Wilhelm Meyer: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. Januar 2024, 03:56 Uhr

Johann Friedrich ‚Wilhelm‘ Meyer (geb. 4. April 1796 in Bruck bei Erlangen[1]; gest. 3. Februar 1837 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurermeister.

Leben

Wilhelm Meyer kam als Sohn des Brucker Maurergesellen und späteren Meisters Georg ‚Michael‘ Meyer (1769–1829) und seiner Ehefrau Margaretha, geborene Schobert (1765–1826) zur Welt. Er erlernte das Maurerhandwerk bei seinem Vater, auch arbeitete er als Geselle viele Jahre bei ihm. Meyer konnte nicht auf Wanderschaft gehen, da ihm das kgl. Landgericht Erlangen wegen seiner „Conscriptionsverhältnisse“ kein Wanderbuch ausstellte. Zu Beginn des Jahres 1818 wurde er schließlich „ausgehoben“ und zum 1. Husaren-Regiment in Würzburg als Gemeiner eingezogen.[3]

Am Montag, den 19. Juli 1819 wurde er als beurlaubter Husar – zusammen mit seinem Vater und der Witwe des vor 12 Wochen gestorbenen Fürther Maurermeisters Johann Schmidt, der 40-jährigen Regina ‚Margaretha‘ Schmidt, geborene Bürger (geb. 14. April 1779 in Schauerheim bei Neustadt a. d. Aisch), die noch ihren Schwager, den Maurermeister Georg Wilhelm Schmidt, als Beistand mitbrachte – beim Stadtmagistrat vorstellig. Die Witwe Schmidt erklärte, dass sie das Maurerhandwerk unter Leitung eines Gesellen nicht fortführen will, sondern sich entschlossen habe, einen geschickten Gesellen baldmöglichst zu heiraten, auf den ihr Meisterrecht übertragen wird. Diesen habe sie in der Person des mit erschienen Meyer gefunden. Zudem bemerkte sie, das ihr bei der Erbteilung nach dem Tod ihres Mannes ein Vermögen von 700 f. (Gulden) zugekommen ist.

Meyer teilte mit, er sei gesonnen die Maurermeisterswitwe Schmidt zu ehelichen, das auch einer Befreiung vom Militärdienst wohl nichts im Wege stehen wird, da die Witwe zur Führung des Gewerbes eine männliche Unterstützung nötig hat und ihre erst 13, 11 und 9 Jahre alten Kinder nicht zur Aushilfe fähig sind. Dass er seine Profession ordentlich erlernt habe, würde die noch zu bestehende Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion erweisen. Dabei übergab er einen „Blatterschein“ (hatte „die bösartigen Blattern Anno 1800 gehabt“), ein Schul- und ein „Wohlverhaltens“-Zeugnis sowie ein Zeugnis des kgl. Landgerichts Erlangen, wonach sein Vater ihm ein Heiratsgut von 300 f. versprochen hat und diese Gabe auch leisten kann. Schließlich bat er, ihn als Bürger und Maurermeister aufzunehmen und dies amtlich zu bezeugen, damit die Militärdienstbefreiung bewirkt werden könne. Am Ende erklärte der Vater seine Einwilligung zu Ansässigmachung und Verehelichung des Sohnes. Das Protokoll des Gesuchs nahm Rechtsrat Johann Gottfried Hessel auf und wurde von den Anwesenden – von Margaretha Schmidt durch Handzeichen mit drei Kreuzen – unterschrieben.

Am nächsten Tag befragte Hessel dazu die beiden Vorsteher des vereinten Zimmer-, Maurer- und Pflasterergewerbes Simon Roth und Jakob Blutharsch. Diese hatten nichts einzuwenden, „da der Maurergeselle Meyer auf die Werkstätte der Wittwe Schmidt und durch Verheyrathung mit derselben Meister werden will und da wir pflichtmäßig bezeugen müßen, daß jede Maurers-Wittwe zum Betriebe ihres Geschäfts einen Mann haben muß und nicht lange unverehelicht bleiben kann.“ So beschloss der Stadtmagistrat am 22. Juli 1819 (Unterschriften Schönwald, Hessel), dem im 1. Husaren-Regiment eingereihten Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meyer von Bruck das gewünschte Zeugnis auszustellen, dass dieser bei Ehelichung der Maurermeisterswitwe Schmidt als Maurermeister in Fürth aufgenommen wird, wenn er die Prüfung bei der kgl. Kreisbauinspektion bestanden hat und durch seine „Conscriptionsbehörde“ aus dem Militär entlassen wurde.

Die Erfüllung der zwei Bedingungen gestaltete sich jedoch langwieriger als erwartet. Mit Schreiben vom 20. August 1819 teilte das Landgericht Erlangen (Unterschrift Puchta) mit, dass das vom Stadtmagistrat ausgestellte Zeugnis als Begründung für ein Befreiungsgesuch nach Artikel 94 Nr. 3 a „Konskriptions-Gesez“ vom 29. März 1812[4] unzureichend ist.

Daraufhin – auch weil man offenbar nicht genau wusste, wie der Anforderung zu entsprechen war – übersandte der Magistrat am 2. September die Ansässigmachungsakte von Meyer an das Landgericht Erlangen und fügte hinzu, dass man keine Zweifel hinsichtlich seines Nahrungsstandes habe. Ein Dreivierteljahr später, am 5. Juli 1820, konnte Meyer dem Rechtsrat Hessel zwar seinen Militärentlassschein übergeben, nicht aber das Prüfungszeugnis der Kreisbauinspektion, obwohl er die Prüfung längst abgelegt hatte. Lediglich ein von ihm vorgelegtes Attest des Landgerichts vom Januar 1820 gab Aufschluss darüber, dass sich Meyer lt. Zeugnis vom 7. August 1819 „zu einem brauchbaren Maurermeister qualificirt“ habe, dass aber die Akten über seine Militärbefreiung mit dem Originalzeugnis an die Regierung des Rezatkreises abgegeben wurden. Da er trotz mehrfacher Nachfragen nichts erreichte, bat er den Stadtmagistrat diese Sache zu übernehmen. Noch am gleichen Tag ersuchte dieser das Landgericht Erlangen nicht nur um Übersendung des Prüfungszeugnisses, sondern auch um Rückgabe der zur Verfügung gestellten Ansässigmachungsakte. Es stellte sich heraus, dass inzwischen die Meyer’schen Militärbefreiungsakten vom kgl. Generalkommando Nürnberg nach München eingesandt worden waren. Schließlich trafen auch die zwei Zeugnisse am 6. August beim Fürther Magistrat ein.

Am nächsten Tag beschloss der Stadtmagistrat, dass der Maurergeselle Meyer noch die gewöhnliche Meisterprobe zu bestehen habe und bestimmte den Maurermeister Kopp, die Aufgabe zu stellen und die Prüfung vorzunehmen. Kopp stellte dem Gernmeister Meyer am 19. August eine Entwurfsaufgabe für ein dreigädiges massives Gebäude mit besonderen Anforderungen, mit Schriftstück vom 14. September gab er sein Urteil über vorgelegten Grund- und Aufriss nebst Kostenanschlag ab. Am Folgetag wurde das Meisterstück vor dem Stadtmagistrat verhandelt, anwesend waren neben Gernmeister und Aufgabensteller auch die Gewerbsvorsteher Blutharsch und Wunderlich. Gegen die von Kopp vorgebrachten Kritikpunkte verteidigte sich Meyer mit dem Hinweis, die genannten Mängel ergäben sich aus der Art der Aufgabenstellung; die Gewerbsvorsteher schlossen sich dieser Argumentation an und äußerten, sie selbst könnten gegen die Probearbeit nichts Wesentliches einwenden.

Nun, am 19. September 1820, wurde ihm das Bürgerdekret ausgestellt, die Personalkonzession als Maurermeister erteilt sowie das Verehelichungszeugnis ausgefertigt. Dabei hatte Meyer neben 6 f. Einzugsgeld auch 2 f. 48 Xr. Feuereimerbeitrag an die Kommunalkasse zu entrichten. Zwei Tage später wurde er bei Anwesenheit von Rechtsrat Hessel und der Gewerbsvorsteher ins Meisterbuch eingetragen und zum Meister des hiesigen vereinten Maurer-, Zimmerer- und Pflasterergewerbes erklärt. Hierbei wurden ihm sein Meisterstück sowie Abschied und Militärentlassschein ausgehändigt. Schließlich stellte sich Wilhelm Meyer am 29. September 1820 in vollständiger Uniform und Waffen beim Oberst und Kommandeur des Landwehr-Infanterie-Regiments Schönwald vor und wurde bei der 3. Füsilier-Kompanie als Pionier einrangiert.[3]

Meyer wurde nach wenigen Jahren (um 1823) selbst ein Vorsteher des Maurergewerbes. Später war er dabei hartnäckig bestrebt, seinem Stiefsohn Friedrich Schmidt auch das Meisterrecht zu verschaffen.

Wilhelm Meyer starb als Witwer im Alter von 40 Jahren im Haus Nr. 130.II, also im Langen Haus, an „Lungensucht“ (wohl Lungenentzündung).

Werke

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Alexanderstraße 32Wohnhaus in EcklageFriedrich Schmidt
Wilhelm Meyer
Maria Helena Segitz1834D-5-63-000-17Klassizismus
Ludwig-Erhard-Straße 16WohnhausWilhelm Meyer
Weithaas
Wolf Meier Weickersheimer1825D-5-63-000-757Klassizismus

Familie

Margaretha Schmidt brachte drei Kinder aus erster Ehe mit:

  • Friedrich Schmidt
  • Georg Schmidt (geb. 22. März 1808 in Fürth)
  • Kunigunda Barbara Schmidt (geb. 4. November 1810 in Fürth, gest. 22. Oktober 1846 in Fürth) verheiratete sich 1834 mit dem Schreinermeister Egydius Heinrich Friedrich Christoph Hertel, starb an der Lungenschwindsucht

Bereits vor Schließung der zweiten Ehe kam die Tochter Johanna Margaretha Schmidt (geb. 1. August 1820 in Fürth, gest. 20. August 1820 in Fürth) im Langen Haus zur Welt; deren Taufpatin war Johanna Margaretha Meyer, die Ehefrau des Brucker Maurermeisters Michael Meyer und Mutter des Kindsvaters.

Die Heirat fand in Fürth am 13. November 1820 statt.[5] In der Ehe wurde nur ein Kind, die Tochter Barbara Christina Meyer (geb. 27. Oktober 1821), geboren.[6]

Margaretha Meyer starb im Langen Haus am 9. Oktober 1835 im Alter von 56 Jahren an der „Brustwassersucht“ (Hydrothorax).[7]

Einzelnachweise

  1. Kirchenbücher St. Peter und Paul Bruck, Taufen 1762–1818, S. 205
  2. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1835–1842, S. 161
  3. 3,0 3,1 „Acten des Magistrats der koenigl. baier. Stadt Fürth betreffend die Meisteraufnahme des Maurergesellen Johann Friedrich Wilhelm Meier aus Bruck k. b. Landgerichts Erlangen. 1819.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18/M 45
  4. Königlich-Baierisches Regierungsblatt, XXII. Stück vom 8. April 1812, S. 593–700 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1802–1826, S. 515
  6. Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1821–1826, S. 40
  7. Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1835–1842, S. 64

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