus der Medienvertreter bzw. Journalisten, sondern auch die Onlineportale der Städte. So sind bereits die Stadtportale "muenchen.de" und "dortmund.de" Gegenstand von Gerichtsverhandlungen, die ebenfalls den Grundsatz der Grenzüberschreitungen zwischen Staat und Presse zum Gegenstand haben.[6]

Hintergrund der Rechtsstreitigkeiten dürfte, neben dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Staatsferne von der Pressearbeit, auch der allgemeine Überlebenskampf der Printmedien immer weiter schrumpfenden Auflagen und Anzeigenverluste der Tagespresse sein.[7]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BmPA: In eigener Sache. In: StadtZeitung vom 11. August 2021 - Nr. 15 - S. 3
  2. Peter Wendt: Amtsblatt darf nicht Zeitung ersetzen wollen. In: Volkesstimme vom 26. Februar 2019 - online
  3. BGH Urteil vom 20. Dezember 2018 -I ZR 112/17 - online
  4. Phönix: BGH-Urteil: Stadtverwaltung darf keine journalistischen Artikel im Stadtblatt veröffentlichen, Youtube-Kanal vom 29. Juli 2019 - online
  5. Hans Peter Reitzner: Veitsbronn: Amtsblatt war klar rechtswidrig. In: nordbayern.de vom 22. März 2020 - online
  6. Marlene Knoblock: Bürgerservice mit Helmut Dietl - Rechtsstreit um Stadtportale. In: sueddeutsche.de vom 22. Dezember 2020 - online
  7. Horst Röper: Tageszeitungen 2020: Schrumpfender Markt und sinkende Vielfalt. In: Media Perspektiven 6/2020, S. 331 - online

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