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Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143 kB)</ref> | Der Arbeitsschwerpunkt der Heimatpfleger liegt in der Praxis im Denkmalschutz. Im Bayerischen Denkmalschutzgesetz (DSchG) ist hierzu in Artikel 13 verankert: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben.“ <ref>[http://www.blfd.bayern.de/medien/dsg.pdf Bayerisches Denkmalschutzgesetz (DSchG)] (PDF; 143 kB)</ref> | ||
Offensichtlich vor dem Hintergrund der Auseinandersetzungen um die [[Neue Mitte]] erließ der Stadtrat Fürth eine neue Satzung, mit der die Amtszeit des Heimatpflegers auf eine Wahlperiode begrenzt wird. | |||
Die neue Stzung vom 5. Dezmebr | Die neue Stzung vom 5. Dezmebr 2012 - veröffntlicht im Amtsblatt am 19. Dezember 2012 - beinhaltet unter anderem folgende Regelungen: | ||
<small>§ 1 Bestellung | <small>§ 1 Bestellung | ||
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§ 4 Aufgaben | § 4 Aufgaben | ||
Den Aufgabenbereich regelt eine vom Stadtrat Fürth erlassene Dienstanweisung.</small> | Den Aufgabenbereich regelt eine vom Stadtrat Fürth erlassene Dienstanweisung.</small> | ||
==Arten von Heimatpflegern== | ==Arten von Heimatpflegern== |
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