Zum Güldenen Engel (Poppenreuth): Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Wirtshaus „Zum Güldenen Engel”''' - heute [[Poppenreuther Straße 167]] - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.
Das '''Wirtshaus „Zum Güldenen Engel”''' - heute [[Poppenreuther Straße 167]] - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.



Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 00:07 Uhr

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Das ehemalige Wirtshaus "Zum Güldenen Engel" - ein eingädiger Bau
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Das Wirtshaus „Zum Güldenen Engel” - heute Poppenreuther Straße 167 - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.

Auf diesem Anwesen scheint seit ungefähr 1500 regelmäßig eine Gastwirtschaft betrieben worden zu sein. Jedenfalls taucht dieser Umstand bereits in einem Ratsverlass des Nürnberger Rates von 1504 auf. Dort wird moniert, dass Ulrich Höfler zu Poppenreuth begonnen hat auf seiner Schenkstatt unberechtigterweise auszuschenken. Er solle dies tunlichst unterlassen, sonst werde ihm „an den Fassen die Böden ausgeschlagen” (daher die Redensart “das schlägt dem Fass den Boden aus”).
1563 ist der Wirt des Güldenen Engels, Hanns Weyersmüller, am Poppenreuther Schenkenstreit beteiligt.

Der Name „Zum Güldenen Engel” selbst taucht erstmalig 1600 auf, als Georg Armherr dort die Wirtschaft innehält. Letzter Wirt vor den Zerstörungen im 30-jährigen Krieg war dann ein gewisser Georg Schelter, der 1629 mit Frau und Magd noch im Abendmahlsregister der Kirchengemeinde erscheint.

Hans Harscher erscheint erstmalig 1653 in den Hoflisten. Er hat wohl zu diesem Zeitpunkt den verlassenen Hof übernommen und „gibt von der Schenkstatt fünf Eier und einen Feuerpfennig” [1]. Hans Harrscher war nicht nur dompröpstischer Schneider und Wirt, sondern hatte in Poppenreuth auch den Posten eines Gottshauspflegers übernommen (zuständig für die Verwahrung und Verwaltung des Kirchenvermögens). In dieser Funktion stiftete er 1666 einen Kronleuchter für die Poppenreuther Kirche St. Peter und Paul, der in einer Inschriftplakette auf den Wirt Hans Harrscher als Stifter hinweist.

Das ursprüngliche Gebäude wurde vermutlich in den 1980er bzw. 90er Jahre durch einen Neubau ersetzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. alle Angaben nach Werner Sprung „Poppenreuther Hofbesitzerlisten” zu "alte Hausnummer 16"

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