Flößaustraße 155: Unterschied zwischen den Versionen

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Viergeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, gebauchten Gitterbalkonen, geschweiftem Zwerchgiebel und Gauben, im [[Neu-Nürnberger-Stil]], von [[Fritz Walter]], [[1897]].
Bauherr war der Bau- und Tünchermeister [[Lukas Heilmann]].<ref>nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106</ref>
== Hofgebäude ==
Das zugehörige Hinterhofgebäude (Parterregeschoss mit Mansarde) wurde bereits 1890 errichtet. Der Eingabeplan enthält die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer [[Anton Mayer]] und Friedrich Neger sowie des Bürgermeisters Zwingel der Gemeinde Höfen, da sich damals bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite Höfener Gemeindegebiet befand.
Im Genehmigungsverfahren war der geringe Hofraum in der Diskussion, zu der u. a. der k. Landgerichtsarzt Dr. Wollner gehört wurde, der sich anfänglich aus gesundheitspolizeilicher Sicht gegen den Plan aussprach. Nach Klärung der genauen Abstandsmaße wurde der verbleibende Hofraum als ausreichend erachtet und das Baugesuch mit Magistratsbeschluss vom 1. Mai 1890 genehmigt. Mit Baukonzessionsurkunde vom 12. Mai 1890 erhielt das Anwesen mit der damaligen Plan-Nr. 1000 1/5 an der Flößaustraße die Hausnummer 155 zugewiesen. Auf Abort und Sammelgrube wurde zugunsten eines Kanalanschlusses verzichtet, die Abnahme der Anschlüsse erfolgte noch im Dezember 1890.<ref>"Akten des Stadtrats Fürth. Betreff: Bauten im Anwesen Haus-Nr. 155 Flössau-Straße, Band I", Az. 602/337</ref>
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 02:24 Uhr

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Mietshaus Flößaustraße 155, Juli 2020
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Viergeschossiger traufseitiger Satteldachbau mit Sandsteinfassade, gebauchten Gitterbalkonen, geschweiftem Zwerchgiebel und Gauben, im Neu-Nürnberger-Stil, von Fritz Walter, 1897.

Bauherr war der Bau- und Tünchermeister Lukas Heilmann.[1]

Hofgebäude

Das zugehörige Hinterhofgebäude (Parterregeschoss mit Mansarde) wurde bereits 1890 errichtet. Der Eingabeplan enthält die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer Anton Mayer und Friedrich Neger sowie des Bürgermeisters Zwingel der Gemeinde Höfen, da sich damals bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite Höfener Gemeindegebiet befand.

Im Genehmigungsverfahren war der geringe Hofraum in der Diskussion, zu der u. a. der k. Landgerichtsarzt Dr. Wollner gehört wurde, der sich anfänglich aus gesundheitspolizeilicher Sicht gegen den Plan aussprach. Nach Klärung der genauen Abstandsmaße wurde der verbleibende Hofraum als ausreichend erachtet und das Baugesuch mit Magistratsbeschluss vom 1. Mai 1890 genehmigt. Mit Baukonzessionsurkunde vom 12. Mai 1890 erhielt das Anwesen mit der damaligen Plan-Nr. 1000 1/5 an der Flößaustraße die Hausnummer 155 zugewiesen. Auf Abort und Sammelgrube wurde zugunsten eines Kanalanschlusses verzichtet, die Abnahme der Anschlüsse erfolgte noch im Dezember 1890.[2]

Einzelnachweise

  1. nach Heinrich Habel: Denkmäler in Bayern – Stadt Fürth, S. 106
  2. "Akten des Stadtrats Fürth. Betreff: Bauten im Anwesen Haus-Nr. 155 Flössau-Straße, Band I", Az. 602/337

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