Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen
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Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. | Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. | ||
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* Arno Pfeifenberger: [[100 Jahre Naturschutz (Buch)|100 Jahre Naturschutz]], Fürth, [[Städtebilder Verlag]], [[2003]], 128 S. | |||
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* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online | * Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online] | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx | * Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx online] | ||
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2024, 00:33 Uhr
Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.
Fürther Naturdenkmäler
In der Stadt Fürth gibt es aktuell 32 Naturdenkmäler:
- Achtzehn Eichen beidseitig des Michelbachtals westlich des MD-Kanals
- Eiche im Schloßgarten von Burgfarrnbach
- Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof; nördlich der Bernbacher Straße
- Linde an der Martersäule; bei der Christ-König-Kirche an der Friedrich-Ebert-Straße
- Vier Eichen an der Kapellenruh; im Rednitzgrund
- Eiche in Ritzmannshof; Flexdorfer/Ecke Ritzmannshofer Straße
- Ulme an der Parkstraße
- Eiche am Ronhof; am Laubenweg gegenüber dem Stadion
- Steinbrüche im Stadtwald; im Winterrangen mit Kanzel und alter Schmiede; am Steinbruckweg; am Krummweg; in den Weiherhofer Hängen; am Trinkwasserhochbehälter; am ehemaligen Waldkrankenhaus; im Katzenstein und im Eschenaubuck
- Zwei Eichen in Weikershof; Ginsterstraße/Ecke Südweg
- Eiche an der Schwefelquelle; im Rednitzgrund südlich von Weikershof
- Zwei ortsbildprägende Eichen in Unterfürberg
- Rotbuche an der Feldstraße
- Eiche auf dem ehemaligen W.O. Darby-Kasernengelände gegenüber der Einmündung der Hans-Bornkessel-Straße in die Fronmüllerstraße
- Zwei Eichen in der Jahnstraße 3
- Winterlinde an der Cadolzburger Straße
- Pyramideneiche an der Billinganlage
- Zwei alte Stiel-Eichen in der Föhrenstraße 2; Unterfarrnbach
- Alteiche im Feldgehölz an der Mühlstraße
- Stadtbildprägender Spitzahorn südlich des Hauptbahnhofs (Karolinenstraße 19)
- Stiel-Eiche in der Neumannstraße 60
- Zwei Stiel-Eichen am Pegnitz-Uferweg
- Alte Weide südwestlich des Waldmannsweihers
- Eiche in der Georgenstraße
- Eiche im Rennweg 90
- Eiche in der Wilhelmstraße
- Eiche im Lottersgarten
- Ausladende Eiche in der Sandleithe in Vach
- Eiche in der Unterfarrnbacher Straße 75
- Zwei Eichen in der Weiherhofer Straße
- Fünf Linden in der Feldstraße 7
- Markante Eiche in der Atzenhofer Straße 55a
Ehemalige Naturdenkmäler
- Eiche an der Unterfarrnbacher Straße (abgestorben, nur noch Torso)
- Linde am Kirchenweg in Oberfürberg (nicht mehr vorhanden, soll durch Pflügarbeiten so schwer beschädigt worden sein dass eingegangen)
- Stadelner Kiefer in Stadeln (2013 gefällt wegen Altersschwäche)
Städtische Verantwortlichkeiten
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.
Strafen
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Literatur
- Arno Pfeifenberger: 100 Jahre Naturschutz, Fürth, Städtebilder Verlag, 2003, 128 S.
Siehe auch
Weblinks
- Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online
Einzelnachweise
- Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - online