Luftschutzzeichen in Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki

K (Textersetzung - „online abrufbar]“ durch „online]“)
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Luftschutzgesetz 1935 Titelseite.jpg|miniatur|rechts|Luftschutzgesetz, Juni 1935]]
[[Datei:Luftschutzgesetz 1935 Titelseite.jpg|miniatur|rechts|Luftschutzgesetz, Juni 1935]]
Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am [[26. Juni]] [[1935]] das Luftschutzgesetz erlassen, in der u.a. verpflichtende Regelungen zur Luftschutzpflicht deutscher Staatsbürger festgeschrieben wurde. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]].  
Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am [[26. Juni]] [[1935]] das Luftschutzgesetz erlassen, in dem u.a. verpflichtende Regelungen zur Luftschutzpflicht deutscher Staatsbürger festgeschrieben wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am [[31. August]] [[1943]].  
__TOC__
__TOC__
In einem Erlass des Reichsministerium der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist.  Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können.  Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>"  
<br clear="all" />
==Geschichte==
In einem Erlass des Reichsministeriums der Luftfahrt und des Oberbefehlshabers der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom [[31. August]] [[1943]] folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "''betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist.  Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können.  Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile, die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. ''<ref>Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944</ref>"  
[[Datei:Luftschutzzeichnung Anbringung.jpg|miniatur|rechts|Richtige Anbringung von Luftschutzzeichen, 1935]]
[[Datei:Luftschutzzeichnung Anbringung.jpg|miniatur|rechts|Richtige Anbringung von Luftschutzzeichen, 1935]]
Die Luftschutzzeichen waren in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:
Die Luftschutzzeichen waren in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:
Zeile 27: Zeile 29:


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* ''Malerisches Menetekel''. Bei: zonebattler´s homezone 2.1, Blog-Artikel vom 24. Juni 2006 - [http://www.zonebattler.net/2006/06/24/malerisches-menetekel/ online abrufbar]
* ''Malerisches Menetekel''. Bei: zonebattler´s homezone 2.1, Blog-Artikel vom 24. Juni 2006 - [http://www.zonebattler.net/2006/06/24/malerisches-menetekel/ online]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
Zeile 44: Zeile 46:
Datei:2007-05-13 LS Turnstraße 1.jpg|Luftschutzraum, Turnstraße
Datei:2007-05-13 LS Turnstraße 1.jpg|Luftschutzraum, Turnstraße
Datei:2007-05-13 LS Turnstraße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Turnstraße
Datei:2007-05-13 LS Turnstraße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Turnstraße
Datei:2006-10-28 LS Karolinenstraße NA.jpg|Notausstieg, Karolinenestraße
Datei:2006-10-28 LS Karolinenstraße NA.jpg|Notausstieg, Karolinenstraße
Datei:2006-07-29 LS Schwabacher Straße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Schwabacher Straße
Datei:2006-07-29 LS Schwabacher Straße.jpg|Luftschutzraum im Hof, Schwabacher Straße
Datei:2006-07-01 LS Karolinenstraße.jpg|Luftschutzzeichen, Karolinenstraße
Datei:2006-07-01 LS Karolinenstraße.jpg|Luftschutzzeichen, Karolinenstraße
Zeile 51: Zeile 53:
Datei:Badstraße 28.jpg|Badstr. 28| Hinweispfeile und Schriftzüge LSR
Datei:Badstraße 28.jpg|Badstr. 28| Hinweispfeile und Schriftzüge LSR
Datei:Königstraße 1955 Umbau img458.jpg| Hinweis zum Luftschutzraum am Rathaus, 1955
Datei:Königstraße 1955 Umbau img458.jpg| Hinweis zum Luftschutzraum am Rathaus, 1955
Datei:Gänsberg 1935 img932.jpg|weiß abmarkierte Treppenanlage an der ehemaligen [[Bergstraße]]
Datei:Gänsberg 1935 img932.jpg|weiß abmarkierte Treppenanlage an der ehemaligen [[Bergstraße]], 1935
Datei:Sammlung Steinmetz (32).jpg|[[Stadttheater]] 1974, weiße Treppenmarkierungen noch erkennbar
Datei:Sammlung Steinmetz (32).jpg|[[Stadttheater]] 1974, weiße Treppenmarkierungen noch erkennbar
Datei:Fürther Freiheit 70.jpg|[[Fürther Freiheit]] um 1970, weiße Treppenmarkierungen noch erkennbar
Datei:Fürther Freiheit 70.jpg|[[Fürther Freiheit]] um 1970, weiße Treppenmarkierungen noch erkennbar
Datei:Flurstraße 2.3.jpg|Luftschutzzeichen an der Fassade Flurstraße 2. "LSR" (Luftschutzraum) im Juni 2020
Datei:Mauerstraße 4.2.jpg|Luftschutzzeichen an der Fassade Mauerstraße 4. "NA" (Notausstieg) im Juni 2020
</gallery>
</gallery>


Zeile 60: Zeile 64:
[[Kategorie:Drittes Reich]]
[[Kategorie:Drittes Reich]]
[[Kategorie:Kriege und Katastrophen]]
[[Kategorie:Kriege und Katastrophen]]
[[Kategorie:Zweiter Weltkrieg]]

Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 00:24 Uhr

Luftschutzgesetz, Juni 1935

Im Rahmen des zivilen Luftschutzes wurde durch die Reichsregierung am 26. Juni 1935 das Luftschutzgesetz erlassen, in dem u.a. verpflichtende Regelungen zur Luftschutzpflicht deutscher Staatsbürger festgeschrieben wurden. In späteren Ergänzungen wurde das Gesetz präzisiert bzw. erweitert. Zusätzlich wurden mehrere Durchführungsbestimmungen erlassen, zuletzt am 31. August 1943.


Geschichte

In einem Erlass des Reichsministeriums der Luftfahrt und des Oberbefehlshabers der Luftwaffe wurde im Rahmen des § 7 der ersten Luftschutzverordnung zum Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943 folgende Regelung für die Kennzeichnung der Luftschutzräume getroffen: "betreffende Kennzeichnung der Luftschutzräume und Entfernung von Kellerfenstergittern wird den Eigentümern von Gebäuden als zusätzliche Maßnahme zu den angeordneten Lageplänen die Kennzeichnung der Lage der Luftschutzräume an den Außenwänden der Häuser aufgegeben, soweit diese Kennzeichnung im Luftschutzort noch nicht durchgeführt ist. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist erforderlich, um den Bergungskräften die Möglichkeit zu geben, bei eingestürzten Häusern die Luftschutzräume schnell feststellen zu können. Kennzeichnung geschieht durch Hinweispfeile, die etwa in Höhe des 1. Obergeschosses beginnend an den Außenwänden der Häuser angebracht werden. [...]. Falls keine freie Wandfläche an der Schutzraumgrenze zur Verfügung steht, kann die Grenzbezeichnung unterbrochen werden. Liegt ein Schutzraum an einer freien Gebäudeecke, so sind auch die Ecken zu bezeichnen - die Querstriche sind dann nach beiden Seiten anzubringen. [1]"

Richtige Anbringung von Luftschutzzeichen, 1935

Die Luftschutzzeichen waren in der Regel reichsweit einheitlich geregelt, allerdings geht aus der Literatur hervor, dass es durchaus regionale Unterschiede gab. Im Wesentlichen wurden in Franken bzw. in Fürth folgende Luftschutzzeichen an den Hausfassaden angebracht:

  • KS = Kein Schutzraum
  • NA / NAS = Notausstieg
  • MA = Mauerdurchbruch
  • LSR = Luftschutzraum
  • LSA / LSN / LSNA = Luftschutzausstieg
  • LSR im Hof = Luftschutzraum hofseitig gelegen
  • ÖLSR = Öffentlicher Luftschutzraum
  • Weiße Linien und Pfeile = zeigen Lage und Größe des Luftschutzraumes an
  • P12 = Schutzraum für zwölf Personen (die Zahl steht hier led. exemplarisch)
Luftschutzzeichen Fronmüllersteg Aufenthaltsraum

Diese Luftschutzzeichen sind zum Teil noch 70 Jahre nach Kriegsende in einigen Fürther Straßen zu finden, auch wenn diese zunehmend verblassen oder durch Fassadensanierungen bzw. durch Wärmedämmungsmaßnahmen entfernt oder verdeckt werden. Insbesondere im Bereich der Innen- und Südstadt sind noch eine Vielzahl von Luftschutzzeichen zu erkennen. Exemplarisch sind hier folgende Straßen zu nennen: Schwabacher Straße, Pfisterstraße, Badstraße, Blumenstraße, Amalienstraße, Ludwigstraße oder Nürnberger Straße.

Literatur

Siehe auch

Weblinks

  • Malerisches Menetekel. Bei: zonebattler´s homezone 2.1, Blog-Artikel vom 24. Juni 2006 - online

Einzelnachweise

  1. Luftschutzgesetz in der Fassung vom 31. August 1943, Erste Durchführungsverordnung, Az. 2a 15.28 Nr. 10 225/44 L. in 13 L II Da/2 I B vom 15.3.1944

Bilder