Poppenreuther Straße 167: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Wirtshaus „[[Zum Güldenen Engel (Poppenreuth)|Zum Güldenen Engel]]”''' - heute [[Poppenreuther Straße 167]] - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.
Das '''Wirtshaus „[[Zum Güldenen Engel (Poppenreuth)|Zum Güldenen Engel]]”''' - heute [[Poppenreuther Straße 167]] - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.

Aktuelle Version vom 27. Januar 2024, 02:45 Uhr

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Das ehemalige Wirtshaus "Zum Güldenen Engel" - ein eingädiger Bau
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Das Wirtshaus „Zum Güldenen Engel - heute Poppenreuther Straße 167 - war ein dompröpstliches-bambergisches Lehen und die Pächter hatten jeweils als grundherrliche Abgaben einen Gulden und eine Fastnachtshenne jährlich zu begleichen.

Auf diesem Anwesen scheint seit ungefähr 1500 regelmäßig eine Gastwirtschaft betrieben worden zu sein. Jedenfalls taucht dieser Umstand bereits in einem Ratsverlass des Nürnberger Rates von 1504 auf. Dort wird moniert, dass Ulrich Höfler zu Poppenreuth begonnen hat auf seiner Schenkstatt unberechtigterweise auszuschenken. Er solle dies tunlichst unterlassen, sonst werde ihm „an den Fassen die Böden ausgeschlagen” (daher die Redensart “das schlägt dem Fass den Boden aus”).

Der Name „Zum Güldenen Engel” selbst taucht erstmalig 1600 auf, als Georg Armherr dort die Wirtschaft innehält. Letzter Wirt vor den Zerstörungen im 30-jährigen Krieg war dann ein gewisser Georg Schelter, der 1629 mit Frau und Magd noch im Abendmahlsregister der Kirchengemeinde erscheint.

Hans Harscher taucht erstmalig 1653 in den Hoflisten auf. Er hat wohl zu diesem Zeitpunkt den verlassenen Hof übernommen und „gibt von der Schenkstatt fünf Eier und einen Feuerpfennig” [1]. Hans Harrscher wurde nicht nur als dompröpstischer Schneider und Wirt geführt, sondern hatte sich in Poppenreuth auch eine Stellung als Ortspersönlichkeit erarbeitet und den Posten eines Gottshauspflegers übernommen ("Gottshauspfleger" war für die Verwahrung und Verwaltung des Kirchenvermögens und für die Einbringung der an die Kirche zu leistenden Abgaben zuständig). In dieser Funktion stiftete er 1666 einen Kronleuchter für die Poppenreuther Kirche St. Peter und Paul.

Das ursprüngliche Gebäude wurde vermutlich in den 1980er bzw. 90er Jahre durch einen Neubau ersetzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. alle Angaben nach Werner Sprung „Poppenreuther Hofbesitzerlisten” zu "alte Hausnummer 16"

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