Adam Schneider: Unterschied zwischen den Versionen
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(kein Unterschied)
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Version vom 13. Januar 2024, 18:45 Uhr
- Vorname
- Adam
- Nachname
- Schneider
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 28. März 1844
- Geburtsort
- Burgbernheim
- Todesdatum
- 15. Oktober 1899
- Todesort
- Fürth
- Beruf
- Händler, Bauunternehmer
- Religion
- evangelisch-lutherisch
Adressart | VonObjekt |
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Letzter Wohnort in Fürth | Waldstraße 21 |
Georg Adam Schneider (geb. 28. März 1844 in Burgbernheim[1]; gest. 15. Oktober 1899 in Fürth[2]) war ein Fürther Händler und Bauunternehmer.
Leben
Er kam als drittes Kind des Webermeisters Johann Adam Schneider und seiner Ehefrau Margaretha Barbara, geborene Meyer im Haus Nr. 146 in Burgbernheim zur Welt. Taufpate war der Windelsbacher Webermeister Georg Adam Ritter.[1]
Adam Schneider wurde Eisenbahnvorarbeiter und Hilfsbahnwärter in Wettelsheim an der 1869 eröffneten Bahnstrecke zwischen Gunzenhausen und Treuchtlingen. Zum Jahresende 1870 heiratete er. Dann, um 1874, war er Bahnwärter in Dietfurt i. MFr. Mit Familie kam Schneider Anfang Dezember 1875 nach Fürth, wo er als Wechselwärter arbeitete und eine Dienstwohnung mit der damaligen Adresse Gebhardtstraße 40, Posten Nr. 3 (Staatsbahnhof) bezog.
Nach etwa anderthalb Jahren musste er offenbar den Staatsdienst verlassen und betrieb ab Herbst 1877 kurze Zeit einen Landesproduktenhandel in Fürth, seine Frau zog einen Trödelhandel auf. Mitte Juli 1878 eröffnete Schneider eine Holz- und Kohlenhandlung in der „Nürnbergerlandstraße“ 14 (ab 1890 Nürnberger Straße 59).
Bisher in der Marktgemeinde Burgbernheim beheimatet, stellte er am 25. Oktober 1878 beim Stadtmagistrat ein Gesuch um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Das angefragte zuständige Bezirksamt Uffenheim berichtete, dass keine Versagensgründe vorliegen und Schneider seinen Staatsbürgereid bereits am 14. Februar 1871 vor dem Bezirksamt Gunzenhausen abgeleistet habe. Zudem wurde mitgeteilt, dass Schneider durch Urteil des kgl. Bezirksgerichts Fürth vom 15. Juni 1877 wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung mit einem Monat Gefängnis bestraft worden war. Mit Beschluss des Stadtmagistrats vom 14. November 1878 wurde ihm gegen Gebühr von 27 Mark das Bürgerrecht verliehen.[3]
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